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19.12.2006, 19:17

Familienkasse - Bundesagentur für Arbeit

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Familienkasse.

Meine Eltern haben mal wieder den Brief von der Familienkasse bekommen ob ich über den Grenzbetrag von 7.680 € liege oder nicht. Also ob meinen Eltern Kindergeld zusteht oder nicht.
Auch dabei waren eine Ausbildungsbescheinigung (wird vom Arbeitgeber ausgefüllt - Monatliche Ausbildungsvergütung, zuätzliche Leistungen usw.)
sowie die Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes für das Kalenderjahr 2006 und 2007.

Meine Frage ist:

Wie weit wird von der Familienkasse geprüft ob die gemachten Angaben richtig sind?

Diese Ausbildungsbescheinigung geb ich beim Arbeitgeber ab, klar. Aber die Werbungskosten geb ich ja selber an, kontrollieren die das?

Danke schonmal !
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FodA_aPo« (19.12.2006, 19:18)


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19.12.2006, 19:37

für die werbungskosten wirst du belege brauchen ;)
AFAIK kann man sonst nur 110 EUR pauschal absetzen.

3

19.12.2006, 19:45

Ne, AN Pauschbetrag beträgt 920 €.

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19.12.2006, 20:19

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (29.11.2009, 10:21)


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19.12.2006, 20:57

Stimmt haste recht

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19.12.2006, 23:10

Die schauen mal eben locker aufs Konto.

7

20.12.2006, 02:15

Oder holen sich die Info beim Finanzamt

8

20.12.2006, 10:38

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (29.11.2009, 10:21)


9

20.12.2006, 12:59

Zitat

Original von Zivildienstleistender
Die schauen mal eben locker aufs Konto.


Quatsch.

Aber es gibt schon Möglichkeiten das eine oder andere in Deinen Angaben zu prüfen. Die Frage ist, ob sie es tun. In solchen Fällen werden idR nur Stichproben durchgeführt und auch Ämter tauschen sich nicht grundsätzlich ohne Verdacht untereinander aus. Das wäre alles zu aufwändig & teuer.

Kann also sein, sie nehmen Deine Angaben so hin und basta - oder eben nicht. Letzteres gibt dann Ärger. ;)

10

20.12.2006, 14:53

http://www.heise.de/newsticker/meldung/58933

Soll ich nun auch mit Quatsch antworten? Gerade beim Bezug von Sozialgeldern sollte man ehrlich sein und sei es nur damit man nicht noch unnötigen Ärger bekommt. Von der moralischen Verantwortung reden wir mal garnicht. Bei der heutigen Vernetzung der Ämter ist es ein leichtes Angaben und Auskünfte der Antragssteller abzugleichen.

Zitat

§ 93 AO (8) Knüpft ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes an, soll die Finanzbehörde auf Ersuchen der für die Anwendung des anderen Gesetzes zuständigen Behörde oder eines Gerichtes über das Bundesamt für Finanzen bei den Kreditinstituten einzelne Daten aus den nach § 93b Abs. 1 zu führenden Dateien abrufen und der ersuchenden Behörde oder dem ersuchenden Gericht mitteilen, wenn in dem Ersuchen versichert wurde, dass eigene Ermittlungen nicht zum Ziele geführt haben oder keinen Erfolg versprechen.


Somit kann ein beliebiges Amt durch das Finanzamt sich die nötigen Aukünfte einholen. Zu sagen mach einfach, Dich trifft es schon nicht, ist einfach verantwortungslos.

11

20.12.2006, 15:07

Wer lesen kann ...

Kontenstammdaten =|= Umsätze

Sie wissen dann, wieviele Konten Du hast und wer verfügungsberechtigt ist. Aber nicht wieviel Umsätze und in welcher Höhe, bzw. welchen Kontostand.

