Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

21.01.2008, 21:45

Wohnungsauflösung

Mein Mitbewohner und ich haben vor ~ 2 Jahren zusammen eine Ikeaküche gekauft. Jetzt ziehe ich leider um und wir wissen nicht genau wie viel vom ursprünglichen Preis die Küche jetzt noch wert ist. Da sowas öfter vorkommt haben wir uns gedacht, dass es doch sicher halbwertszeiten oder sonst irgendwelche Formeln gibt, mit denen man den momentanen Preis berechnen kann. Wir wären dankbar für jeden Vorschlag. :)

2

21.01.2008, 21:59

hab mich ja bei meiner wohnungssuche auch mit dem käse rumschlagen müssen...hab damit folgende erfahrung gemacht:
es gibt (klarerweise) keine "halbwärtszeit" für so zeuch, wenn der wohnungsverkauft privat erfolgt, handelt man den verkaufspreis am besten direkt mit dem käufer aus.
erwart dir mal ned zuviel, so inventar bekommst für weit weniger weg als du hoffst - der käufer weiß ja, entweder du gibts ihm das zeug total günstig, oder du musst dich mit der demontage und dem abtransport rumschlagen. da sich das meistens keiner antun möchte, gibt man das zeug was man nicht unbedingt mitnehmen möchte zu einem sehr moderaten preis her.

€: und umziehen in der stadt wenn man keine garage oder autoabstellplatz hat = max. scheisse

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Ragnarok« (21.01.2008, 22:00)


3

21.01.2008, 22:19

Neu gekauft?

Abgeschrieben wird eine Küche 10 Jahre dh steuerlich betrachtet.
Je nach Zustand würde ich aber eine Küche in den ersten 2-3 Jahren 20-35 % abschreiben dh werttechnisch. Also wie bei einem Auto ca 25% im 1.Jahr.

Ihr könntet euch auch danach richten was ihr zahlen würdet wenn ihr die Küche jetzt von einem Vormieter übernehmen würdet.
Sicher will er mehr haben als du zahlen willst aber praktisch gesehen muss er nichts ändern und kann alles so belassen. Also ein Vorteil für ihn.

Vielleicht gibt es auch eine Onlinekaufbörse im I-Net um Küchen zu kaufen.
Da könntet ihr ja vergleichen.

Vielleicht kann man auch alles drei kombinieren ^^

4

21.01.2008, 23:00

Also ich würde für ne gebrauchte Küche je nach Zustand max 30% zahlen. Garantie ist nirgends mehr drauf.....Gebrauchsspuren wird sie auch haben und ich als Nachmieter würd drauf spekulieren dass er sie mir eher für den Preis gibt als sie auszubauen. In eine andere Wohnung passts eh nimmer so wie sie jetzt ist ausserdem eignen sich Ikea Sachen eh nur zum einmaligen Aufbau ;)

5

22.01.2008, 00:14

sry, war wohl zu ungenau. :P

Mein Mitbewohner und ich haben die küche zusammen bezahlt. ich ziehe aus. er bleibt und behält die küche. er will mich auszahlen.


edit: ah, zumindest eisi hatte mich verstanden.

6

22.01.2008, 09:07

Kommt drauf an ob du deinen Freund behalten willst oder nicht :D

ich würd wie eisi die steuerliche Schiene fahren, allerdings denk ich mal eher so 40-45% Abschlag sind realistisch

7

22.01.2008, 10:28

Wie ist denn der Zustand?

Abgesehen von der steuerlichen Wertermittlung, ist es - vor allem bei weniger hochwertigen Küchen - durchaus möglich, diese durch "unsachgemäße Nutzung" bzw. unterlassen der Reinigung auch vorzeitig zu verwohnen ..

8

22.01.2008, 10:39

dann kannst froh sein wenn Du ihm nix bezahlen musst :D

Ich denk auch das so ne küche nach der zeit und unter diesen umständen max. 50-75% von neupreis wert ist.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

9

22.01.2008, 10:44

also ne gebrauchte küche ist kaum was wert im freien verkauf...! meine küche kostete mich 200 euronen inklusiver sämtlicher elektrogeräte (3jahre alt) neupreis ca. 2000.... da es aber drum geht sie richtig einzuschätzen, würde auch so 60 % des kaufpreises sagen!

