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24.07.2011, 17:35

Lastschriftverfahren

Hatte jetzt eine fehlgeschlagene Lastschrift-Abbuchung von meinem Konto.

Simyo verlangt dafür eine Gebühr von 15€ und sperrt gleich den Online-Zugang und die Leute von der Sparkasse verlangen für die Benachrichtigung das die Abbuchung fehlgeschlagen ist auch nochmal 3€.

Was sollen denn da bitte für Unkosten entstehen ? Ich habe bei simyo automatische aufladung aktiviert. Warum stornieren die nicht einfach den Auftrag und schreiben mir eine mail dass die Aufladung nicht durchgeführt werden konnte. Haben dieeigentlich das recht dann von mir eine rechnung über 25€ hinzulegen ?


Und auch die Sparkasse. Bankgebühren sind angeblich bei Lastschriftrückgaben nicht erlaubt. Stattdessen ficken Sie einen dann mit "Für diese Benachrichtigung stellen wir Ihnen 3€ in Rechnung".

Der Kunde ist König.

Attila

Erleuchteter

Beiträge: 7 575

Wohnort: Hamburg

Beruf: GER

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2

24.07.2011, 23:18

Warum simyo? Weil einfach einfach einfach ist.

3

25.07.2011, 07:26

Wir haben in unserem Geschäft bis vor ein paar Jahren nur das Lastschriftverfahren genutzt, mittlerweile gegen EC-Cash ausgetauscht.
Bei einer Rücklastschrift (Nichteinlösung der Abbuchung) entstehen immer 3,- € Gebühren durch die Bank. Das ist bei jeder Bank so, und das schon immer. Die Gebühren für die Rücklastschrift trägt immer und ausschliesslich der Kontoinhaber. Your fault...
Zusätzliche Gebühren bei Nichteinlösung durch den Handelspartner (Simyo) ist, sofern es in den AGB's steht imho erlaubt. Sicher schweinisch³, aber wenn es dort steht...


No Offense, aber
genau wegen solchen Leuten wie dir habe ich auf das Onlinesystem EC-Cash mit Pineingabe umgestellt. Keine Kohle aufm Konto, einkaufen wollen und sich dann über die Konsequenzen beschweren wenn man ins Klo greift.



Kann dich aber verstehen, die 15,- "Strafgebühr" von denen sind n Witz, das hat man idR nichmal bei Zahlungverszug in ner Mahnung. Leider gibt es Unternehmen die da extrem aggressiv vorgehen. Wenn die so ein System anbieten, muss man nun mal mit Zahlungsausfällen rechnen. Die 15,- Gebühr stehen da in keinerlei Verhältnis zum "Aufwand", da das alles automatisiert ist. Wenn die nich wollen das Zahlungen platzen müssen sie das Angebot einstellen oder auf sonst andere Art umstellen.
Um eine Zahlung kommst du wohl nicht rum...

4

25.07.2011, 07:35

Habe halt mein geld immer auf dem tagesgeldkonto, aber die zinsen sind durch diese aktion dann natürlich wieder verpufft :D

Bin nur arg enttäuscht von simyo, dass sie einen da so derart übern tisch ziehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_Vegeta« (26.07.2011, 07:20)


5

25.07.2011, 08:31

Bei einer Rücklastschrift (Nichteinlösung der Abbuchung) entstehen immer 3,- € Gebühren durch die Bank. Das ist bei jeder Bank so, und das schon immer. Die Gebühren für die Rücklastschrift trägt immer und ausschliesslich der Kontoinhaber.
Falsch.

Hatte Ende letzten Jahres eine Umstellung von der Sparkasse zur ING DiBa und dabei eine Sache vergessen (click and buy, die sind da auch ganz schnell mit Sperren und hohen Gebühren), die dann zur Rücklastschrift führte. Und habe keine Gebühren bei der Bank gezahlt. Das ist auch nicht zulässig! Diese Rücklastschriftgebühr berechnet die Bank dann der anderen Bank und die einziehende Firma schlägt da darauf nochmal eine Servicepauschale. Dem einziehenden Institut entstehen dabei Kosten von 3€ die so meist auch direkt an die einziehende Firma weitergegeben werden.

Müsste der Kunde das direkt tragen, dann wäre das Lastschriftverfahren nie etabliert werden, weil dann könnte man ja quasi einen Kunden armbuchen! Eine Rückbuchung, die man selbst veranlasst, verursacht auch diese Gebühren. Wäre die Rückbuchung ungerechtfertigter Abbuchungen Gebührenpflichtig, so würde es das Prinzip Lastschrift ad absurdum führen.