12

20.12.2006, 15:36

Die überprüfen natürlich nur ob das genannte Konto richtig ist, damit die Überweisung des Sozialgeldes auch auf das richtige Konto kommt. :rolleyes: Mit verlaub aber das ist wirklich quatsch, im Rahmen des Durchführungsverfahrens werden auch die Kontenbewegungen ermittelt, so läuft die Praxis. In Zeiten, in denen die öffentlichen Kassen angeblich leer sind und die Sozialgesetzgebung absurd verschärft wird, sollte man sich auch nicht in der falschen Sicherheit wiegen, das "die" das nicht machen. Der erste Link sollte nur verdeutlichen, dass es technisch möglich ist und nicht besonders aufwändig. Der zweite Link soll einem mal klar machen wie die Überwachung rechtlich abgesichert wurde.

Es ist Fakt, dass die Behörden auch so an die wichtigen Daten rankommen und somit die Frage ob es lohnt zu "bescheissen" sich dadurch schon erübrigt. Ausserdem sollte man sich eher mal die Frage stellen lohnt der sich daraus resultierende Ärger?

Bei Antragsstellung versichert man im Rahmen der Mitwirkungspflicht wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben und eine Änderung dieser auch der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

13

20.12.2006, 17:46

Was ist Dein Problem?

Ich habe nicht gesagt, die Behörden kämen nicht an die Daten heran, wenn sie unbedingt wollen. Es können aber nur Stichproben sein, d.h. man muss Pech haben, um aufzufliegen - zumindest heute noch.

Über die direkten Schnittstellen (siehe Dein erster Link) kommen die Behörden nicht an Kontobewegungen. Dafür braucht es m.E. nach wie vor einen Gerichtsbeschluss oder zumindest Gefahr im Verzug etc. Die Schnittstelle dient in erster Linie dazu die Existenz von Konten zu ermitteln, um dann ggf. einen Beschluss zu erwirken.

Ich gebe auch keine Empfehlung, den Staat zu besch****en. Muss jeder selbst wissen, genau wie die Frage, ob sich der drohende Ärger lohnt. Dass man wahrheitsgemäße Angaben machen muss, ist eh klar und war hier nicht die Frage.

Technisch ist alles möglich aber es ist extrem aufwändig und teuer jeden zu überprüfen. Es gibt da nunmal keinen automatisierten technischen "workflow", der Deinen Antrag auf Kindergeld einscannt, alle Banken nach Konten der Kinder anfragt, Gerichtsbeschlüsse beantragt für existierende Konten (wo ist der begründete Verdacht, die Angaben seien nicht wahrheitsgemäß?), der vom Richter per Mausklick genehmigt wird, anschließend die Kontobewegungen abfragt, erkennt, dass es sich anrechnungspflichtige um Einnahmen handelt, um dann das Strafverfahren zu iniziieren. Sondern eine begrenzte Anzahl Sachbearbeiter, die sich einige Stichproben genauer ansehen.

In 20 Jahren mag das anders aussehen. Heute (noch) nicht. Wir haben schon mehr als genug Big Brother, aber diese Panikmache ist dennoch albern. Ich realisiere Software für Banken und weiß, was dem Staat via direktem Zugriff möglich von aussen ist und was nicht. Zur Zeit praktisch nichts.

14

20.12.2006, 18:07

Es ist wohl eher die Frage, was Dein Problem ist?
Denn was Du liest, steht da nicht. Ich behaupte nicht, dass Du zum "bescheissen" eine Empfehlung aussprichst, wenn Du das so rein liest ist das Deine Sache.

Ich erkläre es Dir noch einmal, der erste Link dient nur dazu aufzuzeigen, dass es nicht aufwändig und unmöglich ist. Zu behaupten dass die Ämter zu viel zu tun haben und deswegen man Glück haben kann, ist eine sehr kurzsichtige These.

In der Praxis wird die Auskunft der Bank erst garnicht benötigt, da je nachdem welche Sozialleistung beantragt wird, Du meist lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung vorweisen musst.
Ist noch viel einfacher die Überwachung.

Frohe Weihnachten mein Freund ;)

15

20.12.2006, 20:38

Mit manchen Personen sollte man Diskussionen gar nicht erst anfangen. Ich werde es mir für das nächste mal merken.

Warum verbreitest Du so ein Halb- (oder eher Hundertstel-) Wissen? Wo ist der Sinn?

