Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

19.06.2007, 20:08

Sachen von der Steuer absetzen

Hallo Mastersgemeinde,

also ich habe folgendes Problem, wenn ich es nicht schaffe in 2007 weitere 500 Euro von der Steuer abzusetzen, dann muss ich entweder meinen Job als studentische Hilfskraft aufgeben oder 1800€ Kindergeld zurückzahlen. Die Zeit drängt, mir ist das Problem erst seit heute bekannt und eigentlich auch nur ein Zufall, dass ich meinen SHK-vertrag noch nicht verlängert habe und die Frist dafür ist übermorgen.

Von euch hätte ich gerne ein paar Anregungen, was ich von der Steuer absetzen kann oder wenn ihr so nett wärt vielleicht ein paar Quittungen von BWL oder Matheliteratur, die kann ich auf jeden Fall absetzen.

Bis jetzt habe ich von den 500 Euro:

25 Euro WWF Jahresbeitrag, den kann ich afaik absetzen, weiß da jemand neueres?
16,10 Quittung vom Kopieren.


Also fehlen noch 458,90€. Im Zweifel wäre ich auch bereit bis 200 Euro noch zu spenden, aber mehr sollte es nicht sein, sonst würde sich die ganze Arbeit nicht lohnen.

Zitat

Original von hiigara
wie gay ... wmca...

2

19.06.2007, 20:10

Ist natürlich schwer, woher sollen wir denn wissen was Du Dir angeschafft hast?

Aber nach dem was ich von Dir weis, könntest Du einen Dozenten ins Bordell einladen und das ganze dann als Werbungskosten absetzen.

3

19.06.2007, 20:21

wichtig ist doch, welche belege du hast und welche du dir bis übermorgen besorgen oder ausstellen lassen kannst! kennst du keinen copyshop besitzer? sämtliche ausgaben für bürobedarf,auch belege über fotokopien. auf fachliteratur biste ja schon gekommen, taxiquittungen sind gern genommen. keine ahnung ob du werbekosten oder bewirtungskosten geltend machen kannst, ansonsten zum inder an der ecke und dir von ihm gegen das versprechen in der zukunft einmal in der woche bei ihm essen zu gehen, einfach 3 belege über bewirtungskosten ausstellen und rückdatieren lassen, geht immer ganz gut - ansonsten copyshop besitzer anhauen, du bist ein hoffnungsloser autor, der nicht aufgibt und seine bücher in heimarbeit auflegt. gegen das versprechen, sämtliche fotokopien des nächsten semesters bei ihm zu erledigen, sollte auch dies gelingen! ;)

4

19.06.2007, 21:02

LOL Was laberst du Bastrup ??

Er ist doch nicht selbständig also wie soll er bitte Bewirtungskosten absetzen??

@Napo
Wie bitte kommst du denn auf 500 Euro ??
920 € Werbungskostenpauschale hast du so oder so also brauchst du 1.400 Euro oder wie?

Du kannst zB die Fahrten zu Lerngemeinschaften (gefahrene km x 0,3 €) ansetzen. Diejenigen wohnen aber leider bisschen ausserhalb und man trifft sich 2 mal die woche da. Musst eben mit Bekannten absprechen damit die auch bescheid wissen ^^
Wie schon gehabt also Fachliteratur, Kopien, evtl. Bewerbungsmaterial für Praktika oder den zukünftigen Job, Fahrten zur Uni oder zu den Lerngemeinschaften.


Spenden wirken sich imo auch aus aber nicht wie Werbungskosten.

5

19.06.2007, 21:19

Du forderst uns zum Betrug auf Napo? Ich bin zutiefst entäuscht.

Ansonsten hast Du nicht Leute, die Du mit Geld unterstützt? Eise kann dazu sagen ob sich das überhaupt auswirkt.

