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nC_Des

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  • »nC_Des« ist der Autor dieses Themas

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1

30.09.2009, 16:06

Gastronomiegewerbe Steuer

Hallo Mädels und Jungs,
ich habe mal ein paar Fragen bzgl des Steuerrechts (Abgabenverordnung oder was auch immer) für kleine Gastronomiebetriebe. Evtl kann mir ja einer von Euch helfen.

In erster Linie interessiert mich aktuell:

Schankerlaubnissteuer - Diese zieht wohl die Gemeinde selbst ein. Kann mir jemand sagen, wie hoch sie idR ist?
Vergnügungssteuer - Wann muss sie gezahlt werden und wie hoch ist sie. Wie genau sind da die Bedingungen für? Was ist das überhaupt?
Einkommensteuer, Umsatzsteuer - Wie genau belege ich Gewinne/Einnahmen in der Bilanz, wenn ich nicht für jeden Kunden eine Rechnung schreibe? Oder muss ich jede verkaufte Cola dokumentieren? Irgendwie erschließt sich mir das nicht so.
Gewerbesteuer - Wohl auch abhängig von den Gemeinden, aber stimmt es, dass es hier einen Gewinnfreibetrag von 24.500€ gibt, der nicht versteuert werden muss?

Was sind außer den oben aufgeführten Abgaben noch zu leisten? Womit muss man hier rechnen?

SIM_Hexe_S

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2

30.09.2009, 23:08

Schankerlaubnis ist eine Gebühr und keine Steuer und variiert von einer Gemeinde zur anderen sehr stark.
Wenn's was mit Steuer zu tun hätte, hätte ich keine Ahnung davon :O

Was hast'n Du vor, Des?

3

30.09.2009, 23:25

RE: Gastronomiegewerbe Steuer

Zitat

Original von nC_Des
Einkommensteuer, Umsatzsteuer - Wie genau belege ich Gewinne/Einnahmen in der Bilanz, wenn ich nicht für jeden Kunden eine Rechnung schreibe?


Du machst erstmal keine Bilanz sondern nur eine Gewinn-und Verlustrechnung.
Um deine Einnahmen zu dokumentieren hast du ein Kassenbuch das du täglich führen musst dh den Kassenstand zu Beginn und Ende des Tages inklusive der Ausgaben und Einnahmen.
Da schreibst dann zB rein, dass du für 300€ Bier gekauft hast oder eben 230€ Einnahmen hattest.
Bei kleineren Kneipen reicht eben dein "Wort" dh du musst den Kassenstand zählen. Hier ist viel Raum für Schwarzgeld aber da darf man nicht übersehen, dass das Finanzamt anhand der gekauften Waren den Gewinn hochrechnen wird. Außerdem bekommst du auch noch einen fetten Eigenverbrauch draufrechnet. Gerade bei Gaststätten wäre es dumm den privaten Einkauf nicht mit in die Kasse zu buchen. Warum? Weil man sonst durch privat gekauftes und den Eigenverbrauch belastet ist.
Ich hoffe das ist irgendwie verständlich.


Zitat

Original von nC_Des
Oder muss ich jede verkaufte Cola dokumentieren? Irgendwie erschließt sich mir das nicht so.


Nein das ist nur bei "besseren" und größeren Restaurants so die ja auch ein Kassenbonsystem haben und jede Bestellung über eine sch.. teure Registrierkasse geht. Hier kannst du dann sehen welche Bedienung wie viel Umsatz gemacht hat usw.

Zitat

Original von nC_Des
Gewerbesteuer - Wohl auch abhängig von den Gemeinden, aber stimmt es, dass es hier einen Gewinnfreibetrag von 24.500€ gibt, der nicht versteuert werden muss?


Ja.

Zitat

Original von nC_Des
Was sind außer den oben aufgeführten Abgaben noch zu leisten? Womit muss man hier rechnen?


Berufsgenossenschaft,Gema, Gez usw usf.
Kommt immer darauf an was man genau machen will.

Zitat

Original von nC_DesVergnügungssteuer


Das fällt an wenn du Automaten zu stehen hast. Deshalb nehmen viele auch Automatenaufsteller und keine eigenen.
Wobei Automaten ein Thema für sich sind. Da muss man nämlich auch mit der Umsatzsteuer tierisch aufpassen.


Ansonsten solltest du hier Geld für ein ausführliches Beratungsgespräch nehmen und dich vor Ort und genau auf deinen Fall bezogen beraten lassen. Diese 2-300€ würde ich setzen. Machst du hier nämlich einen Fehler kann das teuer werden. Das fängt bei der Berufsgenossenschaft an und endet mit dem Einstellen von Bedienungen usw.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (30.09.2009, 23:26)


nC_Des

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4

01.10.2009, 22:24

ok, also es geht hier um eine kleine Cocktailbar über die Sommermonate im Freien. Geplant ist eine kleine "Verkaufshütte" und ein paar gemütliche Sitzgelegenheiten drumherum. Ab und an mal LiveMusik, ansonsten ein Ort um es sich an einem winzigen See (vielleicht auch großer Teich, kA wie man das bezeichnet) im Liegestuhl gemütlich zu machen. Das Ganze würde dann wohl so 3-4 Monate laufen. Betrieben werden würde es von 4 direkt daran beteiligten Freunden und mir.

Wir befinden uns also aktuell in der Plaungsphase und der Frage der Umsetzbarkeit (zeitlich, rechtlich & finanziell), haben aber offiziell noch nichts unternommen (gegenüber der Stadtverwaltung o.Ä.)

Zu oben: Ich habe folgendes gefunden:
Gema ca. 25€ /Monat
GEZ: 5,76€

Vergnügungssteuer entfällt dann wohl. Wie läuft das mit Berufsgenossenschaft / Sozialversicherung, etc wenn nur Eigentümer dort arbeiten? Oder sollte man lieber offiziell nur einen Eigentümer benennen und die anderen als Angestellte behandeln?

Wer berät mich überhaupt in einer solchen Sache? Was meint ihr sonst noch dazu?

5

01.10.2009, 22:37

Mach nen Termin beim Steuerberater um die Voraussetzungen und Folgen durchzusprechen.

Die Krankenversicherung könnte auch noch ein Thema werden, an das du denken musst.

nC_Des

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6

03.10.2009, 23:29

Krankenversicherung inwiefern?

SIM_Hexe_S

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7

09.10.2009, 13:31

Sitzgelegenheiten? Wie isses denn da mit der Vorschrift, daß Du Toiletten anbieten mußt?
Und mit Parkplätzen war da auch noch was....

Wenn die Hütte keine bestehende Einrichtung ist wo schon vorher Gastro drin war, informier Dich lieber vorher ausführlich über die Vorschriften für Lebensmittelhygiene. Achja, und Brandschutz.

Wo machste das denn? Das würde ich mir gerne mal anschauen :)