Für Kindergeld muss man keine Kontoauszüge vorlegen. Hinsichtlich der Werbungskosten können sie ggf. Belege verlangen und wenn man die nicht beibringen kann (für 2007 kann er die logischerweise jetzt sowieso noch nicht haben), wird schlimmstenfalls das Kindergeld gestrichen / zurückgefordert.

Was sollte da eine Kontoeinsicht bringen? Steht auf Deinem Kontoauszug was von Werbungskosten? Das sind Kosten wie z.B. für Fahrten zur Arbeitsstätte.

Wenn er da jetzt etwas Falsches angibt, was hat das damit zu tun, dass Du glaubst, ein Amt könnte sich sein Bankkonto anschauen? Auf meinem Konto sieht man nicht, wieviele Kilometer ich an wieviel Tagen womit zur Arbeit gefahren bin. :rolleyes:

Sie können es nur anhand von Belegen prüfen -> die können sie verlangen -> das tun sie nur auf Verdacht bzw. in Stichproben -> wenn ja: Pech gehabt. Was passiert? Kindergeld wird gestrichen. Was passiert wenn er die Werbungskosten gleich niedrig ansetzt? Richtig! Kindergeld wird sofort gestrichen.

Das steht sinngemäß in meinem ersten Post. Daraufhin postest Du einen Link, aus dem DU zu lesen glaubst, Ämter können quasi wie Onlinebanking sämtliche Konten anschauen. Da ergibt sich bereits das Problem, dass es rein nichts mit aPos Post zu tun hat und Du nur noch postest um Dich wichtig zu machen.

Ich bin dann so freundlich und versuche Dir Deinen Link zu erklären, wo es um KontoSTAMMDATEN geht, also nicht um Umsätze / Salden, woraufhin Du jetzt mit Kontoauszügen kommst.

Bitte sei so gut und bis Du wirklich was weißt, halt es einfach wie Dieter Nuhr.

16

20.12.2006, 21:18

Immer wieder witzig was hier für Mist verzapft wird ^^

1. Werbungskosten sind 920,-- Euro und die ziehst du ja von deinen Einkünften ab.
2. Das Finanzamt braucht nicht eure Kontoauszüge sondern schaut einfach nach, was dein Arbeitgeber dir zahlt weil er das ja auch angeben muss und dafür Lohnsteuer abführt. Die Daten vom Kind hat das Finanzamt ja.
3. Das Finanzamt bekommt über eure Zinserträge eine Jahresmeldung von den Banken aber einen eigenen Zugriff gibt es nur bei begründeten Verdachtsmomenten usw.

@Apo

920 €Werbungskosten ist das Fixum alles darüber hinaus musst du nachweisen nach.
Mit Entfernungskilometern, Arbeitskleidung, Fachzeitschriften/büchern, Kontoführungsgebühr, Gewerkschaftsbeitrag usw. kannst du über die 920 € Werbungskosten kommen aber dann musst du alles genau ausführen und mit Belegen beweisen.
Am besten wäre natürlich wenn du eine Steuererlärung mit den anerkannten Werbungskosten hättest.
Fährst du weit ins Geschäft?

17

20.12.2006, 21:32

Jedes halbe Jahr wird per DALEB alles abgeglichen und wenn was nicht stimmt und es zu Überschneidungen oder Unklarheiten kommt, wird automatisch manuell nachgeprüft. Zumindest ist das bei uns in der Agentur so.

18

20.12.2006, 21:32

Über die Werbungskostenpauschale kommt man eigentlich nur mit ordentlich Entfernung zum Arbeitsplatz. Da liegt die Pauschale (bis zu der man keine Belege braucht) bei 4500,-- EUR.

Für 2006 gibt es ab dem 11. Kilometer (einfache Strecke) 0,30 EUR pro Kilometer zu multiplizieren mit der Anzahl Arbeitstage (idR werden 230/Jahr ohne Nachweis akzeptiert).

Für 2007 gibt es erst ab dem 21. Kilometer Kohle - leider.

Dabei ist es völlig egal, wie man die Entfernung zurücklegt. Belege braucht man erst, wenn man noch mehr als 4500,-- EUR geltend machen will.

