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151

13.04.2005, 00:00

erster :bounce:

152

13.04.2005, 00:05

zwoter

153

13.04.2005, 11:56

@Herbert

Start: 26.05.2005 - ca. 14 Uhr
Ende: 19.05.2004 - ca. 15 Uhr :D :D

154

13.04.2005, 12:23

@mario

könntest du bitte noch eine IBANnummer und einen BICcode reinstellen pls.
dann kostet die überweisung vom ausland nichts ;), thxx im voraus.

MfG_moguai_

156

13.04.2005, 23:18

bin angemeldet :)

bitte noch IBAN und BIC/SWIFT für auslandsüberweisung bekanntgeben!

Alex_de

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157

14.04.2005, 15:26

Öh mal ne ganz dumme Frage:

Bin erst 15 und überleg mir mit Sney und seth vorbeizuchillen ...

Aber ich les irgendwie immer nur ab 16 :( Geht das unter 16 oda net

Thx ALex

158

14.04.2005, 15:33

Zitat

Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht für die Veranstaltung MastersLAN X

Sehr geehrte Eltern. Ihr Kind hat sich bei uns zur Veranstaltung MastersLAN X vom 26 bis 29.05 in Mainz angemeldet. Damit die Teilnahme ermöglicht werden kann, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht für die Übernahme der Aufsichtspflichten für die Dauer der Veranstaltung.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns mit Ihrer Unterschrift die von uns benötigte Vollmacht ausstellen. Ferner müssen alle Felder vollständig und richtig ausgefüllt werden.

1. Name und Anschrift des Kindes und seiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten:





--------------------------------------------------------------------------------


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2. Wir versichern, dass unser Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz eines gültigen Personalausweises ist. Dieser wird zusammen mit dieser Vollmacht beim Einlass kontrolliert. Wenn ein Personalausweis als Altersnachweis nicht vorhanden ist, kann der Veranstalter aus rechtlichen Gründen keinen Zugang gewähren.


3. Die Veranstaltung findet vom 26.05. 15 Uhr bis 29.05. 14 Uhr im Haus der Jugend, Mitternachtsgasse 8, 55116 Mainz statt.


4. Die Aufsichtspflicht geht für die Dauer der Veranstaltung auf folgende Person(en) über:

[Name, evtl. Funktion und Anschrift der Aufsichtsperson(en), Anschrift bei Verwandten entbehrlich]





--------------------------------------------------------------------------------



5. Wir versichern hiermit, dass sich auf dem Rechner unseres Kindes nur Spiele mit entsprechender Altersfreigabe befinden. Ferner befinden sich keine indizierten Spiele auf dem Rechner unseres Kindes. (Dabei handelt es sich um Spiele, Filme u.ä., die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entsprechend eingestuft wurden. Zu diesen zählen unter anderem Spiele wie "Quake 3: Arena", "Unreal Tournament" und "Return to Castle Wolfenstein").

6. Wir versichern, dass wir für die Dauer der Veranstaltung im Falle eines medizinischen Notfalls erreichbar sind. Dies gilt auch für den etwaigen Ausschluss unseres Kindes von der Veranstaltung wegen Verstoßes gegen die Hausordnung oder unsere AGB.

Bitte tragen Sie dazu hier ein, wo und wie wir Sie während der Veranstaltung erreichen können und nennen Sie bitte auch eine Telefonnummer:





--------------------------------------------------------------------------------


7. Wir gestatten unserem Kind, auf der Veranstaltung zu übernachten. Die Aufsichtsperson (s.o.) entscheidet nach eigenem Ermessen, wann unser Kind die Schlafstätten aufzusuchen hat.

8. Auf dem Beigefügten Blatt befinden sich unsere AGB sowie die Hausordnung.

Wir erklären hiermit, dass wir diese gelesen und verstanden haben und unser Kind entsprechend unterrichtet haben.

Sollte das beigefügte Blatt nicht vorhanden sein, so können Sie die AGB und Hausordnung im Internet unter http://www.mastersgames.de/lan.php?action=regeln nachlesen.





--------------------------------------------------------------------------------
Unterschrift eines Erziehungsberechtigen



--------------------------------------------------------------------------------
Unterschrift des Bevollmächtigten



http://www.mastersgames.de/vollmacht.html  8)

Alex_de

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159

14.04.2005, 19:25

???Öh dh. nein?

Weil am anfang steht unter 16 mit erziehungsberechtigungs übertragung auf 18 jährigen und da steht ab 16 ???

