Da hier ja so viele Rechtgenies rumrennen habe ich auch mal eine kleine Frage
Ich habe heute von einem Bekannten das Angebot bekommen bei seinem Geschäft (welches er demnächst eröffnen will) als Stiller Gesellschafter beizutreten. Ich hab das zwar irgendwann schon mal auf der Uni gemacht ( Gesellschaftsrecht und Co ) und kenn auch die groben Einzelheiten, aber ein paar Fragen bleiben halt immer offen bzw unklar
1)
Wenn ich mit 4000 € beitrete ( das wären 20% von dem Kapital das er insgesamt benötigt), wie hoch sollte da in etwa die Gewinnbeteiligung sein? ( Ich dachte da an etwa 10 %, ist das realistisch ? Zuviel ? zu wenig?)
2)
Angenommen er geht pleite, dann ist hafte ich ja nur bis zum eingesetzten Vermögen? D.h. im schlimmsten Fall sind nur die 4000 € weg, auch wenn er selbst ( bzw das Unternehmen) 1.000.000.000 € Schulden macht?
und 3)
Gibt ja eine typische und eine a-typische Stille Gesellschaft. Bei der typischen bin ich nur gewinnbeteiligt ( bzw bis zu 4000 € Verlustbeteiligt).
Bei der atypischen bin ich aber auch an Liqidation, Vermögenszuwachs, d.h. inkl. stiller Reserven usw beteiligt.
Was heisst das genau? Wenn sein Unternehmen von den 20.000 € die es am Anfang wert wären auf 200.000€ anwächst, würde ich dann im Falle einer Auflösung 20.000 bekommen?
Falls dem so ist, wäre atypisch die bessere Wahl oder gibts da nen Hacken? zB auch höhere Verlustbeteiligung usw?
4)
Wie lange ist die grundsätzliche Laufzeit ? Ewig? 1 Jahr? bis ich kündige oder er mich ausbezahlt?
Wäre toll wen mir hier jemand helfen könnte. Zur Info : Ich bin Österreicher, aber ich denke das BGB und ABGB sind sich in dem Gebiet ja ziemlich ähnlich.