6

19.06.2007, 21:20

deswegen habe ich ja gesagt, keine ahnung, ob ers machen kann und "ansonsten" geschrieben du steuerschwachmat, lies doch mal aufmerksam! ;)
und der unerfolgreiche bücherautor ist keine erfindung von mir, sondern eine anerkannte massnahme zur senkung der steuerlast! :)

7

19.06.2007, 21:22

Also an mich kannst du spenden, brauche Geld für Alkohol und Essen!

8

19.06.2007, 22:16

Kirchensteuer kannst absetzen

9

19.06.2007, 23:03

Also die Situation ist folgende, ich bin bei etwa 9000€ Verdienst im Jahr, bei 7000€ liegt der Steuerfreibetrag, und unter den muss ich kommen, damit meiner Mutter als unverheirateten Frau nicht das Kindergeld gekürzt wird. Was ich auf jeden Fall absetzen kann sind die Studiengebühren in Höhe von 1300€ und eine Heimfahrt am Wochenende, damit komme ich dann auf etwa 1500€ zusammen. Also bleiben noch 500€ die ich rausholen soll.

Es geht hier um die Steuererklärung 2007, deshalb ist bei dem ganzen Quittungsgedöhns gar keine Eile geboten, nur die Vertragsverlängerung an der Uni steht diese Woche auf dem Programm. Und 2007 werden laut meiner Mutter bei irgendwelchen Fahrten nur noch die Strecke nach dem 20. Kilometer berechnet. Deshalb ist bei Fahrten kaum noch was rauszuholen, oder ich such mir halt nen Lernpartner in Düsseldorf oder so....

Und Dude vielleicht passt es nicht in dein linkes Weltbild und deinem Horizont, der wohl kaum über das Mastersforum hinausgeht, das es Menschen gibt die ihre Arbeit gerne machen, für dich ists vielleicht Betrug meine Fresse für mich ist es vollkommen legitim, weil ich nicht obwohl ich arbeite am Ende weniger Geld haben möchte als mit dem Job.

Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

10

19.06.2007, 23:29

Zitat

Kirchensteuer kannst absetzen


Sorry - aber das bedarf schon näherer Erklärungen ^^

Wenn Du in einem Sportverein (e.V.) bist, stellt der Dir sicherlich auch Fahrtkostenquittungen über Fahrten zu Tunieren etc. aus...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (19.06.2007, 23:32)


12

20.06.2007, 09:15

Au mann. Wieso schreibt ihr was wenn ihr keine Ahnung habt? Ist nicht persönlich gemeint aber das mit der Kirchensteuer ist mal voll daneben.
Napo muss seinen Bruttoarbeitslohn senken dh er muss Werbungskosten und nicht Sondersausgaben generieren da die seiner Mutter in der Anlage Kinder leider nichts bringen.

Napos Mutter muss eine Steuererklärung abgeben und bei der Anlage Kind auch die Einnahmen von ihm eintragen dh seinen Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten UND, falls Napo das auf seiner Lohnsteuerbescheinigung hat, die Sozialversicherungsbeiträge (Zeile 25) auch noch abziehen.
Napo selber braucht nur eine Steuererklärung zu machen wenn er Lohnsteuer abgeführt hat weil er ansonsten eh nichts rausbekommen kann ^^
Btw sollten die Werte dann mit denen in der Anlage Kind der Mutter übereinstimmen.

@Napo
Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft die 20km aber Lerngemeinschaften eben nicht. Außerdem darfst du Fachliteratur dh Bücher usw als Werbungskosten ansetzen. (Das FA will dann sicher Belege und eine genaue Aufstellung also alles sammeln und sauber darstellen). 16 Euro Kontoführungsgebühr kannst du auch pauschal ansetzen.
Außerdem darfst du eben die Sozialversicherungsbeiträge (Zeile 25 Lohnsteuerbescheinigung) abziehen.

Übrigens darfst du laut meinen Infos 7.680 € verdienen damit deine Mutter noch Kindergeld bekommt. kA wie du auf die 7.000 kommst!?!? Bis 2004 waren es nur 7.188 € aber das haben sie erhöht und gleichzeitig die Abzugsmöglichkeiten drastisch gesenkt.