Kellox_AnTe_

unregistriert

10

22.01.2008, 13:25

Ich habs immer so gehandelt. Kuechenpreis mit Vermieter abgesprochen. Vermieter dann bei Wohnungsbesichtigung Kueche inkl. Herd auch vermittelt.
Als Preis haben wir 50 Euro weniger Verlangt als der Vormieter.
War neu fuer 500 wir haben sie nach 4 Monaten fuer 450 uebernommen Nachmieter 2 Jahre spaeter fuer 400.

Einfacher und erfolgreich bis jetzt. Vermieter fragen ob er Kueche nicht behalten will fuer Nachmieter und dann noch guenstiger verkaufen also hier 350 Euro.


Sicherlich will der eine keine Kueche abbauen aber der andere will meistens auch keine aufbauen + neu kaufen. Viele Kuechen passen auch net in jede Wohnung wodurch Auf/Abbau auch schwerer wird.

11

22.01.2008, 13:46

Mich hat es in D schon immer genervt, dass mehrheitlich Mietwohnungen OHNE Küchen angeboten werden. Entweder muss man also eine übernehmen oder selbst eine kaufen. Bislang habe ich immer so lange gesucht, bis ich eine Wohnung mit (akzepatbler) Küche gefunden habe. Die aktuelle Wohnung ist die erste, wo ich eine gekauft habe, weil die Wohnung ansonsten so schön war. Aber sollten wir uns trennen und ich vielleicht woanders hinziehen, kann man sie praktisch nicht mitnehmen, weil Maßanfertigung (die Anschlüsse lagen total blöd usw., Altbau halt) und das Geld sieht man auch nie wieder.

In anderen Ländern ist es eher umgekehrt, d.h. der Vermieter vermietet mehrheitlich die Wohnung mit Küche, was ich deutlich besser finde! Lieber zahle ich etwas mehr Miete und muss mir keine kaufen.

Vom ganzen Stress (ewig lange Lieferzeiten, irgenwas geht immer schief / fehlt, irgendwas geht kaputt) mal abgesehen ...

12

22.01.2008, 13:50

Also wenn ich sehe, wie manche leute ihre Küche behandeln (oder viel mehr nicht behandeln mit Reinigungsmitteln ;) ), dann möchte ich immer ne eigene haben. ?(

Ich seh das hier bei uns im Haus. Da wohnen ausschließlich Studenten. *grusel*

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

13

22.01.2008, 14:18

Zitat

Original von disaster
Mich hat es in D schon immer genervt, dass mehrheitlich Mietwohnungen OHNE Küchen angeboten werden...


das hängt einzig und allein mit der deutschen gesetzgebung zusammen! wenn du ne küche in der wohnung hast, musst du diese auch im rahmen der kaltmiete einrechnen... was zur folge hat, dass sämtliche reparaturen erstmal vom vermieter zu zahlen sind! dabei musst du dann immer unsachgemäßen gebrauch des mieters nachweisen, wo fängt das an, wo hört das auf (meist schwammig). zusätzlich kommt dann immer die vermietbarkeit... haste einen mieter, der ne küche mitbringt, nimmt der die wohnung nur ohne küche... also das ganze steht in keinem verhältnis zum aufwand!

14

22.01.2008, 14:28

Komisch, dass es in anderen Ländern anscheinend funktioniert .. ;)

Wenn die Mieten entsprechend angepasst sind (was ja ok, dafür muss der Mieter keine Küche kaufen), passt das in der Mischkalkulation schon. Sonst könnte man auch keine Wohnung mit Bad (Duschkabine usw.) vermieten.

Zum Glück gibt es ja auch nicht nur Asis und Mietnomaden, die alles kaputt machen. Die Wohnungen, die ich bislang gemietet habe, hatten (bis auf zwei) keine ganz neuen Küchen und die waren super gepflegt.. man muss nur ewig suchen und ohne Makler geht da meist gar nichts.

