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22.03.2007, 16:09

Einkommensseteuer: Werbungskosten

Wird der Pauschbetrag für Werbungskosten bei Angestellten automatisch von den Einkommenssteuer abgezogen oder muss man dafür extra eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

CoK_a_cola

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Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

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3

22.03.2007, 17:11

die werbungskosten werden nicht automatisch abgezogen... es gibt lediglich am ende des jahres eine stuerkorrektur (von deinem arbeitgeber)in der dein jahresgehalt mit fälliger lohnsteuer mit der tatsächlich über die monate gezahlten lohnsteuer verglichen wird! solltest du in einzelnen monaten mal viel mehr verdient haben, haste in den monaten einen höheren satz gezahlt, der aufs jahr gesehen wahrscheinlich zu hoch ist...

in jedem fall sollte immer eine lohnsteuererklärung gemacht werden.

4

22.03.2007, 23:05

Zitat

Original von Le_Smou
:D


?

5

23.03.2007, 00:32

Zitat

in jedem fall sollte immer eine lohnsteuererklärung gemacht werden


was passiert eigentlich wenn man keine macht? ^^

6

23.03.2007, 00:48

Wenn du nicht aufgefordert wirst nichts.

7

23.03.2007, 01:13

Also verschenkt man wenn man es nicht macht schonmal definitiv den Pauschbetrag für Werbungskosten?

8

23.03.2007, 07:31

Der Werbungskostenpauschbetrag ist in die Lohnsteuertabelle eingerechnet!

Zitat

Jedem aktiven Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale von 920 € jährlich zu. Diese Pauschale ist schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen oder nicht, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Die Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 920 € jährlich betragen (RZ 320ff).

CoK_a_cola

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9

23.03.2007, 08:49

ok, hätte ich nicht gedacht :)

10

23.03.2007, 11:30

Ok, also keine Erklärung machen.

11

23.03.2007, 12:21

wenn du hohe/viele Sonderzahlungen hast (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt, Leistungsprämien, etc.) dann würde ich trotzdem eine Einkommensteuererklärung machen, da diese Lohnzusätze im Monat der Auszahlung oft wegen der Einkommenssteuer-Progression überproportional besteuert werden.

12

23.03.2007, 12:33

Grundsätzlich würde ich es immer machen. Es kommt auch vor das Lohnbüros die Abgaben falsch berechnen.
Bei mir kommen auch immer 2-300 € raus und das obwohl ich auch nur 920 € WKs habe.

Über ELSTER ist das ja auch keine große Arbeit bei so kleinen Erklärungen und für manchen lohnt sich das echt.

13

23.03.2007, 13:13

Elster sollte man grundsätzlich benutzen, da es die interne Weisung an die Finanzämter in allen Ländern gibt, dass iinerhalb von 6 Wochen nach EIngang der Erklärung mit Elster der Steuerbescheid rausgehen MUSS.

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23.03.2007, 13:26

Zitat

Original von Comadevil
Elster sollte man grundsätzlich benutzen, da es die interne Weisung an die Finanzämter in allen Ländern gibt, dass iinerhalb von 6 Wochen nach EIngang der Erklärung mit Elster der Steuerbescheid rausgehen MUSS.


Wozu die Eile?

Ich mache meine Erklärung immer erst nach Aufforderung, d.h. idR 2-3 Jahre später. Das Guthaben wird dann mit netten 6% über die gesamte Zeit verzinst - wo bekommt man schon risikofrei so hohe Haben-Zinsen?

Ok, man muss natürlich sicher sein, dass es nicht auf eine Steuernachzahlung hinausläuft, denn dann muss man selbst die Zinsen bzw. Säumniszuschläge zahlen. ;)

15

23.03.2007, 23:17

Zitat

Original von disaster

Wozu die Eile?

Ich mache meine Erklärung immer erst nach Aufforderung, d.h. idR 2-3 Jahre später. Das Guthaben wird dann mit netten 6% über die gesamte Zeit verzinst - wo bekommt man schon risikofrei so hohe Haben-Zinsen?



Mit dem Zinssatz liegst du schon richtig, mit dem Zeitraum der Verzinsung liegst du falsch.

Zitat § 233a Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) "Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist."

D.h. die Verzinsung für die Einkommensteuerrückzahlung 2006 setzt erst ab 01.04.08 ein, was wiederum bedeutet, dass der "effektive" Zinssatz weitaus geringer ist.

siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__233a.html