13

20.06.2007, 09:29

Eine Wochenendheimfahrt? Dann haste wahrscheinlich Bude auswärts und wohnst am WE daheim bei den Eltern. Wenn deine Eltern dir einen Mietvertrag ausstellen und du mehr als nur ein Zimmer daheim bewohnst und vielleicht sogar einen seperaten Eingang hättest, könntest du noch doppelte Haushaltführung geltend machen.

Ansonsten fallen mir noch folgende ein, bei denen du noch was machen könntest:
Bewerbungskosten
Die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien von Unterlagen oder die Gebühren zur Beglaubigung von Zeugnissen, Briefporto, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch etc. sind steuerlich Werbungskosten. Evtl. auch Fahrtkosten.

Kosten für Arbeitsmittel
Fachliteratur, Werkzeuge, Bürobedarf - insbesondere Computer! --> Abschreibung auf 3 Jahre, also zu 1/3 ansetzen.

Fortbildungskosten
Unterrichtsmaterial, aber auch z. B. die 5 Fahren an eine andere Uni, bei denen du was aus der Bibliothek holen musstest oder du eine Gasthörerveranstaltung besucht hast


Kontoführungsgebühren
pauschal max. 16 € pro Jahr, mittels Belegen höher absetzbar

Internet Wird das Internet beruflich/fürs Studium gebraucht, sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privatem Teil nicht möglich ist, wird die Aufteilung geschätzt.

Spenden
lt. einem befreundetem Betriebsprüfer werden bei elektronisch eingereichte Steuererklärungungen mittels ELSTER sogar Spenden bis 199€ nicht geprüft. Standardsteuererklärungen sieht eh kein Sachbearbeiter mehr, die werden vollautomatisch mittlerweile abgerechnet. Sprich: auch wenn du keine Spendenquittung hast, mal mit 150€ probieren.


ps: das mit den 20km wurde 2x gerichtlich als verfassungswidrig eingestuft.

Zitat

Bisher erklärten sowohl das Finanzgericht Niedersachsen am 27. Februar 2007 (Az. 8 K 549/06) als auch das Finanzgericht Saarland am 22. März 2007 die Neuregelung zur Entfernungspauschale als unvereinbar mit dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) und dem Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) und damit als verfassungswidrig. Die Fälle wurden dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorgelegt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW_Asmodean« (20.06.2007, 09:31)


14

20.06.2007, 09:38

Zitat

insbesondere Computer! --> Abschreibung auf 3 Jahre, also zu 1/3 ansetzen.


und davon in 99% der Fälle nur 50%, wegen privater Nutzung, mehr kriegt man in der Regel nur schwer durch :(

15

20.06.2007, 09:42

Gibts die 20% Werbungskosten Pauschale nicht mehr? Zu meiner Stundentenzeit wurden mir von meinem Brutto IMMER 20% Werbungskostenpauschale abgezogen. Hab aber kein Plan von der aktuellen Situation im Steuerdschungel.

Antares, der sich die Steuer machen läßt

DrAzHaR

Profi

Beiträge: 568

Wohnort: Osnabrück

Beruf: GER

  • Nachricht senden

16

20.06.2007, 10:00

Steuersachverhalte sind nicht unbedingt die einfachsten Sachverhalte, daher halte ich es für falsch hier im Mastersforum nach Rat zu fragen. Niemand kennt deine vollständigen Ausgaben und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass dir hier viel falsches erzählt wird ;) Grade das Absetzen von Werbungskosten die im Zusammenhang mit dem Studiernen Anfallen ist heikel, da derzeit viel versucht wird und auch viele Lücken geschlossen werden.

Daher empfehle ich dir einen Steuerberater aufzusuchen. Es geht um 1800€ und da würde es sich schon lohnen.

Wildes Abschreiben ohne das Wissen darum wieviel man eigentlich abschreiben darf und ob und wie man das nur anteilig abziehen darf etc. sind Fragen bei denen jemand der sich nur ab und zu mal mit Steuern beschäftigt wohl versagen wird.