Makler ist genauso ein Punkt. In anderen Ländern zahlt der VERmieter den Makler, denn er bekommt die Leistung. Es ist ja nicht wirklich so, dass Makler für Mieter suchen, sondern sie bieten an, was sie haben und nehmen dem Vermieter die Arbeit ab. Es ist ein Unding, dass hier der Mieter den Makler zahlen muss, obwohl er keine Leistung erhält.

Kellox_AnTe_

unregistriert

15

22.01.2008, 14:39

Jup Disa :)

War ich auch hier in den USA ueberrascht da der gleiche Job erledigt wird nur jemand anderes bezahlt. Dafuer gibt es dann aber Kopplungen mit Mindestlaufzeit oder Strafzahlungen bei kurzfristiger Mietdauer. In Deutschland darfst immer innerhalb von 3 Monaten immer raus egal was im Mietvertrag steht (zumindest fuer privat!).

16

22.01.2008, 14:44

Stimmt nicht ganz, man kann auch im Vertrag auf sein Kündigungsrecht verzichten....

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

18

22.01.2008, 14:47

@ante ich glaube das stimmt so nicht ganz... es gibt ausnahmen, die auch heute noch rechtlich haltbar sind! manche staffelmietverträge haben immernoch gültigkeit! du kommst zwar raus, aber musst dann evtl. nachzahlen! es gibt keinen unterschied zwischen privat und nicht privat, sondern zwischen wohnraum und gewerbe... ;)

@disa, wenn makler schlau sind, kriegen sie sogar von beiden das geld :D

19

22.01.2008, 14:51

Bei Immobilienverkäufen kann man ja den Makler eher dazu bewegen auch mal zu suchen und da gibt es häufig Regelungen, dass die Kosten geteilt werden, aber versuch mal einen Makler dazu zu bringen, für Dich eine Mietwohnung nach Deinen Vorstellungen zu suchen. Die lachen Dich aus! Sie schlagen Dir den Mist vor, den sie grad haben und das war´s dann. Auch wenn es nicht eilt und man darum bittet, sie sollen sich melden, wenn was rein kommt, tun das die wenigsten. Pack!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »disaster« (22.01.2008, 14:51)


Kellox_AnTe_

unregistriert

20

22.01.2008, 14:52

@Methadon: Gibt es dazu schon Gerichtsurteile? Glaube irgendwie net dran das dies vor Gericht Gueltigkeit hat.

Das andere ist: Was ist mit diesen Intervallregelungen zum Streichen der Wohnung? Soweit ich nun weiss sind diese nun unzulaessig was ich auch richtig finde.

Rauchen kann per Mietertrag auch nicht unterbunden werden.

EDIT: Wohnraum - Gewerbe :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kellox_AnTe_« (22.01.2008, 14:53)


CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

21

22.01.2008, 15:03

du irrst ante... das festlegen von festen intervallen ist nicht erlaubt, grundsätzlich müssen "schönheitsreparaturen" immer noch regelmäßig durchgeführt werden! diese richten sich aber nach dem zustand der wohnung... daraus folgt, dass raucherwohnungen öfter gestrichen werden müssen als nichtraucher, vorher war es so, dass du egal was du anstellst immer nach 3/5/7 jahren streichen musstest, jetzt halt bei fälligkeit (schwammig definiert).

sollte dein mietvertrag aussagen, du musst nach 3/5/7 jahren malen, biste fein raus, das ist ungültig, steht da du solltest in diesen zeiträumen malen, hat das immer noch gültigkeit. kürzere fristen sind ebenfalls hinfällig...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (22.01.2008, 15:08)


23

22.01.2008, 17:05

@disa: Das hängt ganz von der Gegend in Deutschland ab. In Köln hatten von den 21 Wohnungen, die ich mir angesehen haben, exakt 2 eine Küche. In Olpe waren in allen Wohnungen eine Küche mit drin.