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1

04.07.2011, 13:08

rechtsfrage

Was kann einem passieren, wenn man im Affekt vor Zeugen auf der Strasse jemandem droht: "Wenn du meine Frau nicht in Ruhe lässt, bring ich dich um".

Hat ein bekannter gemacht. Beide sind aus dem arabischem Raum. Sie trägt Kopftuch (dahingehend die Anfeindungen).

]DEAD[ seppL

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2

04.07.2011, 13:20

schwierig. Je nachdem wie glaubhaft die Drohung rüberkam gibts verschiedene rechtliche Maßnahmen... einstweilige Verfügung bei "akuter Gefahr".
Er muss halt irgendwie beweisen, dass es im Affekt gesagt wurde, dann gibts vielleicht nur ne Geldstrafe oder so kA

3

04.07.2011, 13:23

Rommel übernehmen Sie!


AoCBox - think outside the box!

4

04.07.2011, 13:23

zusatzproblem: er ist verbeamtet (lebt seit 1990 hier und ist eingebürgert). gefährdet das seinen beamten-status?

5

04.07.2011, 13:34

Zitat

§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.



Wenns ein Landesbeamter ist dann ist die Regelung um einiges schärfer.
"You miss 100% of the shots you don't take." - Wayne Gretzky

6

04.07.2011, 13:47

was es alles für gesetzte gibt :D. "Beamtenstatusgesetz". Aber danke für den Tipp. In meinem Fall ist das Landesgesetz nahezu identisch übrigens und nicht schärfer :)

7

04.07.2011, 14:06

ICH WÜRD MIR DA EHER MAL GEDANKEN MACHEN IN WAS FÜR UNKULTIVIERTEN KREISEN DU DA VERKEHRST

8

04.07.2011, 14:08

wer kopftuch tragen will soll das tun. mir doch wumpe. von mir aus können die sich auch nen fuchs-schwanz an die nase tackern.

überhaupt: du darfst ja auch frei rum laufen. so what?

9

04.07.2011, 14:30

das kopftuch ist mir egal. aber eine derart platte reaktion spricht für ein maximum an fehlender affektkontrolle(und dem inhalt nach gar für undifferenzierte affekte überhaupt), um nicht zu sagen für starke primitivheit wie man sie nur in den alleruntersten schichten unseres landes oder den südlichen ländern vorfindet

10

04.07.2011, 15:41

Nein, den Beamtenstatus wird es nicht gefährden. Kann aber ne Abmahnung, Kürzung der Bezüge o.ä. bedeuten, wenn er im Rahmen eines Disziplinarverfahren bestraft wird. Meistens hängt das davon ab, ob er vor einem Gericht verurteilt wurde, da sich die Behörden auf den dortigen Sachverhalt stützen. Den Beamtenstatus verliert man bei schwerwiegenden Vergehen oder bei Aktion als Beamter (Bestechung etc.).

Das Ganze gilt ergänzend zum § 24 BeamtStG


PLant den jemand Rechtsschritte?

11

04.07.2011, 17:14

Also er selbst erstmal nicht. Er hat auf dem Tisch jetzt einen Anhörungsbogen der Polizei. Soweit ich das gelesen habe ist es bei solchen "Delikten" nichtmal nötig dass der Typ anzeige oder so erstattet. Das landet so oder so beim Staatsanwalt. So hab ich das jedenfalls in einem anderen forum zwischen den Zeilen gelesen.

edit: er selbst war 1 tag davor bei der polizei und hat dort anzeige gegen unbekannt erstattet. dabei hat seine frau den typen sehr genau beschrieben. er hat ihn als es zu dem eklat kam fest gehalten und selbst die polizei gerufen, damit sie die personalien von dem typen aufnimmt. warum auch immer der typ da geblieben ist (er war wohl 1 kopf größer und stärker), er war noch da als die polizei ankam.

das der typ de rfrau gleich einen tag später über den weg gelaufen kam und er mal dabei war, war purer zufall. natürlich hat der typ an dem tag nix gesagt wo die frau nicht allein war. deswegen war das ganze für passanten recht komisch und es fand sich auch gleich eine gutmütige zeugin für den typen... :/

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