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OLV_Conqueror

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1

27.10.2003, 15:20

Besteuerung von Aktien ??

schreibe im moment facharbeit und müsste unbedingt wissen wie im moment die besteurung von aktiengewinnen geregelt ist??

hab im netz nix aktuelles gefunden und bin der meinung da wurde kürzlich was verändert?
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CULT_Scream

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2

27.10.2003, 15:29

die besteuerung von aktien wird im mom im halbeinkünfteverfahren ermittelt.

d.h. in einfacher form

der erlös des aktienverkaufs
- anschaffungskosten der aktien
-werbungskosten
= gewinn

1/2 gewinn ist zu versteuern

p.s. dies gilt allerdings nur wenn zwischen ankauf und verkauf kein jahr liegt, wenn doch = steuerfrei

Evil_AoEGoD_NG

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3

27.10.2003, 15:36

Ich denke es gilt noch die alte Regel das Gewinne bis 1000 DM nicht besteuert werden.

4

27.10.2003, 16:38

Zählen die Aktiengewinne eigentlich als Einkommen?

Was passiert, wenn ich diese nicht angebe?

CULT_Scream

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5

27.10.2003, 17:23

die aktiengewinne nicht, aber die daraus resultierenden einkünfte ja.

und wenn du die nicht angibst, gibts mächtig ärger von vater staat :D

Evil_AoEGoD_NG

unregistriert

6

27.10.2003, 17:46

Ich weiss das man Verluste absetzten kann, aber ist eigentlich nicht so klug das zu melden denn dann wollen sie sicher auch die Gewinne wissen ;)

7

27.10.2003, 18:03

Zitat

Original von CULT_Scream
und wenn du die nicht angibst, gibts mächtig ärger von vater staat


Ja klar, aber woher will der wissen wie viel Geld auf meinen konten hin und her schwirrt?

Oder was ist mit Gewinnen, die ich aus nicht an der Börse gehandelten Aktien erhalte. Davon weiss der Staat doch gar nichts.

8

27.10.2003, 18:24

und wenn du in der grundschule drogen vertickst und den gewinn aufs konto einzahlst weiss der staat auch nix davon - nur wenn ers rausbekommt gibts mächtig ärger :D

9

27.10.2003, 18:33

Korrekt. Der Unterschied ist, Drogen an der Grundschule verticken ist verpönt, Steuern hinterziehen ist Volkssport.

Sieh es so: Bei meinen bescheidenen Gewinnen dürften sowieso keine Steuern anfallen. Wenn ich es nicht angebe, spare ich dem Staat Geld, denn es muss niemand bearbeiten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uNiQuE« (27.10.2003, 18:34)


10

27.10.2003, 21:51

Einschlägig ist der § 23 EStG!

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 sind, wie schon gesagt, Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr beträgt, steuerfrei. Wird die Behaltsfrist von einem Jahr unterschritten, wird der Veräußerungserlös als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 2) nach dem Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 j ) nur zu Hälfte besteuert. Da die andere Hälfte demnach steuerfrei ist, sind natürlich auch die Werbungskosten nur zur Hälfte abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG).
Wenn jedoch der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr kleiner als 512 Euro ist, bleibt es komplett steuerfrei (§ 23 Abs. 3 S.6 EStG). Zu beachten ist, daß die 512 Euro eine Freigrenze ist. Ist der Gewinn 512 Euro oder höher, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren!

Ermittlung des Gewinns, siehe oben; Werbungskosten sind aber nur zur Hälfte abzuziehen!

Boah schon viemal editiert. Steuerrecht schon kompliziert, da muß jedes einzelne Wort stimmen, sonst kracht es...

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (27.10.2003, 22:09)


CULT_Scream

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11

28.10.2003, 01:07

sauber cranberry, hatte das mit den 1/2 wk vergessen.....

