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11.06.2008, 10:49

Mietrecht?

Hi hab da mal ein paar Fragen.

Zu was ist ein Mieter verpflichtet ??
dh an Renovierungen bzw jährliche Instandhaltungen?
Was ist Aufgabe des Vermieters und was des Mieters?
zB Heizung.
Auf welchem Standard muss der Vermieter die Wohnung halten wenn es Altbau ist?

Gibts eine Sonderregelung wenn der Vertrag 1987 abgeschlossen wurde?

EDIT:

Was ist da der Untschied bei einer Vermietung als Büro bzw Wohnung?
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (11.06.2008, 10:57)


2

11.06.2008, 11:02

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Altbauwohnung.htm

Da gibts einige Urteile, das jetzt ist wohl so ziemlich das, was du suchst, auch wenn es halt nicht sonderlich genau ausgeführt wird.

Zitat

Zwar sei der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung insgesamt und ständig zu modernisieren und jeweils dem neuesten technischen Standard anzupassen, doch könne der Mieter angesichts des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts erwarten, dass er die Wohnung so gebrauchen und nutzen kann, wie dies seit Jahrzehnten üblich ist und dem allgemeinen Lebensstandard entspricht.



Auf der Seite hats auch noch einige Urteile zum Thema Heizung, z.B.:

Zitat

Mieter haben Anspruch auf eine beheizte und warme Wohnung. Die Zentralheizung muss so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird, und zwar in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 23 bzw. 24 Uhr. Mietvertragsklauseln, die niedrigere Temperaturen oder kürzere Heizzeiten nennen sind unwirksam.



Kannst ja mal da bisschen rumschauen, will jetzt nicht die kompletten Themen hier durchzitieren, vielleicht findest du ja was du suchst.

3

11.06.2008, 11:12

Mir gehts momentan um eine Beendigung des Mietverhältnisses bzw wer was zu tragen hat?
Damals (87) wurde in 2 Zimmern neuer PVC Boden gelegt (kotz) und im Rest blieb das alte Zeug drin.
Wer trägt denn da die Renovierungskosten nach 20 Jahren?
Ansonsten wurde nur tapeziert und der Rest ist alt (altbau) dh bis auf die Fenster.

Jetzt behauptet der Verwalter man muss das als Mieter über die Zeit auch pflegen dh streichen usw.
Was genau muss ich da machen?
Ich zahl doch keine Miete und erhalt ihm nebenher noch die Wohnung!

Zeitweise waren Renovierung (Kabelkanäle usw) nicht erlaubt bzw verboten.
Die Heizkörper stehen an den Innenwänden (Platz weg), das Bad ist auf dem Stand von weit vor 87 usw.
Zu was bin ich verpflichtet?

4

11.06.2008, 11:15

streichen usw musst du normalerweise, ja. am bad musst du natürlich nichts renovieren - zumindest nicht, wenn du nix kaputt gemacht hast. du musst dem da kein neues bad reinsetzen, nur weil das alte nicht mehr modern ist.. ;)

5

11.06.2008, 11:19

Zitat

Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes.


Schau mal auf der Seite unter R wie Renovierung oder Reparatur, sollte da eigentlich alles stehen. Die Miete wird ja schließlich zur Nutzung bzw. auch Abnutzung der Wohnung gezahlt. Solang da nix mutwillig oder unnormal übel abgenutzt wird, glaub ich nich, dass du da groß was machen musst. Dass zb. ein Boden nach 20 Jahren wohnen etwas am Arsch ist, davon ist auszugehen.

6

11.06.2008, 11:22

Streichen und Tapeten erneuern musst du wohl aber zu anderen Sachen kann er dich JETZT nicht mehr zwingen.

CoK_a_cola

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7

11.06.2008, 12:01

zu "schönheitsreparaturen" (streichen/tapezieren) gibts es vorallem in der letzten zeit mehrfach urteile. es kommt dabei auf die vereinbarung im mietvertrag an. steht da, dass du verpflichtet bist alle 3,5,7 jahre diese dinge auszuführen, könnte die gesamte vereinbarung nichtig sein. steht da nur, dass du das in den zeitabständen "solltest" also eine kann klausel, bist du verpflichtet diese durchzuführen.

vom vermieter eingebrachte bodenbeläge können abgewohnt werden, für die "normale" abnutzung zahlst du einen teil der miete. nach 20 jahren dürfte hier nix mehr kommen, da die haltwertzeit von solchen belegen dann verbraucht ist. veränderungen an der wohnung, zusätzliche einbauten bzw. fliesen usw. müssten evtl. zurückgebaut werden.

