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Original von _Wanderer_Dude
....Junge wo hast Du denn so einen Schrott her?
...vergleichst Du gerade Schulnoten mit Studiennoten?
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nach 1,5 Jahren Pause befinde ich mich eher am unteren Rand der Notentabelle - das kommt sicher nicht "nur so".
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (24.04.2003, 01:04)
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Original von _Wanderer_Dude
...vergleichst Du gerade Schulnoten mit Studiennoten?
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Zivildienstleistende sind unter bestimmten Voraussetzungen versicherungspflichtig zur Bundesanstalt für Arbeit. Sie haben damit nach der Entlassung im Fall der Arbeitslosigkeit - bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen - Anspruch auf Arbeitslosengeld und andere beitragsabhängige Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung. Versichert werden aber nicht alle Dienstleistenden, sondern nur diejenigen, die bereits vor Dienstbeginn dem Personenkreis der Arbeitnehmer zuzurechnen waren. Hierzu gehören nach dem Gesetz zunächst alle Dienstleistenden, die unmittelbar vor Dienstantritt versicherungspflichtig zur Bundesanstalt für Arbeit (insbesondere also versicherungspflichtig beschäftigt) waren oder eine Entgeltersatzleistung vom Arbeitsamt (z.B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe) bezogen haben.
Versichert werden aber auch Personen, die die vorgenannten Voraussetzungen zwar nicht erfüllen, aber unmittelbar vor Dienstantritt eine versicherungspflichtige Beschäftigung gesucht haben, d.h. auch als Arbeitslose gemeldet waren und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung standen. Sonderregelungen gelten dabei jedoch für ehemalige Schüler an allgemeinbildenden Schulen und für Studenten, die ihr Studium wegen des Zivildienstes unterbrochen haben: Bei ihnen besteht Versicherungspflicht während des Zivildienstes nur dann, wenn die Beschäftigungssuche nach Abschluss der Schulausbildung bzw. nach der Unterbrechung des Studiums mindestens vier Monate umfasst hat. Auf die Frist von vier Monaten wird nur dann verzichtet, wenn die Betroffenen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Beginn der Schulausbildung oder des Studiums mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig zur Bundesanstalt für Arbeit waren.
Bei Arbeitslosigkeit nach Ihrer Entlassung können Sie die Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe unter Vorlage der Ihnen vom Bundesamt ausgehändigten Dienstzeitbescheinigung bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt beantragen. Zur Wahrung evtl. Rechte wird empfohlen, den Antrag unmittelbar im Anschluss an die Entlassung aus dem Zivildienst zu stellen. Das Arbeitsamt kann Zahlungen jedoch nur dann leisten, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gegeben sind.
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Original von _Wanderer_Dude
...der Unterschied zwischen Schulnoten und Uninoten ist schon ein großer, während zum Beispiel an der Schule alleine schon aus dem Grund, das man sich viel näher kennt, als es an den Unis üblich ist, wird gnädiger zensiert. Wenn Du denkst Du warst an der Schule gut also bist Du an einer Uni gut, liegst Du falsch. Eine Freundin von mir hatte den besten Abischnitt ihres Jahrganges konnte auch direkt mit dem Medizinstudium loslegen und was war? Sie mußte von ganz vorne anfangen und für jede bessere Note hart kämpfen. Allerdings hat es gereicht, sie ist jetzt Stationsärztin in einem sauerländischen KrankenhausHeutzutage bekommt man an den Schulen meist schon gute Noten wenn man immer brav ist und nicht stört.
Es geht eigentlich nicht ums wirkliche lernen in beiden Einrichtungen, sondern ums disziplinieren, in der Schule wirst Du diszipliniert in der Uni mußt Du Dich selbst disziplinieren, damit Du einen staatlichen Wisch bekommst, daß Du arbeiten kannst. Ob Du nacher in der Praxis wirklich zurecht kommst, wird ja in fast allen Studiengängen vernachlässigt.
..nö ich habe nicht Soz-Päd studiert und mit der Einstellung, daß es "leichte" Studiengänge gibt, fährt man meist nur vor die Wand...
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eine versicherungspflichtige Beschäftigung gesucht haben,
...laß mich raten Du spielst fair?
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Ich weiß, Dude, aber während ich diszipliniert jede Übung vorbereitet und jede Vorlesung nachbearbeitet habe, vergüngten sich meine Freunde im Biergarten. Sie haben alle Klausuren bestanden, ich nicht.
...glaube ich nicht.
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Wenn ich mein Diplom erreichen sollte, ist das vom Arbeitsaufwand gleich einer Habilitation in Pädagogik./Lehramt/jedem Bachelorstudiengang.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (24.04.2003, 16:22)
...Dein Hinweis ist einfach falsch, weil Dir immer noch Rentenzeiten angerechnet werden, genauso wie Du meist zu ersten mal in Deinem Leben selbst kranken- und nicht familienversichert bist. Du kannst also ein leeres Konto haben und nach 4 Monaten "arbeitssuche" ist es nicht voller aber es füllt sich mit Dienstantritt
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Dude kleiner Hinweis, wenn du noch keine Sozial und Rentenkassen beiträge bezahlt hast, also kein oder höchstens ein leeres Konto hast bist du neuerdings während des Zivildienstes nicht sozial und rentenversichert.
...genau das ist das Problem, die meisten werden mit 17-18 Jahren gemustert, dann legen sie die ganzen Wische erstmal in die Schublade und lassen es bis nach dem Abi darin vergammeln. Und wenn sich die Jungs nochmal melden, dann wird in Panik losgelegt und ne Stelle gesucht....
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dummen Abiturienten
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keine Angst man bekommt sowieso keine Stellenangebote genannnt...