Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (08.06.2012, 08:17)
Es geht hier um die Bildung einer gewählten Arbeitnehmervertretung innerhalb des Betriebes. Das hat erst einmal noch nichts mit Gewerkschaften zu tun, sondern mit dem Betriebsverfassungsgesetz afaik. Die Vertretung kann sich natürlich, wie hier bei der erstmaligen Wahl, gewerkschaftlichen Beistand suchen. Daran ist bis dahin noch nichts auszusetzen. Wer sagt denn, dass besagten Damen auch von den AN in die Vertretung gewählt werden?
Es gilt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Zitat
....Und wenn es nur nach dem Mehrheitsempfinden ginge, bräuchte man in diesem Fall ja keinen BR, da die BL einen guten Job macht.
Solange sich diese schon professionell dilettantisch geführten Vereine trotzdem nur halbsooft ins Fettnäpfchen setzen wie deine Partei, ist ja alles okay. Die Schleckerfrauen finden ja auch schnell eine Anschlussverwendung, so als Erzieherinnen und Altenpflegerinnen z.B.Ja, so wie die Gewerkschaften mit ihrer Boykotierungskampagne gegen Schlecker geholfen haben ;>
Naja, das ist aber nunmal genauso wie bei anderen Wahlen auch: Wenn man nicht hingeht darf man sich hinterher auch über das Ergebnis nicht beschweren. Und wenn man mit den zur Wahl gestellten Alternativen nicht einverstanden ist aber keinen Gegenkandidaten stellen kann oder will gilt das Gleiche: Selbst schuld... Eine Demokratie kann Dir nur die Möglichkeit bieten demokratisch mit zu entscheiden, wenn Du diese Möglichkeit nicht nutzen willst ist das doch Dein persönliches Problem.Thema undemogratisch: Bei einer BR wahl müssen 50% der ANWESENDEN den BR Wählen. Wenn von 70 MA´s nur 20 Anwesend sind und davon 10 den BR Wählen ist das gültig! 10:70 ist für mich nicht Demogratisch! Vorallem nicht wenn durch Taktische massnahmen dafür gesorgt wird das nur 20 kommen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (09.06.2012, 12:20)