Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (11.06.2008, 10:57)
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Zwar sei der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung insgesamt und ständig zu modernisieren und jeweils dem neuesten technischen Standard anzupassen, doch könne der Mieter angesichts des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts erwarten, dass er die Wohnung so gebrauchen und nutzen kann, wie dies seit Jahrzehnten üblich ist und dem allgemeinen Lebensstandard entspricht.
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Mieter haben Anspruch auf eine beheizte und warme Wohnung. Die Zentralheizung muss so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird, und zwar in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 23 bzw. 24 Uhr. Mietvertragsklauseln, die niedrigere Temperaturen oder kürzere Heizzeiten nennen sind unwirksam.
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Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes.
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Original von _MIB_Eisbaer
Mir gehts momentan um eine Beendigung des Mietverhältnisses bzw wer was zu tragen hat?
Damals (87) wurde in 2 Zimmern neuer PVC Boden gelegt (kotz) und im Rest blieb das alte Zeug drin.
Wer trägt denn da die Renovierungskosten nach 20 Jahren?
Ansonsten wurde nur tapeziert und der Rest ist alt (altbau) dh bis auf die Fenster.
Jetzt behauptet der Verwalter man muss das als Mieter über die Zeit auch pflegen dh streichen usw.
Was genau muss ich da machen?
Ich zahl doch keine Miete und erhalt ihm nebenher noch die Wohnung!
Zeitweise waren Renovierung (Kabelkanäle usw) nicht erlaubt bzw verboten.
Die Heizkörper stehen an den Innenwänden (Platz weg), das Bad ist auf dem Stand von weit vor 87 usw.
Zu was bin ich verpflichtet?
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Original von CoK_a_cola
zu "schönheitsreparaturen" (streichen/tapezieren) gibts es vorallem in der letzten zeit mehrfach urteile. es kommt dabei auf die vereinbarung im mietvertrag an. steht da, dass du verpflichtet bist alle 3,5,7 jahre diese dinge auszuführen, könnte die gesamte vereinbarung nichtig sein. steht da nur, dass du das in den zeitabständen "solltest" also eine kann klausel, bist du verpflichtet diese durchzuführen.
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Original von kOa_Borgg
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Original von Malone
Für den Boden hättest Du schon nach spätestens 10 Jahren Anspruch auf Ersatz durch den Vermieter gehabt.
Nur wenn das im Mietvertrag steht. Imho ist per Default der Mieter selbst für den Boden verantwortlich.
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Teppichboden - Erneuerung von Teppichboden und Parkett
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.
Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, dass das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muss sie der Mieter bei seinem Auszug danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam. Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, dass der Vermieter den verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (11.06.2008, 14:10)
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Original von kOa_Borgg
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Original von ToD_RoadRunner
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet,
Wenn ich mit Teppich vermiete, muss ich als vermieter nat. dafür sorgen... klar. Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn ohne Belag vermietet wurde ist der Mieter zuständig.
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Original von _MIB_Eisbaer
Da gibts doch aber auch diesen Paragraphen mit dem "fachmännisch renoviertem Zustand" laut I-net ist der auch unwirksam.
Oder versteh ich da was falsch?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (11.06.2008, 17:01)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (12.06.2008, 12:18)