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03.08.2005, 09:40

Wie geht das?

http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderb…,367991,00.html

Ich denke den Spiegel-Artikel haben sicherlich einige gelesen. Daß der Typ wegen Canabis Anbaus weg gehaftet wird ist völlig klar. Auch wenn ich es Unsinn finde, die Gesetzeslage ist halt so. Aber die Frage die sich mir aufdrängt:

Mit welchem Recht verschenken die sein Equipment? Offensichtlich kann man damit ja auch "legale" Dinge treiben, wie bei den überglücklichen Empfängern der Gerätschaften zu sehen ist. Wieso darf die Bullerei den Kram einfach verscherbeln? In was für einer Bananenrepublik sind wir denn hier? Das Zeug gehört doch ihm.

:baaa:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (03.08.2005, 09:41)


2

03.08.2005, 09:57

Ist das nicht so das bestimmte Beschlagnahmte Ware nach einer gewissen Zeit einfach versteigert wird? Meines Wissens ist die sogar für jeden zugänglich diese Versteigerung. Man muss halt nur wissen wo und wann.

3

03.08.2005, 10:06

Ähm wir reden da nicht von geklauten Sachen ! Wir reden von Lampen und Blumenkästen ! Ich find das ehrlich gesagt ne Frechheit. Mal angenommen die Polizei holt bei dir zu hause nen PC ab, auf dem Raubkopien waren. Darf die dann den PC versteigern, nebst Drucker und Monitor ? Genau das passiert hier nämlich im übertragenen Sinne.

Yen Si

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4

03.08.2005, 10:09

Passiert das nicht mit Autos auch?
Werden die manchmal nicht auch versteigert.

Der Zoll hat ne Internetseite auf welcher man mitbieten kann (ebay light).
Sind manchmal interessante Sachen bei.

http://www.zoll-auktion.de/auktion/contents.php?show=terms

Ich finde es aber auch etwas fett die Sachen des Hobbiegärtners zu verschenken.

5

03.08.2005, 10:11

Zitat

Auch der Haschisch-Gärtner, der zurzeit in Untersuchungshaft sitzt, stimmte der so genannten "außergerichtlichen Weiterverwertung" gern zu.


So weit so gut.

6

03.08.2005, 10:15

Zitat

Original von Stein

Zitat

Auch der Haschisch-Gärtner, der zurzeit in Untersuchungshaft sitzt, stimmte der so genannten "außergerichtlichen Weiterverwertung" gern zu.

So weit so gut.

Hui, dat muss ich überlesen haben. ...hmm fast am Ende. Man sollte wirklich bis zum Ende lesen. ?(

7

03.08.2005, 13:30

das waren tatwerkzeuge und wurden eingezogen...

is doch ganz normal

du hast die realität etwas verzerrt wiedergegeben, sie wurden nicht an irgendjemand verschenkt, sondern statt sie zu vernichten hat man was sinnvolles gemacht und sie dem institut übergeben, die können damit was sinnvolles und legales anfangen

8

03.08.2005, 14:47

Zitat

Original von MaxPower
das waren tatwerkzeuge und wurden eingezogen...

is doch ganz normal

du hast die realität etwas verzerrt wiedergegeben, sie wurden nicht an irgendjemand verschenkt, sondern statt sie zu vernichten hat man was sinnvolles gemacht und sie dem institut übergeben, die können damit was sinnvolles und legales anfangen

a) er hat zugestimmt. Damit ist die sache natürlich legitim.

b) Mal angenommen, er hätte icht zugestimmt, wonach es dann deiner Meinung nach immernoch legitim gewesen wäre. Tatwerkzeug? lol? Einem Verkehrsrowdie wird sein Auto entzogen? Nicht wirklich oder? Wir reden da über ein paar Tausend Euro oder? Wo ist da bitte die Grenze?

[*HS*] Iam_Howard

Fortgeschrittener

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9

03.08.2005, 15:24

ich denke mal das die polizei sich so rechtfertigen wird, dass diese gerätschaften mit schwarzgeld erworben wurden. also kann man das zeug praktisch als "diebesgut" ansehen.

10

03.08.2005, 16:12

Zitat

Original von Iam_Howard
ich denke mal das die polizei sich so rechtfertigen wird, dass diese gerätschaften mit schwarzgeld erworben wurden. also kann man das zeug praktisch als "diebesgut" ansehen.

Hm wäre denkbar. Das meinen die dann wohl mit "aussergerichtlich". Imn Zweifels-/Streitfall muss das dann wohl erst vor Gericht belegt werden. Oki, dann ist die Welt wieder in Ordnung für mich :)

11

03.08.2005, 21:50

Ich denke es ist so dass er das Zeug wohl mehr als offensichtlich zum Begehen einer Straftat erworben und benutzt hat und in diesem Fall ist es meines Wissens nach absolut rechtens wenn sie ihm das Zeug abnehmen. Bei einen Verkehrsrowdy kann man so nicht argumentieren, deshalb ihm auch nicht das Auto wegnehmen. Deshalb war dieses Beispielt untauglich. Aber das andere Beispiel oben mit dem PC greif ich auf und modifiziere es. Ich behaupte demnach nämlich auch dass wenn du nen Server daheim stehen hast, den du nur angeschafft hast um dort deine Warezsite zu hosten, dann siehst du den auch berechtigt nie wieder. Und im krass harten Fall passiert dir das mit deinem normalen Home PC und ein paar Raubkopien auch.

12

03.08.2005, 21:54

Hmm der Argumentation könnte ich schwerlich folgen Darkman.

Man kann mir wohl kaum verbieten einen neuen PC zu kaufen. In den USA geht sowas wohl. Mit dem einen Hacker haben die das wohl mal gemacht. Der durfte wohl lange Zeit keine PC's nutzen. In Dtl. gibt es sowas doch wohl hoffentlich nicht (oder?). Demnach wäre die "Enteignung" meines PC's ein sinnloses Unterfangen. Für manch einen ist dies ja sogar die Lebensgrundlage (Informatiker z.b.). Daher halte ich so eine Vorgehensweise für recht ausufernd.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (03.08.2005, 21:55)


13

03.08.2005, 22:03

Heisst ja net du darfst keinen neuen kaufen, aber abnehmen und nicht wiedersehen ist absolut normal. 2 Kollegen ausm Studiengang waren dumm genug illegale Scheisse zu machen, war auch groß in der Zeitung damals. Die ham die Kisten nie wieder gesehen. Ach ja, alles Informatiker natürlich, von wegen Lebensgrundlage....