8

11.06.2008, 12:51

Für den Boden hättest Du schon nach spätestens 10 Jahren Anspruch auf Ersatz durch den Vermieter gehabt.

Für die meisten anderen Dinge gelten die Vereinbarungen im Vertrag, wie Cola das schon erläutert hat. Allerdings ist vieles auch Ermessenssache und ziemlich schwammig geregelt. Beispielsweise könnte er Dich für verkratzte Sanitäranlagen wegen unsachgemäßen Gebrauchs drankriegen, andererseits kannst Du Dich bei vielen Dingen auf die übliche Abnutzung berufen.

Also, Du solltest in jedem Fall bei jedem Gespräch mit dem Vermieter, insbesondere bei der Besichtigung, einen Zeugen dabeihaben. Dann lass Dir mal sagen, was er überhaupt alles von Dir will. Und wenn Du nicht damit einverstanden bist, poste mal in einem Rechtsforum oder geh zum Mieterverein.


Ich bin ja auch gerade nach 10 Jahren ausgezogen, und habe mich mit dem Vermieter so geeinigt, dass er meine Kaution behält und die Wohnung durch Fachleute renovieren lässt. Ich glaube das war ein guter Deal für beide. Und mit meiner Rechtsschutzversicherung im Hinterkopf konnte ich relativ entspannt in die Verhandlungen gehen :D

9

11.06.2008, 12:54

Zitat

Original von Malone
Für den Boden hättest Du schon nach spätestens 10 Jahren Anspruch auf Ersatz durch den Vermieter gehabt.

Nur wenn das im Mietvertrag steht. Imho ist per Default der Mieter selbst für den Boden verantwortlich.

Partizan_ch

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10

11.06.2008, 13:12

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Mir gehts momentan um eine Beendigung des Mietverhältnisses bzw wer was zu tragen hat?
Damals (87) wurde in 2 Zimmern neuer PVC Boden gelegt (kotz) und im Rest blieb das alte Zeug drin.
Wer trägt denn da die Renovierungskosten nach 20 Jahren?
Ansonsten wurde nur tapeziert und der Rest ist alt (altbau) dh bis auf die Fenster.

Jetzt behauptet der Verwalter man muss das als Mieter über die Zeit auch pflegen dh streichen usw.
Was genau muss ich da machen?
Ich zahl doch keine Miete und erhalt ihm nebenher noch die Wohnung!

Zeitweise waren Renovierung (Kabelkanäle usw) nicht erlaubt bzw verboten.
Die Heizkörper stehen an den Innenwänden (Platz weg), das Bad ist auf dem Stand von weit vor 87 usw.
Zu was bin ich verpflichtet?


Ich habe selbst im Bereich des Mietrechts gearbeitet und kann aus schweizerischer Sicht folgendes sagen:

- Du musst als Mieter lediglich die Grundsubstanz, also die Wohnung an sich, sorgfältig behandeln und in ihrer Struktur erhalten. Diese also nicht vorsätzlich niederbrennen, Wände herausreissen, die Badewanne bewusst beschädigen oder rausreissen etc.

- Bei Parkett, Spannteppich, Badzimmereinrichtung, Küche oder Tapetten bzw. Wänden gilt nach allgemeiner Rechtsprechung eine Amortisationszeit je nach spezifischer Abnützung von etwa sieben (Wände) bis zu 15 (Lavabeaus u.ä.) Jahren. Beschädigst du z.B. eine Wand nach einem Jahr und diese muss neu gestrichen werden, übernimmst du als Mieter 6/7 der Kosten. In deinem Mietzins sind die Kosten für die ordentliche regelmässige Renovation selbstverständlich bereits drin. Am besten ist es jedoch, wenn man solche Punkte im Mietvertrag regelt.

