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Imp_Goten

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1

10.06.2007, 12:21

BWL Frage

So folgendes erste jahr abendschule abgeschlossen, stoff wurde nur überflogen weil soviel zusammenkommt von 2 jahren, ist natürlich auch passiert dass einiges was bei der Prüfung kam nicht behandelt wurde bzw nur teilweise. So hab ich eine Aufgabe (glaub ich) falsch gehabt und aus der Klasse war sich auch keiner 100% sicher wie die zu lösen ist.

Also geht um Gewinnverteilung:
- Gesellschafter A hat ein Kapitalanteil von 90.000 € und hat 9 monate mitarbeit geleistet
- Gesellschafter B hhat Kapitalanteil von 60.000 € und hat 12 monate mitgearbeitet

zu verteilender gewinn = 143.000 €

Also ich hab dann erstmal verhältnisszahl ausgerechnet die wäre 0.9533333333

Damit kriegt A ca. 85.800 € und B ca. 57.200 €

Nun ist es aber erst auf Kapital bezogen, hab dann einfach nur irgendwie wild multipliziert bis beide anteil durch die methode den gesamtgewinn ergaben :D Allerdings wurd da eifnach nur der jeweilige gewinn von A und B vertauscht, also denk mal die is falsch^^
Bei mündlichen Prüfung hat er mir zwar kurz alle aufgaben gezeigt, aber die hat er irgendwie ausgelassen und das lässt mir keine ruhe, wenn ich nich weiss wie man die nun löst, könnt ja im nächsten jahr wieder vorkommen...
tuut tuut

CF_Snowboard

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2

10.06.2007, 12:37

so pauschal kann ich das ned sagen welche gesellschaft ist das denn?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »CF_Snowboard« (10.06.2007, 12:37)


Imp_Goten

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3

10.06.2007, 12:38

wurde nicht gesagt, nur dass der gewinn auf arbeitszeit und kapitaleinsatz zu verteilen ist

4

10.06.2007, 13:25

du musst schon wissen, was für ne gesellschaft das ist, bei ner ohg gibts z.B 4% des eigenkapitals und der rest wird pro kopf verteilt..

Imp_Goten

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5

10.06.2007, 13:33

is mir schon klar, hab mich auch erst gefragt was das soll...
Denke es wurde mit absicht keine unternehmensform angegeben, da man wenn man mehr weiss auch komplizierter denkt.
Imo ists einfach so zu rechnen wie bei den anfängen, wir haben anfangs auch erst einfach gerechnet ohne angabe ob es nun gmbh kg oder ohg usw. is.
Danach kam dann das alles dazu, mit dem Wissen, ist man dann schon etwas verwirrt wenn plötzlich nix da steht, aber is numal so^^

Also es ist einfach zu verteilen nach kapital und arbeitzeit... weder irgendwelche % zusätzlich oder sonstiges.

6

10.06.2007, 14:40

wenns nur um rechnen geht würd ich sagen kriegt B 67294 und A 75706

Kellox_AnTe_

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7

10.06.2007, 14:49

Also geht um Gewinnverteilung:
- Gesellschafter A hat ein Kapitalanteil von 90.000 € und hat 9 monate mitarbeit geleistet
- Gesellschafter B hhat Kapitalanteil von 60.000 € und hat 12 monate mitgearbeitet

zu verteilender gewinn = 143.000 €

A besitzt 3/5 der Kapitalanteile und hat 3/7 der Arbeitszeit
B " 2/5 " " 4/7 " "

Wenn ich davon ausgehe das Arbeitszeit und Einlage zu 50% belohnt werden:

Gewinn geteilt durch 2 -> da ja einmal die Einlage belohnt wird (50%) und einmal die Arbeitszeit (50%)

Also 143000 / 2 = 71500

Also bekommt A=3/5 * 71500 + 3/7 * 71500 = 73542.86 €
B= 143000-A
B= 69457,14 €

So würde ich die Aufgabe (einfach) rechnen.


Achja:

2*3/5*2/7*143000 = 73542.86

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (10.06.2007, 14:58)


Imp_Goten

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8

10.06.2007, 15:37

joa wird wahrscheinlich schon stimmen, glaub da wird bis in alle ewigkeit unklarheit herrschen... vllt. erwisch ich den lehrer ja nochma^^

Stonedraider

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9

10.06.2007, 15:38

Welchen Sinn macht es Arbeitszeit und Einlagen gleich zu bewerten? Woher nimmst du die Information?
Dann sag ich einfach mal:
Wenn man davon ausgeht, dass A und B sich darauf geeinigt haben alle Gewinne zu spenden, bekommt keiner nix. Sehr komische Aufgabe wie ich find...
Ich würde die Arbeitszeit nit beachten, wenn ich die Aufgabe lösen müsste...

Imp_Goten

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10

10.06.2007, 15:48

stand aber in aufgabenstellung dass sie zu berücksichtigen ist... aber blöd is sie auf alle fälle :P
Kannte das nur mit berücksichtigung vom kapital, habs aber auch versucht irgendwie mit brüchen zu machen

Kellox_AnTe_

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11

11.06.2007, 11:03

Naja also wenn die Arbeitszeit in Monaten angegeben wird dann kann man davon ausgehen das Sie belohnt wird ( wobei sehr einfache Brüche rauskommen da auch sehr einfach zu berechnen).

Falls keine Angaben über eine Wichtung erfolgen muss man davon ausgehen das es gleich gewichtet wird.

Wenn du Teilhaber B wärst würdest du auch darauf bestehen für 3 Monate mehr arbeit auch entlohnt zu werden! Es wäre wirtschaftlich unlogisch es auszuschließen.

Denke die Frage ist eineindeutig.