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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (17.12.2005, 17:33)
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Original von GWC_Coyote
Vermummungsgebot, zaehlt nur Versammlungen?
werd ich mir merken ^^
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Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren (BayObLG Bd. 26, S. 111)
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Beschmierung von Häuserwänden durch Inschriften
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Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist
hrhrh
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Unzüchtiges Betasten eines Dritten