Du kannst dich ansonsten auch an einen Mieterverband in deiner Nähe wenden. Für den Verband sind Probleme wie das deinige Standard und schnell zu lösen.

11

11.06.2008, 13:23

Zitat

Original von CoK_a_cola
zu "schönheitsreparaturen" (streichen/tapezieren) gibts es vorallem in der letzten zeit mehrfach urteile. es kommt dabei auf die vereinbarung im mietvertrag an. steht da, dass du verpflichtet bist alle 3,5,7 jahre diese dinge auszuführen, könnte die gesamte vereinbarung nichtig sein. steht da nur, dass du das in den zeitabständen "solltest" also eine kann klausel, bist du verpflichtet diese durchzuführen.

Das solltest du sehr genau prüfen, da viele Schönheitsreparaturen Klauseln in der Vergangenheit für nichtig erklärt wurden und da du noch einen Uraltvertrag hast, stehen die Chancen gut, dass du nichts machen musst.

12

11.06.2008, 13:31

Zitat

Original von kOa_Borgg

Zitat

Original von Malone
Für den Boden hättest Du schon nach spätestens 10 Jahren Anspruch auf Ersatz durch den Vermieter gehabt.

Nur wenn das im Mietvertrag steht. Imho ist per Default der Mieter selbst für den Boden verantwortlich.


Ne ne neeeee. Wird immer gerne behauptet, aber es ist genau anders herum. Zitat auf obigem Link (der sehr gut ist).

Zitat

Teppichboden - Erneuerung von Teppichboden und Parkett
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.

Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.

Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, dass das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muss sie der Mieter bei seinem Auszug danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam. Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, dass der Vermieter den verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.


Auf gut Deutsch: Teppich inklusive Erneuerung geht zu Lasten des Vermieteres!

CoK_a_cola

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13

11.06.2008, 13:37

da hat roadrunner und comadevil absolut recht... ;) sollte die klausel nichtig sein mit den schönheitsreparaturen, brauchste garnix machen!

14

11.06.2008, 13:38

gilt das auch bei gewerblichen Mietverträgen?

CoK_a_cola

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15

11.06.2008, 13:49

nein! gewerbemietverträge sind komplett frei verhandelbar. da zählt ausschließlich der mietvertrag als grundlage.

16

11.06.2008, 13:56

Da gibts doch aber auch diesen Paragraphen mit dem "fachmännisch renoviertem Zustand" laut I-net ist der auch unwirksam.

Oder versteh ich da was falsch?
LINK

Yen Si

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11.06.2008, 14:00

Da wir es hier auch gerade durchmachen gibt es hier nun meinen besten und einzigen Rat an dich;

http://www.mieterbund.de/vereine.html

Es sei denn du verläßt dich auf irgendwelche Ausagen im Internet oder dir sind die lumpigen paar Euro zu viel.

18

11.06.2008, 14:09

Der Mieterbund ist das beste ... für die läppischen 30 Euro für den einen Monat.

Hat mich damals vor 1000+ gerettet.
Meine Vermieterin hatte mir auferlegt den Fussboden der nach 2 Jahren wohnen verfärbt war ab zu schleifen und neu zu Lackieren und von einem Fachmann zu Versiegeln.

Das die Olle aber Holz verlegt hat der für Fussböden nicht geeignet war interressierte die gar net.

Er war verfärbt vom drauf rum laufen und an den Stellen wo licht ran kam war er Dunkler als unter den Teppichen die lagen.

Nach schriftlichem hin und her kam einer vom Vermieterbund raus hat sich mit der Ollen getroffen und dann war die sache aufeinmal gegessen udn ich hab mein kaution in bar bekommen :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (11.06.2008, 14:10)


19

11.06.2008, 14:39

Zitat

Original von ToD_RoadRunner
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet,

Wenn ich mit Teppich vermiete, muss ich als vermieter nat. dafür sorgen... klar. Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn ohne Belag vermietet wurde ist der Mieter zuständig ;).

20

11.06.2008, 14:51

Zitat

Original von kOa_Borgg

Zitat

Original von ToD_RoadRunner
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet,

Wenn ich mit Teppich vermiete, muss ich als vermieter nat. dafür sorgen... klar. Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn ohne Belag vermietet wurde ist der Mieter zuständig ;).


