Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »UAP_meuchel_« (10.04.2010, 16:23)
Die Forderung hab ich auch immer bekommen, kann man halt erst erfüllen sobald man die neue Immatrikulationsbescheinigung von der Uni bekommt. Also n paar Wochen vor Semesterbeginnn (zumindest an meiner Uni). Vorher gehts halt nicht, das sollte auch das entsprechende Bafög-Amt wissen. Eine Frist hab ich auch nie gesetzt bekommen. Bekommst halt erst Geld wenn der Antrag vollständig da ist... Ich würde einfach mal nachfragen wegen der Frist.Genau das fordern die gerade in ihrem "fehlende unterlagen" anschreiben. Ws 2011/2012, ich hab noch 1,5 wochen das denen vorzulegen lol.