Und immerhin ginge es dann ja um leichtfertige Steuerverkürzung (§378 AO) und Geldstrafen von bis zu 50.000 sind hier durchaus drin. (Abs. II)

Von der Idee mit den Belegen würde ich ganz schnell abstand nehmen. Das ist nicht mehr Verkürzung sondern Hinterziehung und das in einem öffentlichen Forum. Man man :(

17

20.06.2007, 10:07

Zitat

Und Dude vielleicht passt es nicht in dein linkes Weltbild und deinem Horizont, der wohl kaum über das Mastersforum hinausgeht, das es Menschen gibt die ihre Arbeit gerne machen, für dich ists vielleicht Betrug meine Fresse für mich ist es vollkommen legitim, weil ich nicht obwohl ich arbeite am Ende weniger Geld haben möchte als mit dem Job.
Du bist doch der, der einem immer so korrekt und exakt kommt.
Es geht nicht darum, dass man arbeiten geht und Abzüge hat. Schnucki so geht es fast jedem hier der malochen geht. Es geht darum, dass Du von Menschen forderst Belege für Dich zu besorgen, damit Du diese einreichen kannst, das ist der Betrug. Für eine Spendenquittung von 500 € würdest Du sogar 200 € springen lassen? Ist das richtig? Das wäre auch Betrug und würde den Aussteller mit in die Scheisse reiten, sollte mal sowas auffallen.

Ist Dir klar was Du von anderen Leuten verlangst, nur weil Du was verpennt hast?

Präventiv für den Spruch, dass das alle machen. Ja das machen alle und dennoch schneidet man sich gesamt gesehen nur ins eigene Fleisch, weil dem Staat das Geld für nötige Investitionen fehlt.

Trotzdem ein Tipp, besorge Dir das neue WISO-Sparbuch und trage mal da mal alles ein, hast Du das gemacht, überlege ob der Vertrag ein Werkvertrag ist und Du somit freier Unternehmer bist, somit kannste alles mögliche absetzen, z. B. Krankenkasse, geht das alles nicht ab zum Profi.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Le_Smou« (20.06.2007, 10:10)


18

20.06.2007, 10:15

Zitat

Original von FodA_Landwirt

Zitat

insbesondere Computer! --> Abschreibung auf 3 Jahre, also zu 1/3 ansetzen.


und davon in 99% der Fälle nur 50%, wegen privater Nutzung, mehr kriegt man in der Regel nur schwer durch :(


hab immer alles von meinem PC als Werbungskosten ansetzen können. Und viele meiner Kumpels, Kollegen, etc. ebenso. Hat noch nie einer was gekürzt. Aber scheint wohl von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich zu sein.

@Antares:

Zitat

Der Arbeitnehmerpauschbetrag oder die Werbungskostenpauschale ist ein Pauschbetrag, der jedem Arbeitnehmer in seinem Einkommensteuerbescheid als abziehbare Werbungskosten anerkannt wird, ohne dass entsprechende Nachweise verlangt werden. Er liegt zur Zeit bei 920 € (2006).
Erst wenn vom Arbeitnehmer im Jahr mehr als die Summe von 920 € aufgewendet werden, ist es erforderlich, diese Aufwendungen (z. B. durch entsprechende Unterlagen) glaubhaft zu machen. In den Lohnsteuertabellen ist dieser Betrag bereits eingerechnet.



da er aber 1800€ Werbungskosten braucht, muss er schaun, dass er die Nachweisen kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW_Asmodean« (20.06.2007, 10:17)


Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

19

20.06.2007, 10:16

Das mit der Kirchensteuer scheint zu stimmen -- so kann anscheinend die im Vorjahr gezahlte KST im Folgejahr als Sonderausgabe abgesetzt werden. Erscheint schizophren....

Haben wir keine Steuerexperten hier?

DrAzHaR

Profi

Beiträge: 568

Wohnort: Osnabrück

Beruf: GER

  • Nachricht senden

20

20.06.2007, 10:24

Steuerexperten schon, aber nicht für diesen Bereich.

