Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FodA_aPo« (19.12.2006, 19:18)
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Original von Zivildienstleistender
Die schauen mal eben locker aufs Konto.
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§ 93 AO (8) Knüpft ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes an, soll die Finanzbehörde auf Ersuchen der für die Anwendung des anderen Gesetzes zuständigen Behörde oder eines Gerichtes über das Bundesamt für Finanzen bei den Kreditinstituten einzelne Daten aus den nach § 93b Abs. 1 zu führenden Dateien abrufen und der ersuchenden Behörde oder dem ersuchenden Gericht mitteilen, wenn in dem Ersuchen versichert wurde, dass eigene Ermittlungen nicht zum Ziele geführt haben oder keinen Erfolg versprechen.
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Original von UD_Premium
Jedes halbe Jahr wird per DALEB alles abgeglichen und wenn was nicht stimmt und es zu Überschneidungen oder Unklarheiten kommt, wird automatisch manuell nachgeprüft. Zumindest ist das bei uns in der Agentur so.
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Original von disaster
Für 2006 gibt es ab dem 11. Kilometer (einfache Strecke) 0,30 EUR pro Kilometer zu multiplizieren mit der Anzahl Arbeitstage (idR werden 230/Jahr ohne Nachweis akzeptiert).
[...]
Wenn jemand noch andere Möglichkeiten kennt (ausser fremdgenutzte Immobilien - das tu ich mir net an), die Werbungskosten ordentlich zu erhöhen, bin ich sehr daran interessiert.![]()
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Original von FodA_aPo
Meine Frage ist:
Wie weit wird von der Familienkasse geprüft ob die gemachten Angaben richtig sind?
Diese Ausbildungsbescheinigung geb ich beim Arbeitgeber ab, klar. Aber die Werbungskosten geb ich ja selber an, kontrollieren die das?
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Original von Zivildienstleistender
Die schauen mal eben locker aufs Konto.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (21.12.2006, 15:24)
Die Folge wäre wohl eher, dass er vorsichtiger mit solchen Dingen umgeht. Sollte er sich an Deiner Sichtweise "passiert schon nix, weil es zu aufwändig ist" wäre die Folge vielleicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Da muss man ja nicht fragen, was besser ist.
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Vielleicht für Dich als guten Vorsatz für´s neue Jahr oder zur Besinnung während der Feiertage: Denk mal drüber nach, ob Du mit Deinem Geblubber mehr schadest als nützt. Es könnte schliesslich sein, es nimmt jemand ernst. Vielleicht sogar so ernst, dass er eine ausgewachsene Paranoia entwickelt und in anderen Foren anderen Leuten den selben Blödsinn erzählt. Vielleicht bist Du selbst auf diese Weise zu Deinem "Wissen" gekommen und setzt das hier nun fort.
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@Apo
920 €Werbungskosten ist das Fixum alles darüber hinaus musst du nachweisen nach.
Mit Entfernungskilometern, Arbeitskleidung, Fachzeitschriften/büchern, Kontoführungsgebühr, Gewerkschaftsbeitrag usw. kannst du über die 920 € Werbungskosten kommen aber dann musst du alles genau ausführen und mit Belegen beweisen.
Am besten wäre natürlich wenn du eine Steuererlärung mit den anerkannten Werbungskosten hättest.
Fährst du weit ins Geschäft?