Bezüglich gewerblich wurde schon weiter oben ein Beitrag geschrieben. Bleibt also noch die Vermietung an Privat. Und da hat JEDER Mieter einen Anspruch auf einen vernüftigen Boden. Die berühmten Ausnahmen rechtfertigen den Umkehrschluss nicht. Um es einfacher zu machen:

"Nur wenn das im Mietvertrag steht. (Anspruch Erstz des Boden)" FALSCH!
"Imho ist per Default der Mieter selbst für den Boden verantwortlich." FALSCH!
"Wenn ich mit Teppich vermiete, muss ich als vermieter nat. dafür sorgen" Bei Privat die Regel und auch Anspruch darauf!
"Wenn ohne Belag vermietet wurde ist der Mieter zuständig!" Die berühmte Ausnahme ist leider nicht die Regel.

Dafür das Du vieles falsches erzählst ist der ;) recht anmassend, findest Du nicht auch?

21

11.06.2008, 14:54

Sagen wir ich bezog mich auf den letzten Punkt. Hab ihn in den 3 Versionen vorher nur unpräzise formuliert.

Wie kommst du bitte auf "anmaßend"?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (11.06.2008, 14:54)


CoK_a_cola

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22

11.06.2008, 15:16

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Da gibts doch aber auch diesen Paragraphen mit dem "fachmännisch renoviertem Zustand" laut I-net ist der auch unwirksam.

Oder versteh ich da was falsch?


das mietrecht ist so umfangreich, dass man garnicht alles wissen kann... das soetwas auch für gewerberäume gilt, wusste ich bisher nicht. aber das scheint wirklich nur bei diesen pauschalklauseln zu sein. das gesetz ist teilweise wirklich schwammig und meist auslegungssache. vor gericht gibts immer wieder genug streitigkeiten, die aber in der regel für den mieter ausgelegt werden...

23

11.06.2008, 15:19

Es ist auch so, dass wenn man den Belag vom Vormieter übernimmt (z.B. oller PVC Belag beim Kumpel) ist man für den verantwortlich. Man muss ihn dann auf eigene Kosten wieder entfernen wenn es der Vermieter wünscht bzw der Nachmieter nicht haben möchte. Meist ist der Mieter da ne Wohnung ohne bodenbeläge vermietet wird selbst dafür verantwortlich.

Im vorliegenden Fall würde ich aber sagen, dass man da nichts erneuern muss beim Bodenbelag.

24

11.06.2008, 15:55

Hier gehts halt um 2 Zimmer. Die anderen 4 (incl Küche) sind mit altem Teppich, uraltholzboden und steinfliesen damals schon alt gewesen.
Nur weil er 2 Zimmer damals gemacht hat kann er von mir nicht erwarten, dass ich jetzt alles neu mache.
Mal abgesehen davon, dass der Fussboden (PVZ) absoluter sch.. ist.

Das ich evtl Tapette und Streicherei zahlen muss, ist nicht unbedingt so schlimm wobei beim Einzug 1987 die Tapetten gezahlt wurden.
Ist eben Altbau und der Vermieter hat seit dem Einzug NICHTS machen müssen. Kaution wurde nicht einbehalten und deshalb hab ich eigentlich keine Lust viel zu machen bzw zu zahlen.
Finde es ziemlich dreist nach fast 21 Jahren REINGEWINN von zuletzt 730€/ Monat jetzt auch noch auf meine Kosten zu renovieren.
Mal abgesehen davon, dass man die für ein Büro üblichen Veränderungen wie Kabelkanäle usw nicht machen durfte. Vorher hat die verstorbene Mutter des Vermieters in der Wohnung gewohnt und der schnitt ist auch nicht so der Bringer.

Einen Nachmieter hab ich schon und von dem will er jetzt den gleichen Preis wie ein vergleichbares (qm) Büro haben das gerade mal 5 Jahre alt ist.


Hab eigentlich keine Lust auf Streiterei aber der Verwalter ist ein echtes Ar..loch was auch der Nachmieter mir bestätigt hat. Der war dabei aber er will sich da ja verständlicherweise nicht einmischen.
Mir ging es nur um die Argumentation wie ich meine Interessen vertreten kann.