Gezahlte Kirchensteuer gilt in jedem Fall als Sonderausgaben ( §10 I Nr. 4 EStG)
Meiner Meinung nach muss das dann aber in dem selben Veranlagunszeitraum auch angesetzt werden (§ 11 II EStG) Kirchensteuer sind im Normalfall 7-8% der EST. Da die bei einem z.v.E von 9000€ aber nur 216+€ wäre. Wären das 17,28€ daher ist die Diskussion um die Kirchensteuer eher von geringer Bedeutung da die höchstwahrscheinlich eh schon abgezogen worden ist/wird.

Aber wie gesagt, das ist nicht unbedingt der Bereich in dem ich viel Ahnung habe.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DrAzHaR« (20.06.2007, 10:32)


21

20.06.2007, 10:37

@Smoerre

Klar stimmt das ^^
Das ist schon ewig so aber genau so musst du die Erstattung des Vorjahres bzw die Nachzahlung eintragen.
Nachzulesen §§ 10, 10a, 10b und 10c EStG.
In diesen §§ sind die Sonderausgaben geregelt und bis 2005 durfte man auch noch die Steuerberatungskosten dort ansetzen.


@Asmo

Das mit den Spenden bis 150 € ist 100% falsch. Vor 2-3 Jahren konnte man noch 50 € pauschal ansetzen (zB Klingelbeutel usw) aber das wird jetzt strenger gehandhabt.
Hat für Napo übrigens NULL KOMMA NULL Effekt.

Der PC ist maximal mit 50% ansetzbar und das ist auch nicht von Sachbearbeiter zu sachbearbeiter unterscheidlich sondern in jedem Finanzamt so. Ausnahmen bestätigen zwar die Regel aber ich kenne keine.

Das mit der doppelten Haushaltfsührung kann er auch vergessen. Napo ist Single also wie bitte einen Zweitwohnsitz begründen?

Kontoführungsgebühren mit 16 € sind richtig hab ich ja oben schon geschrieben.

Bewerbungen ebenso aber die müssen dann auch tatsächlich vorhanden sein.


Wie schon geschrieben brauchst du nur unter die 7.680 € kommen. Jedenfalls reicht das bei uns in BW.

Nehmen wir also mal 9.200 € brutto
./. Sozialversicherung (steht auf deiner Abrechnung bzw auf der Lohnsteuerbescheinigung fürs jeweilige Jahr
./. Werbungskosten dh Studiengebühren, Heimfahrten, Lerngemeinschafts- und Fortbilungsfahrten (andere Unis), Fachliteratur und Kontoführungsgebühren.
= weniger als 7.680 € und du hast das Kindergeld.

22

20.06.2007, 10:47

Zitat

Original von zecher_DieGo
1. Gezahlte Kirchensteuer gilt in jedem Fall als Sonderausgaben ( §10 I Nr. 4 EStG)
2.Meiner Meinung nach muss das dann aber in dem selben Veranlagunszeitraum auch angesetzt werden (§ 11 II EStG) Kirchensteuer sind im Normalfall 7-8% der EST.
3.Da die bei einem z.v.E von 9000€ aber nur 216+€ wäre. Wären das 17,28€ daher ist die Diskussion um die Kirchensteuer eher von geringer Bedeutung da die höchstwahrscheinlich eh schon abgezogen worden ist/wird.


@1
ja.

@2
In dem Jahr in dem sie anfällt wird sie angesetzt dh NZ, Erstattung, Vorauszahlungen und die Kirchensteuer von der Lohnsteuerbescheinigung werden in dem Jahr angesetzt in dem sie gezahlt wurden.
Es sind 8 und 9 % (in BW und BY 8 und der Rest 9 %) Kirchensteuer von der LSt/ESt.