160

14.04.2005, 23:36

d.h. nicht nein, d.h., daß du den Schrieb da oben ausdrucken sollst, ihn Deinen Oldies vorlegen und sie unterschreiben lassen sollst. natürlich nur, wenn Dich einer zur Lan begleitet, der über 18 ist, für Dich die Aufsicht übernimmt und mit dem Deine Eltern einverstanden sind.

greets Elo

161

14.04.2005, 23:53

Zitat

2. Wir versichern, dass unser Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz eines gültigen Personalausweises ist.


Man muss trotzdem 16 sein, auch wenn man die Vollmacht hat

162

14.04.2005, 23:54

auf der hauptseite steht das anders ;)

163

15.04.2005, 14:01

[Klugscheiss]
oh nein da steht

Zitat

Spiele: Da die LAN ab 16 ist dürfen von der BPjS indizierte Spiele nicht gespielt werden.

:P
[/Klugscheiss]

Alex_de

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164

15.04.2005, 15:13

also ja oder nein endgültig?? omg einer redet das ,andere das ,auf der news steht unter 16 geht hier net wtf :(

Y or N?

165

16.04.2005, 10:49

kommt drauf an was du mit "vorbeichillen" meinst. ich mein juristisch gesehen ist das ein sehr dehnbarer begriff.

btw. dabei.

Alex_de

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166

16.04.2005, 21:27

WTF !!

Y OR N ?

167

16.04.2005, 21:59

Zitat

Original von FodA_Jaguar
WTF !!

Y OR N ?


So schon gar nicht... kleiner !

168

16.04.2005, 22:35

lol Jaguar ...

Alex_de

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169

17.04.2005, 12:22

Öh jo ich frag 3x -4x nach ohne ein 100% Y oder N zu bekommen .


Und weil ich das mit meinen Eltern absprechen muss, und mein Vater nur am WE da is ,müsste ich dementsprechend wieder ne Woche warten .

ALex

170

17.04.2005, 12:33

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ich selber schon Aufsichtsperson gespielt habe für jemanden der unter 16 war und dies damals auch kein Problem war mit der Vollmacht.

Andererseits steht auf Webseite und Vollmacht tatsächlich jetzt ab 16 !

Mach am Besten mal einen Extra Thread auf bzgl. dieses Themas, hier geht das evt. unter.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MfG_Wallace« (17.04.2005, 12:35)


171

19.04.2005, 11:51

Das Elsch--Molsch "Pinky&brain - pack" ist natürlich dabei. :D

172

20.04.2005, 14:07

wieviele DoW Gamer ham wa denn nu zusamen?

me, daak, eisen, phoenix... und wer noch?

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173

20.04.2005, 15:41

Komme wohl eher doch nicht doomi, also streich mich aus der liste

CF_Molsch_

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174

20.04.2005, 17:53

@ Elschi:

fragt sich wer ist Pinky und wer ist Brain? :bounce:

@ Naturei:

watt, wieso, warum und überhaupt? ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Molsch_« (20.04.2005, 17:54)


175

20.04.2005, 18:23

naja, wenns sonst keine/wenig dow gamer gibt, lohnts sich für mich net richtig fast 400 km nach mainz zu gurken. AOC bin ich zu noob für und AOM hab ich seit DoW release net mehr gespielt ^^

Vor allem wenn ich beide strecken alleine fahren muss, da eisen immer so breit ist ^^

176

20.04.2005, 21:39

och doomi ich lass mich gern von dir in dow verhauen :D
hab aber seit paar monaten gar nimmer gespielt

@Jagu wie Wolles schon sagte, normal mit Aufsichtsperson kein Thema.
Aber fuer genauere Infos wuerd ich einfach mal Mario anhauen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC_Coyote« (20.04.2005, 21:40)


177

20.04.2005, 22:13

Hi,
kannst du mich bitte wieder aus der Anmeldung nehmen.
Leider kann ich doch nicht kommen :(

Gruss
Wulf

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178

21.04.2005, 09:27

Naja, vll überleg ich mirs nochmal ;)

180

24.04.2005, 03:04

@Xzanthor

hey, ich komme aus hamburg... jetzt ist nur das problem, dass ich selber ne mitfahrgelegenheit suche... hab zwar nen führerschein, aber vorraussichtlich kein auto... wenn ich eins haben sollte, meld ich mich, hast du icq?

Wenn sich also jmd. findet, der aus der von Xzanthor genannten gegend kommt, sprich "der hohe Norden" dann möge er sich melden... die kosten würden sich durch 3 teilen ;)


Smaxx

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_Smacks« (24.04.2005, 03:06)