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12.01.2009, 18:44

Rechtsfrage bezüglich Fahrradunfall

Ich hatte im Oktober einen Fahrradunfall mit dem Rennrad. Dieser geschah während des Hochschulsports.
Wir fuhren normal nebeneinander, als der Radfahrer neben mir die Kontrolle verlor, weil er seinem Vordermann zu dicht aufgefahren ist. Er fiel in mich hinnein, woraufhin ich gegen ein Auto krachte und ins Krankenhaus musste. Mein Rad hat Totalschaden.

Nun bekomm ich heute endlich den Brief von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und da steht drin, dass sie nicht zahlen wollen, weil es nunmal Mannschaftssport sei und man damit rechnen müsste, dass solche Schäden entstehen.

Was zum Geier ist das für eine bescheuerte Begründung? Es stehen auch keinerlei Gesetze oder Rechtsvorschriften dabei, ehrlich gesagt würde ich den Brief eher als formlos bezeichnen, nicht mal Datum und Name ist bei der Unterschrift dabei. Worauf ich hinaus will... Ist es möglich, dass es das Standardschreiben der Versicherung ist und erst einmal eh alles was man zahlen müsste abgelehnt wird? Welche weiteren Schritte würdet ihr Vorschlagen? (ich hab kaum genug Geld für einen Anwalt)

2

12.01.2009, 18:47

auf jeden fall widerspruch einlegen, sollte man eh immer bei versicherungen machen ^^

3

12.01.2009, 18:49

Ohnein, ich habs immer gewusst.
Hast du dir wehgetan peta? =C

4

12.01.2009, 18:57

Kein Geld für ein Anwalt? Geh zur Anwaltlichen Beratung bei Deinem Amtsgericht nimm SGBII/SGBIII oder BAföG-Bescheid mit, dort kannst Du klären wie das rechtlich mit dem Unfall und der Haftung aussieht und ob in Deinem Fall eine Prozesskostenhilfe möglich ist.

5

12.01.2009, 19:21

Ist man beim Hochschulsport nicht sowieso über das Unisportzentrum versichert?

6

12.01.2009, 19:22

Zitat

Original von Kurver
Ist man beim Hochschulsport nicht sowieso über das Unisportzentrum versichert?

nicht für Sachschäden, nur Personenschaden.

@Dude, vielen Dank, werd ich mal so machen.

Yen Si

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7

12.01.2009, 21:03

Da meine Frau und ich eine ähnliche Geschichte (sie hatte nen Radunfall) mitgemacht haben meinen einzigen und meinen aller besten Rat -> Anwalt nehmen.

Für jegliche andere Aktion deinerseits gehörst in so einem Fall getreten und geschlagen.

Scout

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8

12.01.2009, 21:56

Ich glaub, damit biste hier im falschen Forum. ;)

Guck mal da >>> Cycling4fans

9

21.01.2009, 17:28

Sorry fürs hochholen, aber hab nur ne kleine Frage und ein eigener Thread lohnt sich nicht.

Folgendes: - Ab welcher Promille-Grenze ist Fahrradfahren eine Ordnungswidrigkeit? Bei Auto sind's ab 0,3 bzw. 0,5

Und die Grenzen zu Straftat sind bei Fahrrad 1,6 und bei Auto 1,1, so viel weiss ich.

Danke

myabba|abra

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10

22.01.2009, 00:29

gibts afaik nicht....
solang du keine ausfallerscheinungen hast.
uU musst dein Rad halt hinstellen und festketten...