Wenn jemand noch andere Möglichkeiten kennt (ausser fremdgenutzte Immobilien - das tu ich mir net an), die Werbungskosten ordentlich zu erhöhen, bin ich sehr daran interessiert. ;)

19

20.12.2006, 21:40

Zitat

Original von UD_Premium
Jedes halbe Jahr wird per DALEB alles abgeglichen und wenn was nicht stimmt und es zu Überschneidungen oder Unklarheiten kommt, wird automatisch manuell nachgeprüft. Zumindest ist das bei uns in der Agentur so.


Beim DALEB-Verfahren wird nicht alles abgeglichen sondern der Bezug von Leistungen mit den Meldungen von Arbeitgebern und den Zinsertragsmeldungen (inklusive Inanspruchnahme von Freistellungsaufträgen) von Banken.

Solange aPo keinen zweiten Job hat oder ein Vermögen das dicke Zinserträge bringt, dürfte das ziemlich irrelevant sein.

20

20.12.2006, 23:42

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (29.11.2009, 10:22)


21

21.12.2006, 12:38

Ich merke schon, Du kannst nur einem sehr beschränktem Gesprächsrahmen folgen, mit Abschweifungen, die ja wirklich nichts mit den Werbungskosten zu tun haben, kommst Du nicht zurecht. Mir geht es nur darum nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, dass man machen kann was man will, denn es wird schon nichts passieren. Das möchte ich dem Fragesteller nicht vermitteln, er ist es nämlich der die Suppe auslöffeln muss und das kann nicht nur die Rückerstattung es Kindergeldes sein.

Daleb ist nur interessant, wenn einer schon was vom Arbeitsamt bekommt und dann noch so fähig ist, sich sozialversicherungspflichtig zu betätigen. Deswegen werden lückenlose Kontoauszüge verlangt, denn es gibt Leute die gehen einem Job schwarz nach und lassen sich das schlauerweise aufs Konto überweisen.

Und noch einmal ein Frohes Weihnachten von mir als Friedensangebot. :)

Ich binde zuerst immer den rechten Schuh, nie den linken Schuh zuerst, dass bringt nämlich Unglück.

22

21.12.2006, 15:20

Zitat

Original von disaster
Für 2006 gibt es ab dem 11. Kilometer (einfache Strecke) 0,30 EUR pro Kilometer zu multiplizieren mit der Anzahl Arbeitstage (idR werden 230/Jahr ohne Nachweis akzeptiert).
[...]
Wenn jemand noch andere Möglichkeiten kennt (ausser fremdgenutzte Immobilien - das tu ich mir net an), die Werbungskosten ordentlich zu erhöhen, bin ich sehr daran interessiert. ;)


Ab dem 1. Km, dass was du mit dem 11. meinst, da gabs mal erhöhtes.. aber für 2006 einfach ab dem 1. 0,30 EUR

Du könntest auf dem Weg zum Arbeitsplatz nen Autounfall machen, die Reparatur kannst du afaik als Werbungskosten ansetzten, toll oder? :D

23

21.12.2006, 15:23

Beschränkt - ist vor allem Dein Wissen. Jemand stellt eine konkrete Frage (Werbungskosten) und da Du zu deren Klärung nicht beizutragen hast, aber aus unerfindlichen Gründen den nicht zu unterdrückenden Drang zum Posten, kommst Du mit "Abschweifungen". Diese sind dann auch nur Halbwissen oder eben Quatsch, spricht man Dich darauf an, kommen weitere Abschweifungen, usw...

Frage:

Zitat

Original von FodA_aPo
Meine Frage ist:

Wie weit wird von der Familienkasse geprüft ob die gemachten Angaben richtig sind?

Diese Ausbildungsbescheinigung geb ich beim Arbeitgeber ab, klar. Aber die Werbungskosten geb ich ja selber an, kontrollieren die das?


Antwort:

Zitat

Original von Zivildienstleistender
Die schauen mal eben locker aufs Konto.


-> Schwachsinn, Panikmache.