Die Höhe der Gebühren bei Simyo wird wohl OK sein, allerdings dürfen die die Karte bei einem evtl. Guthaben nicht einfach so sperren. Da gabs doch vor kurzem erst ein Urteil, dass Verträge erst ab 75 € Rückstand gesperrt werden dürfen. Für Prepaid müsste man also erst einen Präzedenzfall schaffen.

Hier der Link zur Heise-Meldung:

http://www.heise.de/mobil/meldung/Bundes…en-1192595.html

Um die Gebühren wirste nicht herumkommen und ohne Anwalt lässt sich Simyo sicherlich nicht dazu bewegen, die Karte direkt zu entsperren, ohne den Eingang der Gebühren abzuwarten.



Zur Bank: Gebühren sind hier nicht Rechtens. Erstmal sowieso keine Rücklastgebühre, und auch keine Versandgebühre oder sowas in der Art. Wenn die Bank dir aus eigenem Interesse so einen Brief schreibt, um dich zu informieren, so darf sie dafür keine Gebühr verlangen. Dazu gabs auch eine Urteil in jüngster Zeit. Das ist zwar kein Guter Link, aber anhand der Urteilsnummer kann man ja noch mehr ergoogeln: http://www.vedix.de/gebuhrenerstattung-f…nk-kunden-3046/


Zu deutsch: Pech Gehabt :( Simyo bezahlen, die Bank nicht.

6

25.07.2011, 08:57

Habe halt mein geld immer auf dem tagesgeldkonto, aber die sind durch diese aktion dann natürlich wieder verpufft :D

Bin nur arg enttäuscht von simyo, dass sie einen da so derart übern tisch ziehen.

bin arg enttäuscht von dir, dass du derart fahrlässig mit deinen finanzen umgehst

7

25.07.2011, 08:57

Ich kann nur sagen, dass JEDE Bank 3,- Gebühren bei Nichteinlösung einer Lastschrift mit Einzugsermächtigung erhebt. Die Gebühr wird von der Bank des Kunden erhoben, beglichen wird die durch die Bank des Einziehende, sprich eine 2. Lastschrift beinhaltet die Kaufsumme + 3,- Rücklastschriftgebühren. Dieses Verfahren fand exakt so bei jeder einzelnen Bank meiner Kunden statt. Wenn jemand die Bank wechselt, wüsste ich nicht warum das anders behandelt werden sollte. Wenn da etwas aus Kulanz gelaufen ist, ist das halt so. Glückwunsch.
Ich kenne mich mit Bankgeschäften nicht gut genug aus um zu sagen ob es einen Unterschied gibt bei den Gebühren zwischen Lastschrift per Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Wie dem sei, ich habe das so und so auf EC-Cash umgestellt, ist für alle Beteiligten die fairere Lösung.

IMHO kommt er um die Gebühr der bank nicht drum herum.

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8

25.07.2011, 09:21

Also soweit ich das gehört habe muss derjenige, der die Lastschrift veranlasst hat die Gebühren zahlen, so wie es MaxPower erläutert hat.
live is live, nana nanana :D

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.

9

25.07.2011, 11:12

Also soweit ich das gehört habe muss derjenige, der die Lastschrift veranlasst hat die Gebühren zahlen, so wie es MaxPower erläutert hat.

Die dann auf die eigentlich zu zahlende Summe draufgeschlagen wird. Korrekt.

10

25.07.2011, 11:16

bei sparkasse anrufen und sagen, du möchtest das konto auflösen, weil du die 3 euro so unverschämt findest (aus prinzip). dann hast du die wieder ganz schnell aufm konto.

11

25.07.2011, 19:37

Mal was fundiertes :P :

Deine SpK darf der Bank von Symio max. 3€ laut Gesetz belasten wegen der Rückgabe der Lastschrift. Die Bank von Symio darf denen zusätzlich (!) einen beliebigen Betrag (je nach Bank unterschiedlich), meistens 5-15€, belasten. Nimmt man noch ne kleine Bearbeitungsgebühr von Symio dazu (ja das macht Aufwand ;) ) sind die 15€ absolut gerechtfertig.
Wegen der 3€ die dir deine SpK belastet hat würd ich so verfahren wie über mir beschrieben, das buchen sie dir sicher zurück :P
Ansonsten komm zur DKB :D