CoK_a_cola

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25

11.06.2008, 16:19

also nochmals, bei den tapeten ist es uninteressant wer die bei einzug bezahlt hat. du musst (falls es im mietvertrag eine soll bestimmung gibt) schönheitsreparaturen (anstreichen und tapezieren der wände) regelmäßig bei bedarf durchführen....

vom vermieter eingebrachter bodenbelag kann abgenutzt werden und ist in der miete enthalten.

26

11.06.2008, 16:24

zünde die Bude an :D:D

27

11.06.2008, 16:54

hab ich richtig verstanden..du ziehst aus und sollst jetzt einiges renovieren gell?

du musst im prinzip auf den stand von damals kommen.(du weisst doch am besten wie du bude damals war)
.zwischenzeitliche schönheitsreps sollten im mietvertrag dokumentiert sein(zb innenfenster streichen,tapezieren,türen streichen usw )sind vom mieter fachgerecht durchzuführen.
-kleinrep. wie wasserhähne,steckdosen,klingeln usw sind selber zu tragen bis zu einem oft festgelegten betrag (der jährlich sein sollte)
-auch sind gestellte teppichböden(die beim einzug vorhanden waren) zu reinigen vom mieter beim auszug

-infos bekommst du vom mieterbund nur gegen kohle....wir sind ja net in der schweiz ;)


nur für letztes jahr wollte mein vermieter einen restbetrag von 650 euro an nebenkosten...richtig war aber ..das ich noch 150 plus hatte ...
der mieterbund rockt !!!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (11.06.2008, 17:01)


28

12.06.2008, 12:17

Gerichtsverhandlung hat ergeben, das der Vermieter die 3000€ Kaution sofort rauszurücken hat, die 1000€ Nebenkosten die er noch abziehen wollte auch, die Kosten des Rechtsstreits hat der Vermieter zu tragen. Mieterbund rockt wirklich.

Eise investiere die paar Kröten, es lohnt sich.

Hier hat einer geschrieben er habe die Kaution verrechnen lassen obwohl er eine Rechtsschutz hat und ist sich dabei noch schlau vorgekommen? LOL

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_Dude« (12.06.2008, 12:18)


29

14.05.2011, 14:05

muss mal wieder das geballte genie der masterscommunity befragen, will aber keinen neuen thread aufmachen, also ...

bin grad auf heimaturlaub und konnts mir persönlich nicht anschaun, aber meine (neue) mitbewohnerin hat mich telefonisch erreicht und mir folgendes erzählt:

Wir haben nen brief bekommen in welchem geschrieben steht das wir gestern;freitag, um 11 uhr zuhause sein sollten um leute in unsre wohnung zu lassen, zwecks zwangsversteigerung der kompletten häuser reihe in der ich wohn. ( Altbau, dresden, 4 eingänge a 10 wohnungen , einige sind, wie wir, bei einer gebäudegesellschaft mit privatvorsitz und betriebssitz in berlin ). Da ich donnerstag erst in den briefkasten geschaut hab geh ich von einer verspäteten, persönlich übermittelten überbringung des briefes aus ( da heut, samstag, schon der nächste brief mit termin nächter freitag um 3 drinlag )
Sie konnte nicht wirklich viel infos bei andren mietern rausholen worum es genau geht, und heut am samstag is da natürlich auch keine sau mehr erreichbar.

Meine frage : gehts hier nur darum das der vermieter dreck am stecken hat und ich zukünftig meine miete einfach an jemanden andres, who-o-ever, überweis, oder hab ich selber irgendwas zu befürchten ? Sprich : kann man in sonem falle das mietverhältnis einseitig kündigen und ich muss mir ne neue bude suchen ? Denke nicht, oder?

Gab übrigens nie eine einzelne beschwerde über uns, sei es lärmbelästigung oder sonst irgendwas. Haben im März auch erst KOMPLETT neu renoviert.

30

14.05.2011, 17:41

kann mich denn keiner fix erleichtern, alá "mietvertrag is mietvertrag, also kann man dich nich einfach kündigen auch wenn die häuser zwangsversteigert werden und damit der besitzer/vermieter wechselt" ?
Sofern das denn auch stimmt ^^