Vielleicht für Dich als guten Vorsatz für´s neue Jahr oder zur Besinnung während der Feiertage: Denk mal drüber nach, ob Du mit Deinem Geblubber mehr schadest als nützt. Es könnte schliesslich sein, es nimmt jemand ernst. Vielleicht sogar so ernst, dass er eine ausgewachsene Paranoia entwickelt und in anderen Foren anderen Leuten den selben Blödsinn erzählt. Vielleicht bist Du selbst auf diese Weise zu Deinem "Wissen" gekommen und setzt das hier nun fort.

Kannst Dir ja demnächst einen neuen Nick machen und von vorn anfangen, schätze damit hast Du Übung. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (21.12.2006, 15:24)


24

21.12.2006, 16:24

Zitat

Vielleicht für Dich als guten Vorsatz für´s neue Jahr oder zur Besinnung während der Feiertage: Denk mal drüber nach, ob Du mit Deinem Geblubber mehr schadest als nützt. Es könnte schliesslich sein, es nimmt jemand ernst. Vielleicht sogar so ernst, dass er eine ausgewachsene Paranoia entwickelt und in anderen Foren anderen Leuten den selben Blödsinn erzählt. Vielleicht bist Du selbst auf diese Weise zu Deinem "Wissen" gekommen und setzt das hier nun fort.
Die Folge wäre wohl eher, dass er vorsichtiger mit solchen Dingen umgeht. Sollte er sich an Deiner Sichtweise "passiert schon nix, weil es zu aufwändig ist" wäre die Folge vielleicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Da muss man ja nicht fragen, was besser ist.

Ich sehe schon Du willst nur streiten und das in der Weihnachtszeit. Selbst schuld wenn Du die Rute spürst.

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22.12.2006, 20:34

Zitat

@Apo

920 €Werbungskosten ist das Fixum alles darüber hinaus musst du nachweisen nach.
Mit Entfernungskilometern, Arbeitskleidung, Fachzeitschriften/büchern, Kontoführungsgebühr, Gewerkschaftsbeitrag usw. kannst du über die 920 € Werbungskosten kommen aber dann musst du alles genau ausführen und mit Belegen beweisen.
Am besten wäre natürlich wenn du eine Steuererlärung mit den anerkannten Werbungskosten hättest.
Fährst du weit ins Geschäft?


Zu Arbeit fahr ich nur ca 20km (einfach). Jedoch zur Berufschule sind es einfach 60km.
Bei den Fahrten zur Berufschule darf ich die komplette Strecke angeben, zweimal in der Woche habe ich Berufschule.
Da komm ich dann schon auf sehr viel Kilometer. Für 2006 bin ich noch unter die Grenze von 7.680,00 € gekommen.
Jetzt darf ich die Fahrtkosten wie bereits erwähnt nur ab dem 21. Entfernungskilometer ansetzen....Mein Gehalt wurde auch mehr + Gratifikationen +VWL....denke nicht mehr das ich drunter komm, werde es aber nochmal rechnen.

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22.12.2006, 20:46

Manu du verpeilst grad bisschen was glaub... das mit den 21km ist erst ab 2007 und du schreibst du bist 2006 noch drunter? willst du jetzt schon die erklärung für 2007 abgeben?^^

27

22.12.2006, 21:22

Nein,es geht nicht um die Steuererklärung.

Geht um das Kindergeld meiner Eltern für das Jahr 2007. Hat nichts mit Steuern zu tun ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FodA_aPo« (22.12.2006, 21:25)


28

23.12.2006, 10:32

Du kannst aber auch einfach von den vollen Kilometern ausgehen für 2007 in der Hoffnung, dass die Regelung bis dahin aufgehoben wird. Der Bund der Steuerzahler wird eine Musterklage anstrengen, weil die Regelung, erst ab dem 21. Kilometer - dann aber als aussergewöhnliche Belastung - Werbungskosten geltend machen zu können, als verfassungswidrig angesehen wird.

Es wird zB auch dazu geraten, für 2007 dann später in der Steuererklärung die Kilometer ab dem 1. anzusetzen und gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

So könntest Du es jetzt auch begründen meine ich. Schlimmstenfalls wäre das Kindergeld zurückzuzahlen, wenn es bei dem 21. Kilometer bleibt.