@3
Wie schon geschrieben kann das Napo sch.. egal sein weil es ihm nichts hilft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (20.06.2007, 10:47)


23

20.06.2007, 10:51

ich hab nicht gesagt, dass es ein Pauschalbetrag ist mit den Spenden, sondern dass er es einfach mal versuchen kann!!!!! Du kannst zu 100% nicht lesen. Zudem hab ich gesagt, dass es bei ELSTER-Einreichungen selten geprüft wird, sofern diese nicht 200€ erreichen!!!! allerdings sind es Sonderausgaben und keine Werbungskosten, so dass es wurscht ist, aber für jeden Arbeitenden interessant sein kann.

Mein PC ist die letzten Jahre IMMER zu 100% x 1/3 abgerechnet worden. Somit bin ich wohl die Ausnahme, die du jetzt kennst.
http://de.biz.yahoo.com/pf/st/t6.html

Zweitwohnsitz hat nichts damit zu tun ob man Single ist oder nicht, sondern wo der Lebensmittelpunkt ist. Zefix, wo nimmst du nur dein Halbwissen her. Hab selber während meines Studiums doppelte Haushaltsführung abgerechnet im singelichsten aller Singel-Daseins

Bewerbungen, natürlich müssen die vorhanden sein. Als Nachweis reicht ein Ablehnungsschreiben. Aber bei Literatur und Fortbildungszeug braucht er das ebenso ...

und gewöhn die mal eine unprovokantere postingweise an.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »WW_Asmodean« (20.06.2007, 10:58)


24

20.06.2007, 11:04

Spende mir das Geld... ich stell dir ne Quittung aus und geb dir 70% zurück ;)

DrAzHaR

Profi

Beiträge: 568

Wohnort: Osnabrück

Beruf: GER

  • Nachricht senden

25

20.06.2007, 11:08

Eine Quittung von dir wird er kaum einreichen können.

26

20.06.2007, 11:34

@Asmo

Ich poste wies mir passt. Du kommst mit dem Wissen von deiner Person aus und wie es bei dir vor xx-Jahren im Studium war und verkaufst das hier als allgemeines aktuelles Steuerwissen.

1. Mal versuchen 150 € reinzubescheissen?? Sorry aber du weisst das sowas nicht legal ist oder??

2. Dein Link ist von 2001 und ist mir sch.. egal da ich mit mehreren Finanzämtern zu tun habe und man so gut wie nie 100% beim PC bekommt und das auch nur wenn man einen zweiten zuhause hat und der eine rein beruflich ist. Ab 10% privatnutzung sind ohne Fahrtenbuch 50% anzusetzen.
http://www.steuerlexikon-online.de/Computer.html

Kosten für einen privat angeschafften häuslichen PC sind im vollen Umfang Werbungskosten, wenn der PC nur zu max. 10 Prozent privat genutzt wird. Der private Nutzungsanteil muss nicht herrausgerechnet werden. (BFH-Urteil vom 19.2.2004, Aktenzeichen: VI R 135/01) Günstig ist, für den Nachweis der beruflichen Nutzung der eigenen PC-Anlage ein "Fahrtenbuch" zu führen. Darin sollte Zeit und Umfang der beruflichen Nutzung sowie die konkrete Tätigkeit notiert werden. So kann dem Finanzamt nachgewiesen werden, wann, wofür und in welchem Umfang der eigene PC für betriebliche Zwecke genutzt wurde.

Aber da Napo sicher keine PC Fahrtenbuch führt wird es auf 50% rauslaufen.

3. Ja eben und wieso sollte ein Single zwei Wohnsitze benötigen?? Sein Lebensmittelpunkt ist dort wo er ist. Da hat sich 2004 einiges geändert aber wie gesagt würde ich an Napos Stelle auch das machen was du damals gemacht hast. Antares hatte auch 20% Wks aber hey im Steuerrecht ändert sich ja eh nie was.

4. Klar braucht er für alles Belege und deshalb auch für Spenden.

27

20.06.2007, 11:57

Ok, da ich Steuerzeugs abgrundtief hasse (es hat absolut nichts mit Ökonomie zu tun), gibt es von mir eine ganz pragmatische Lösung.

