Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

09.07.2006, 19:52

Frage bzgl. Umtausch/Reklamation

Und zwar gehts darum:

Ich hab vor einem Jahr meinem bro einen PDA mit GPS NAVI geschenkt. Voller Eifer ausgepackt, sind wir jedes mal bei der Installation gescheitert, da er nach dem Install direkt einfach aus dem Programm gesprungen ist.

Gut gedacht scheiss software, probier ichs mit ner anderen software, dann 1-2 wochen vergangen und den kasten erst mal in die Ecke gelegt.

Jetzt da ich die Kiste eigentlich mal gebrauchen könnte hab ich mich noch mal dran versucht, kam aber zu keinem Ergebnis (nein ich bin kein DAU) das muss wohl ein Hardware defekt sein.

Anyway die Frage jetzt:
Ich hab doch laut Gesetz Anspruch auf ein vollfunktiontüchtiges Gerät 2 Jahre lang ist es nicht so?
Soll ich jetzt an die Abteilung eher so schreiben : Ich bitte um Verständnis usw (weil es ja gut 1 Jahr her ist-eigentlich hätte ich mich sofort drum kümmern müssen)
Oder soll ich knall hart auf meinen Rechtsanspruch pochen?

Ähnliche Erfahrungen?

Danke

2

09.07.2006, 20:42

Das Problem ist folgendes. Du hast zwar zwei Jahre Gewährleistungsanspruch, jedoch muss man ab dem 7. Monat beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand.
Hättest du das Gerät innerhalb der ersten 6 Monaten zurückgebracht, hätte der Hersteller beweisen müssen, dass kein Mangel zum Kaufzeitpunkt vorlag.

3

09.07.2006, 21:54

uih :/ versuchen werd ich s glaub trotzdem, einfach ma zu denen zurückschicken mit ein paar zeilen..

4

09.07.2006, 22:48

ja, probier es einfach erstmal. Erläuter das Problem und schau was sie dann machen.

5

09.07.2006, 22:59

Zitat

Garantie

Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.xxxx bestellte ich bei ihnen folgendes Gerät. Voller Erwartung packte ich es aus. Nach der Installation musste ich feststellen, dass der Navigator mich jedes mal aus dem Programm rausschmiss. Nach mehrmaligen Probieren (und nein ich bin kein Anfänger in Sachen Software), immer noch das gleiche Ergebnis. Auch aus Zeitgründen legte ich das Gerät voller Enttäuschung erst mal in die Ecke.
Da ich nun beruflich drauf angewiesen bin, möchte ich nun einen Umtausch oder eine Wiedererstattung des Wertes beantragen und mich dabei auf mein laut Gesetz 2-jähriges Umtauschrecht berufen.


ist das so richtig ?

6

09.07.2006, 23:11

Laut Gesetz hast du das Recht auf eine Nachbesserung/Umtausch. (Verkäufer darf aussuchen was er machen will)

Eine Rückerstattung des Kaufpreises geht erst, wenn dies zwei Mal mislingt.