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1

15.08.2005, 21:02

Juristen gefragt

Hallo,

eine kurze Frage an die Juristen unter Euch. Wie lange habe ich die Möglichkeit, nach Zustellung mit Zustellungsnachweis, gegen meine Nebenkostenabrechnung in Einspruch zu gehen?

Vielen Dank im Voraus

2

15.08.2005, 21:06

ich weiss nur das man bis zu 6 wochen das recht hat ne überweisung oder einzug vom konto zu sturnieren oder stornieren? ka wies geschrieben wird. wenns dir geholfen hat bitte bitte wenn nit was ich eher glaube sry für spamm ?( :)

DrAzHaR

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3

16.08.2005, 04:17

§556 III S.5 BGB

Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.

4

16.08.2005, 09:07

würde den Mietvertrag auch nach anderlautenden Bestimmungen durchforsten, denn das BGB gilt meist nur soweit, als dieses durch den Mietvertrag nicht anders geregelt ist ...

DrAzHaR

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5

16.08.2005, 12:45

§556 IV BGB

Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

DrAzHaR

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7

16.08.2005, 13:16

Yo, unser Vermieter versucht auch immer wieder alles mögliche um mehr Geld zu bekommen. Klappt aber eigentlich nie richtig:)

DrAzHaR

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9

16.08.2005, 18:14

np

10

16.03.2006, 19:40

eine andere juristische frage. wollte keinen neuen thread eröffnen und zum titel passt es ja.

wenn man jemanden nur das angebot zum mord macht, ist das strafbar?
also wenn man jemanden oder mehreren eine milliarde dollar bietet für den kopf von jemanden. ist doch strafbarf oder?

11

16.03.2006, 20:26

Zitat

Original von Kali
eine andere juristische frage. wollte keinen neuen thread eröffnen und zum titel passt es ja.

wenn man jemanden nur das angebot zum mord macht, ist das strafbar?
also wenn man jemanden oder mehreren eine milliarde dollar bietet für den kopf von jemanden. ist doch strafbarf oder?

Da kannste Gift drauf nehmen ;)

CoK_a_cola

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13

17.03.2006, 10:22

Zitat

Original von eKs_ikution_
ich weiss nur das man bis zu 6 wochen das recht hat ne überweisung oder einzug vom konto zu sturnieren oder stornieren?


die 6 wochen stimmen nicht mehr, sind jetzt mind. 3 monate, ich glaube sogar 6 monate, bin aber kein bänker...

wichtig ist, die nebenkostenabrechnung nicht gezahlt zu haben, kann dann nämlich als zustimmung und akzeptieren der abrechnung ausgelegt werden! einfach mitteilen, dass ihr euer gesetzliches zurückbehaltungsrecht bis zur prüfung sämtlicher unterlagen geltend macht.

im übrigen ist der vermieter nicht mehr verpflichtet, die unterlagen der abrechnung zu kopieren oder auch originale zu verschicken, gemäß BGH Urteil (Az: VIII ZR 78/05) hat der mieter kein recht die rechnungen zu erhalten, es sei denn der vermieter/verwalter wohnt zu weit vom mieter entfernt. also kann es sein, dass ihr nur die einsichtnahme beim vermieter gekommen könnt.

Yen Si

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14

17.03.2006, 10:29

Zitat

Original von CoK_a_cola
...
im übrigen ist der vermieter nicht mehr verpflichtet, die unterlagen der abrechnung zu kopieren oder auch originale zu verschicken, gemäß BGH Urteil (Az: VIII ZR 78/05) hat der mieter kein recht die rechnungen zu erhalten, es sei denn der vermieter/verwalter wohnt zu weit vom mieter entfernt. also kann es sein, dass ihr nur die einsichtnahme beim vermieter gekommen könnt.


Ich glaube eine weitere Ausnahme ist wenn die Wohnung eine Sozialwohnung ist. Dann sind Kopien erlaubt wenn der Mieter die Kosten trägt.

CoK_a_cola

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Beruf: Immobilienkaufmann

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15

17.03.2006, 11:00

Zitat

Original von Yen Si
Ich glaube eine weitere Ausnahme ist wenn die Wohnung eine Sozialwohnung ist. Dann sind Kopien erlaubt wenn der Mieter die Kosten trägt.


jupp

16

17.03.2006, 13:45

Zitat

Original von OLV_sid_meier

Zitat

Original von Kali
eine andere juristische frage. wollte keinen neuen thread eröffnen und zum titel passt es ja.

wenn man jemanden nur das angebot zum mord macht, ist das strafbar?
also wenn man jemanden oder mehreren eine milliarde dollar bietet für den kopf von jemanden. ist doch strafbarf oder?

Da kannste Gift drauf nehmen ;)


und wenn das angebot nicht ernst nehmen kann? aber man trotzdem bedenken hat. muss die polizei was unterrnehmen, auch wenn das angebot nach einem fake aussieht?

17

17.03.2006, 14:01

Wenn ich dir jetzt sage, dass du den Poster oben an dir für 10'000 Gratis-Happy Meals mit einem Gummischwert erdrosseln sollst, wie ernst wird das die Polizei wohl nehmen?

18

24.03.2006, 20:40

Gewährleistung

Hab auch nen Problem, wollt keinen neuen Thread erstellen:

Ich hab im Dezember im Aldi nen DVD-Recorder gekauft, der nun ne Macke hat. Den wollt ich diese Woche zum Aldi zurückbringen, nun hieß es da, ich müsste ihn direkt zum Hersteller schicken. Die Quittung etc. hab ich noch, nur die Styroporteile der Verpackung etc. hab ich schon weggeschmissen.

Hab also ein Problem das Gerät vernünftig zu verpacken, deshalb hab ichs noch nicht weggeschickt.

Nun stand heute in der Tageszeitung, dass es vom Händler eine Gewährleistung gibt, die 2 Jahre gilt und bei der ich ein defektes Gerät nur zum Händler zurückbringen muss. Wie der Händler es dann mit dem Hersteller regelt, sei seine Sache. Der Kunde hätte damit nichts zu tun.

Jetzt will ich morgen wieder zum Aldi und darauf hinweisen und sagen, die sollen sich drum kümmer, ich müsste nur das Gerät + Kopie der Quittung vorweisen.
Dazu möcht ich gerne den Gesetzestext und nicht nur den Zeitungsartikel ;)

Ich hab bei google gesucht und auch schon auf den Seiten des Justizministeriums, bei der der Text garantiert drinsteht, allerdings studier ich kein Jura und find es einfach nicht :(

Wär nett wenn mir da jemand helfen könnte, für angehende oder ausgebildete Juristen müsste es doch ein leichtes sein, das Gesetz zu finden :)


edit: glaub ich habs selbst gefunden, falls es wen interessiert:

Nacherfüllung
Beweislastumkehr

ich hoffe das ist das Richtige :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DM_Fugger« (24.03.2006, 21:13)