Napo, du kaufst für 500€ Studienbücher, welche bei eBay ganz gut gehen. Die verkaufst du gleich wieder, der Preisabschlag dürfte sich in Grenzen halten, da neueste Versionen.

Beiträge: 2 649

Wohnort: Berliner Rotweingürtel

Beruf: GER

  • Nachricht senden

28

20.06.2007, 11:59

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
@Smoerre

Klar stimmt das ^^
Das ist schon ewig so aber genau so musst du die Erstattung des Vorjahres bzw die Nachzahlung eintragen.
Nachzulesen §§ 10, 10a, 10b und 10c EStG.
In diesen §§ sind die Sonderausgaben geregelt und bis 2005 durfte man auch noch die Steuerberatungskosten dort ansetzen.


Danke - hatte ich echt nicht gewußt

29

20.06.2007, 12:01

was ist an 150€ Spenden, wo mir die Nachweise fehlen bescheissen? Alles was mit nicht gerechtfertigten Spenden gemacht werden kann, ist dass sie nicht gewährt werden. Bescheissen wäre Spendenquittungen zu fälschen. Und da ist ja wohl ein erheblicher Unterschied.

Dann hast du gemeint es wären IMMER 50% beim PC, und dem ist eben nicht so. Alles eine Frage der Begründung, der Umstände und der Belege. Haste ja selbst noch eingesehen.

Zudem verkaufst du dein "aktuelles" Steuerwissen eben auch nur mit Halbwahrheiten, die du erst wenn man genauer nachfragt auf den richtigen Stand stellst.

Und deine Meinung zu doppelter Haushaltsführung ist einfach grundweg falsch.

Eigener Hausstand
Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt unterhalten, d.h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Die Wohnung muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein.
Dabei kommt es nicht auf den Familienstand des Steuerpflichtigen an. Es können also auch Ledige ohne Partner einen doppelten Haushalt begründen.

Zweitwohnung am Beschäftigungsort
Als Zweitwohnung kommt jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, z.B. auch eine eigene Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft. Entscheidend ist, dass der doppelte Haushalt aus beruflichen Gründen begründet wurde. Ist der doppelte Haushalt entstanden, so ist es in der Folgezeit unbeachtlich, aus welchen Gründen dieser weiter aufrecht erhalten wird, eine zeitliche Begrenzung des Werbungskostenabzugs wird nicht vorgenommen. Die übergangsweise eingeführte gesetztliche Befristung des Werbungskostenabzugs auf 2 Jahre ist vom Bundesverfassungsgericht für nicht rechtmäßig erklärt worden.

Wenn dein lückenhaftes "aktuelles" Steuerwissen als Anhalt dienen soll, dann gute Nacht ...

€: aber du hast Recht, ich meine Ruh ...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW_Asmodean« (20.06.2007, 12:14)


30

20.06.2007, 12:52

Au mann 150 € ohne Belege anzugeben ist also nicht bescheissen??
Was ist das dann?

Dann kann ich auch mal eine Studienreise quer durch Deutschland mit dem eigenen Auto angeben oder??


@Haushalt

Napo ist noch zuhause gemeldet und geht dann zum Studium weg dh er zieht zum ersten mal in etwas eigenes. Wenn das gehen würde was du hier verzapfst könnte jeder der nach einem Auszug bei den Eltern in eine eigene Bude x-km entfernt zieht eine doppelte Haushaltsführung machen.
Wie beknackt wäre das denn ??
Wenn das so einfach wäre würde dem doch nie etwas entgegenstehen oder? Dann könnte das ja jeder machen.
Außerdem solltest du mal den sch.. den du postest selber lessen denn schon im ersten Satz von eigener Hausstand steht wieso Napos altes Kinderzimmer kein eigener Hausstand sein kann.
Meine Fresse echt.

Ich hab auch nicht xxx Sachen geschrieben das ist rchitg sondern einfach nur ob es Napo etwas nutzt bzw er es ansetzen kann oder nicht.