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  • »DS_Speedy« ist der Autor dieses Themas

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1

15.07.2004, 17:55

rechtli. Frage Garantie Handy

Also, habe ein Handy, welches sich jetzt seit 2 Wochen in der Reperatur befindet. Auf das Handy habe ich auch noch Garantie. Innerhalb der 2 Wochen habe ich jetzt von meiner Mutter das Handy als Ersatz genommen, was auch halbwegs gefunzt hat. Das Problem ist jetzt allerdings, dass ich am Samstag für 2 Wochen nach Österreich fahre und unbedingt auch ein eigenes Handy brauche. Wenn jetzt morgen das Handy aus der Reperatur noch nicht wieder da ist bzw. immer noch nicht funktionsfähig ist... gibt es da eine rechtliche Grundlage auf der ich von dem Laden, wo ich das Handy gekauft und jetzt auch in die Reperatur gegeben habe, ein "Ersatzhandy" für die Zeit einfordern kann?
Denn immerhin habe ich Garantie darauf und ein Handy ist ja, ähnlich wie Auto, auch eine Sache, was man nunmal braucht.
Original von [pG]fire_de
Ich würds dir ja sagen, aber ich habe gehört, dass es cool ist, wenn man frauen zappeln lässt.

2

15.07.2004, 17:59

Na, dann gehst du hin, und fragst ob du eins bekommst. Ich glaube das ist von anbieter/vertrag abhängig.

3

15.07.2004, 18:13

soweit ich weiß hast du ein Recht auf ein Ersatzhandy, hättest du aber auch direkt einfordern können ;) nur musst du dich damit anfreunden, dass das Ersatzhandy meißtens irgendein schrott ist :D

  • »DS_Speedy« ist der Autor dieses Themas

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4

15.07.2004, 18:13

Natürlich war ich schon in dem Laden und habe nett nachgefragt, aber die meinten, dass sie keine Ersatzhandys ausgeben. Deswegen wollte ich ja wissen, ob ich ein Recht darauf habe und die nur keins rausgeben, weil sie keinen Bock haben.
Habe aber jetzt erfahren, dass man darauf kein Anrecht hat.

5

15.07.2004, 18:14

kein Anrecht? huh dann haben einige die ich kenne aber gut Glück gehabt, da jeder ein Ersatzhandy bekommen hat :stupid:

6

15.07.2004, 18:20

kommt drauf an wie hoch deine telefonrechnung ist timo! wenn du hohen umsatz hast, wird dir dein anbieter eins zur verfügung stellen, machen die immer! die geben einem sogar 2x im jahr ein neues telefon, wenn du genug telefonierst, musst nur sagen du nimmst deine nummer mit zu e+ :D

und zur not mietest du dir eins oder es wird doch in deinem bekanntenkreis jemanden geben, der sein altes noch rumliegen hat, ist ja nur für ne begrenzte zeit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CULT_Bastrup« (15.07.2004, 18:25)


7

15.07.2004, 20:55

deine angaben zum sachverhalt sind völlig unzureichend.

hast du gesetzliche gewährleistung oder vertragliche herstellergarantie geltend gemacht?

soweit du gesetzliche gewährleistung geltend machst, kannst du bei einer gattungsschuld (hier gegeben) die lieferung einer mangelfreien sache verlangen, also nix reparatur, wenn du schlau bist.
ansonsten ergibt sich ein anspruch aufgrund eines nutzungsausfallschadens aus §§ 437 III, 280 I BGB, das heißt die kosten für die miete eines handys. problem:
1. man könnte zusätzlich noch die vorausetzungen des 286 BGB fordern, also mahnung.
2. es gibt afaik keine miethandys, so dass dieser anspruch schwer zu bemessen ist. ein anspruch auf ersatzhandy scheidet aber aus, denkbar ist nur ein anspruch auf schadensersatz.
graue theorie allerdings, da würde wohl keiner klagen ^^

soweit du herstellergarantie geltend machst musst du in die garantiebedingungen einblick nehmen, danach bestimmt sich auch eine eventuelle vertragliche verpflichtung.