Lässt sich laut Google ganz einfach umgehen: Du heiratest
So urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1232/00), dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für Verheiratete, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz unterhalten müssen, weil die Familie ihren Erstwohnsitz nicht aufgeben kann, gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz von Ehe und Familie verstößt.
Im Ernst
Habe ich Dich richtig verstanden: Du willst die Zweitwohnsteuer als Werbungskosten geltend machen, versuchst auf der anderen Seite aber diese Zweitwohnsteuer garnicht erst zu bezahlen?
Ohne mich jetzt ernsthaft damit befasst zu haben würde ich an Deiner Stelle alles vermeiden, was Dir irgendwann als Steuerhinterziehung ausgelegt werden kann. In so einem Falle wird es dann richtig teuer und Du hast bei einem übel gelaunten Steuerprüfer auch noch jemanden an der Backe, der erstmal Deine finanzielle Situation der letzten Jahre durchackert. Und das nur, um ein wenig Geld zu sparen?