OLV_Conqueror

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12

28.10.2003, 11:27

:bounce: :bounce: :bounce:

danke, danke!

aber wie hoch ist der steuersatz? ist das ein fester oder der deiner lohnsteuerklasse?

13

28.10.2003, 11:49

Zitat

Ja klar, aber woher will der wissen wie viel Geld auf meinen konten hin und her schwirrt?

Oder was ist mit Gewinnen, die ich aus nicht an der Börse gehandelten Aktien erhalte. Davon weiss der Staat doch gar nichts.


Woher .. da gibts seit 2 Jahren ein neues hübsches Gesetz nachdem Banken Aktiengewinne beim Staat angeben. Banken sind dazu verpflichtet.

Das Finanzamt ermittelt bei der Berechnung der Steuerschuld zunächst das gesamte steuerpflichtige Einkommen einschließlich der vollständigen Dividenden. danach wird der Steuersatz festgestellt, der sich nach der Progressionstabelle für diese Einkommenshöhe ergibt.

14

28.10.2003, 12:17

Zitat

Original von OLV_Conqueror
aber wie hoch ist der steuersatz? ist das ein fester oder der deiner lohnsteuerklasse?


Ich glaube 15%.

15

28.10.2003, 12:18

Zitat

Original von OLV_GURUrabBIT
Woher .. da gibts seit 2 Jahren ein neues hübsches Gesetz nachdem Banken Aktiengewinne beim Staat angeben. Banken sind dazu verpflichtet.


Das geht aber doch nur, wenn die Bank auch meine Aktien verwaltet, check?

Sind AGs verpflichtet weiterzugeben wer sich bei ihnen beteiligt hat?

OLV_Conqueror

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16

28.10.2003, 14:19

Zitat

Original von uNiQuE
Sind AGs verpflichtet weiterzugeben wer sich bei ihnen beteiligt hat?


in der regel wissen AGs ja gar nicht, wer ihre Aktionäre sind, außer wenns namensaktien sind.

17

28.10.2003, 22:11

also "meine" firmen wissen ziemlich gut dass ich ihr aktionär bin, sonst würd ich nicht immer die einladungen zu den hauptversammlungen erhalten.
bei namesaktien kann die firma sagen dieser name darf keine aktie von mir haben, damit kann man feindlich übernahmen verhindern......

OLV_Conqueror

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18

29.10.2003, 02:27

Zitat

Original von Erg_Raider
bei namesaktien kann die firma sagen dieser name darf keine aktie von mir haben, damit kann man feindlich übernahmen verhindern......


das sind aber dann vinkulierte namensaktien, die es afaik kaum gibt...

ansonsten sind wohl fast alle aktien namensaktien, was heißt, dass die AG weiß, wer ihre Aktionäre sind!

19

29.10.2003, 10:44

jo erg stimmt .. und wie viele Namensaktien gibt es :)
(im Verhältnis wenig)

20

29.10.2003, 12:43

Zitat

aber wie hoch ist der steuersatz? ist das ein fester oder der deiner lohnsteuerklasse?


15 % stimmt nicht. Die Gewinne werden als sonstige Einkünfte qualifiziert und mit den anderen Einkünften summiert(mal einfach ausgedrückt). Dann wird noch einiges abgezogen (Sonderausgaben, Freibeträge etc.) und irgendwann kommt man zu den versteuernden Einkommen. Darauf wird dann der ESt-Tarif angewendet nach § 32a EStG (progressiver Steuertarif) und man erhält die tarifliche Steuer...festzusetzende ESt.... alles recht kompliziert....

21

29.10.2003, 18:21

hätte noch was für deine facharbeit:

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.10.2003/812998.asp


höhö *angeb*


bin Sven Reichardt, könntest dann also nen interview mit einem nachstrebe börsianer machen :D :D :D

muss aber auch nicht sein wenn du deswegen ne note schlechter kriegst ;)

22

29.10.2003, 18:23

bild lässt sich leider nich öffen ?(
hoffe die kriegen das npoch hin :bounce: