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28.11.2006, 22:26

Wiederspruch gegen Benotung...

Tach Post....

bin jetzt so weit das ich mein Einspruch gegen eine Klausurbewertung dem Verwaltungsgericht vorlegen muss, wenn ich das weiter verfolgen will.
Nur ob und ob nicht ist eben dei Sache...........hat da schon einer Erfahrung?
Also ob da evt. Kosten auf einen zu kommen und wie hoch der Aufwand ist.

2

29.11.2006, 05:07

als Schueler waerst du falls deine Eltern eine Rechtschutzversicherung haben eigentlich mitversichert. Oft muss man diese aber vorher um Zustimmung bitten wenn kosten gedeckt werden sollen.

Allgemein traegt der Verlierer die Gerichtskosten.

Yen Si

Erleuchteter

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3

29.11.2006, 07:40

Man sollte sogar immer vorher nach Kostendeckung fragen.

4

29.11.2006, 08:44

Rechtschutz wäre schon ne feine Sache. Ansonsten gilt fast immer beim Verwaltungsgericht: Looser zahlt. Da Benotung und Beurteilung einen hohen Ermessensspielraum lässt, finde ich es eh sehr schwer eine Benachteiligung nachzuweisen. Alle Klagen die ich so kenne, die Richtung Benotung oder Beurteilung (Konkurrentenklage) gingen, sind alle für den Staat ausgegangen. Dennoch gl

im Übrigen Gilt:
§ 75 VwGO
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. 2Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. 3Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. 4Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »WW_Asmodean« (29.11.2006, 11:08)


5

29.11.2006, 10:47

jo hab ich mir fast gedacht.... nur wo is der sinn inna uni... beschwerde einzulegen wenn man keine begründung bekommt und dann nach zwei einsprüchen zum gericht geschickt wird.....

ist ja nicht so das es mich überrascht :P nur es kotzt doch immer wieder an

6

29.11.2006, 15:43

Was ist denn an der Benotung so suspekt, das du der Meinung bist damit vor Gericht durchzukommen? Ich mein... Lehrer bzw. Professoren haben doch eigentlich immer ne Begründung parat oder?

7

29.11.2006, 15:48

Nur mal als Stichwort: es gibt ne Rechtskostenbeihilfe, die man beantragen kann.

8

29.11.2006, 16:18

Wenn es etwas mit Deutsch zu tun hat, dann lass es...

9

29.11.2006, 16:20

- klausur stand an
- prof. sagt es gibt folgefehler
- ich schreib meine klausur
- bekomme 46pkt :P
- auf eine aufgabe bekam ich 0 pkt von 16.... jedoch hatte
ich alles richtig bis auf das ich mein letztes ergebnis nicht
noch mit einer weiteren zahl multipliziert hatte
ergo. müste ich auf den lösungsweg min. 4 pkt bekommen = bestanden.
- 1 beschwerde --> antwort: die aufgabe sei zu einfach daher keine folgefehler.
tja nur wenn sie vor der klausur sagen es gibt folgefehler dann können sie nicht nach der klausur sagen "och nö bei der aufgabe doch nicht".
- 2 beschwerde --> antwort: es wurden keine folge fehler gegeben
tja nur 300 studenten in der vorlesung sagen was anderes.

tja blöd eben

10

29.11.2006, 16:57

Was haben denn Folgefehler mit dem Lösungsweg zu tun?
Wenn du etwas elementares am Ende vergessen hast, kann ich es sehr gut verstehen wenn du 0 Punkte dafür bekommst.

11

29.11.2006, 17:00

schlauschnacker, hilft ihm das jetzt weiter? nein er ist noch wütender ! warum willst du ihn ärgern MAN

12

29.11.2006, 17:11

seh ich aber auch so :P

Tahrok

Meister

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13

29.11.2006, 17:31

And you're on fire
when He's near you
You're on fire when He speaks
You're on fire burning at these mysteries.

bekommt man für die einzelnen schritte des lösungsweges keine puntke?

14

29.11.2006, 17:59

+ lösungsweg...... btw. (damit das auch geklärt ist ^^)

15

29.11.2006, 18:06

naja wenn man bei einer aufgabe bis auf den schluss alles richtig hat und dafür 0 von 16 punkten kriegt ist das schon irgendwie komisch nicht?
also ich würds mal probieren aber wenn du verlierst musst halt zahlen:( aber ich denke es ist ein versuch wert.

ich kenn auch einen der war mal knapp ungenügend und hat protestiert und ist beim zweiten oder dritten anlauf durchgekommen. war jedoch noch gymnasialebene.

ZXK_Nimo

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16

29.11.2006, 18:52

Wäre interessant die Aufgabe zu sehen...

Vielleicht wars ja 2+2*3, und er hat am Ende nur vergessen zu Multiplizieren ;)

17

29.11.2006, 18:57

wenn er da am ende multipliziert hätte wärs auch falsch gewesen ;(

18

29.11.2006, 18:58

war kosten und leistungsrechnung....
hab den endwert ermittelt, nur sollte man noch den
preis eines bestimmten produktes angeben:

also mein wert = 1
der wert der gesucht war = 1,1

also was fehlt mein wert * 1,1

19

29.11.2006, 20:19

Erst den falschen Wert bestimmén und dann noch dagegen klagen - faules Studentenpack!

ZXK_Nimo

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21

30.11.2006, 07:26

Was ich net verstehe ist, dass das ja eigentlich kein Folgefehler ist. Unter einem Folgefehler verstehe ich einen Fehler, der am Anfang gemacht wurde, und dadurch (teotzt richtigem Rechenvorgang) das Endergebnis verfälscht.
In deinem Fall ist es aber was ganz anderes, daher glaub ich net dass du mit ner Klage auf "Folgefehler" durchkommst.

Wobei ich (ohne die Aufgage gesehn zu haben) als Prof zumindest ein paar Punkte gegeben hätte, sozusagen als Flüchtigkeitsfehler.... je nachdem wie Aufwendig die aufgabe (bzw dieser Teil der Aufgabe ) war. (Die Aufgabe war ja 16 Punkte wert oder? ich nehm mal an von 90 oder 120 Gesamtpunkten bei ner 2 Stündigen Klausur? )

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ZXK_Nimo« (30.11.2006, 07:27)


22

30.11.2006, 09:25

Zitat

+ lösungsweg...... btw. (damit das auch geklärt ist ^^)

60min 100pkt (im gs sind die nicht so lang)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WW|VisioN« (30.11.2006, 09:26)


23

30.11.2006, 10:37

ich würd nicht klagen... is zwar komisch, dass der prof für den richtigen Rechenweg keine Punkte gegeben hat, aber machen kannst da nix gegen

schreibst die Klausur halt nochmal... was solls.. klagen und Einspruch wär mir persönlich eh viel zu aufwendig :D

aber nur ne persönliche Meinung...


mfg

25

30.11.2006, 19:57

ich frag mich wozu man zu ner prüfung erscheint, bei der man sich nicht sicher ist, sie zu bestehen :rolleyes:

26

30.11.2006, 20:14

Bei manchen Fächern muss man es tun wenn man die Nachklausur schreiben möchte.

27

30.11.2006, 20:18

Zitat

ich frag mich wozu man zu ner prüfung erscheint, bei der man sich nicht sicher ist, sie zu bestehen



wow, einfach nur wow.
ich glaub jetzt ist mir ein licht aufgegangen, danke für diesen geistesblitz.
ich glaub ab jetzt wird es NIE wieder einen studenten geben der eine prüfung nicht besteht.... und das nur dank DIR! thx

28

30.11.2006, 20:33

Es ist eben ein Segen, wenn einen im Grundstudium wirklich alles interessiert und man garnicht mehr lernen braucht, weil man sich ja in seiner Freizeit mit allen Fächern auseinander setzt.

Trifft eben nur auf eine Minderheit zu, deswegen strebt man in Fächern, die einen nicht interessieren und wo man der Meinung ist, dass man das alles eh nie braucht, immer nur das Bestehen an.
Ich finde einmal durchfallen ist kein Beinbruch, gehört eigendlich zu jeden vernünftigen Studium einmal dazu :D
Man muß dann eben nur zusehen, dass es ein einmaliges Erlebnis bleibt :bounce:

29

30.11.2006, 23:11

Zitat

Original von WW|VisioN

Zitat

ich frag mich wozu man zu ner prüfung erscheint, bei der man sich nicht sicher ist, sie zu bestehen



wow, einfach nur wow.
ich glaub jetzt ist mir ein licht aufgegangen, danke für diesen geistesblitz.
ich glaub ab jetzt wird es NIE wieder einen studenten geben der eine prüfung nicht besteht.... und das nur dank DIR! thx


ja siehste, dann wär das ja geklärt!

30

30.11.2006, 23:18

Gegenfrage, was spricht dagegen?