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25.01.2005, 19:38

Internetbestellung...

Also hab mir diesen Sonntag diesen tft für 202€ (nicht für 245€, wie er jetzt kostet) bestellt. Am Schluss der Bestellung kam dann nochmal so eine Gesamtübersicht auf der Lieferadresse, Rechnungsadresse, Rechnungsbetrag, deren Bankverbindung usw. draufsteht. Heute bekomm ich dann eine email in der steht das das Angebot (das für 202€) nicht gültig sei und meine Bestellung damit abgelehnt wird. Habe am Sonntag Abend noch das Geld überwiesen.

Ist das schon ein rechtsgültiger Vertrag(Angebot-Bestellung), wenn ja dürfen die überhaupt davon zurücktreten(zwei übereinstimmende Willenserklärungen)?

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25.01.2005, 19:59

"1. Sämtliche Angebote der E-Logistics GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die E-Logistics GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden."

Hast du eine Auftragsbestätigung per Mail bekommen?

3

25.01.2005, 20:03

hast du (oder wenn du unter 18 bist deine eltern) ne rechtschutzversicherung ?

wenn ja ab zum anwalt und die sache überprüfen lassen

4

25.01.2005, 21:42

@ blade ja hast Recht, hätte ich mal lesen sollen...thx
@ max nein, haben weder meine Eltern noch ich

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25.01.2005, 21:47

Hast du denen denn wenigstens schonmal gesagt, dass du dein Geld zurück haben möchtest?

6

25.01.2005, 22:03

ja schon gemacht

7

25.01.2005, 22:38

Zitat

Original von RU_Blade
"1. Sämtliche Angebote der E-Logistics GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die E-Logistics GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden."


ob ersterer Satz rechtsgültig ist weiss ich nicht, zumindest bei Werbung "normaler" Geschäfte meine ich mich zu erinnern, dass ein beworbener Artikel auch in angemessener Zahl zum beworbenen Preis verfügbar sein muss.

Zweiter Satz ist aber definitiv nicht rechtsgültig. Im Onlinegeschäft gilt vielmehr, dass der Kunde in den ersten 14 Tagen nach Kauf ohne Angabe von Gründen jederzeit vom geschäft zurücktreten kann (dies gilt nur für Privatkunden).

Generell gilt: In die AGB schreiben kann man viel, es heisst dann aber noch lange nicht, dass die AGB vor einem Gericht bestand hätten. Allerdings würde ich mir wegen lächerlicher 30 Euro nicht den Stress machen einen Anwalt einzuschalten...

Gruß, Mue

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (25.01.2005, 22:41)


8

25.01.2005, 22:39

ich habe zu dicke Finger :(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Don_Grotto« (25.01.2005, 22:40)


10

25.01.2005, 23:23

Zitat

Original von DS_Don_Grotto
ob ersterer Satz rechtsgültig ist weiss ich nicht, zumindest bei Werbung "normaler" Geschäfte meine ich mich zu erinnern, dass ein beworbener Artikel auch in angemessener Zahl zum beworbenen Preis verfügbar sein muss.


Das gilt für vorher in größerem Stil beworbene Artikel. Im übrigen war die Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht unumstritten. Sie bezog sich auch nur auf die Wettbewerbswidrigkeit, nicht auf Vertragsschlüsse.

Zitat

Original von DS_Don_Grotto
Zweiter Satz ist aber definitiv nicht rechtsgültig. Im Onlinegeschäft gilt vielmehr, dass der Kunde in den ersten 14 Tagen nach Kauf ohne Angabe von Gründen jederzeit vom geschäft zurücktreten kann (dies gilt nur für Privatkunden).


Du solltest definitiv vorsichtiger formulieren. Das Widerrufsrecht hat mit dem zustande kommenden Vertrag zunächst nichts zu tun. Im übrigen wird in den AGB ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen.

Zitat

Original von DS_Don_Grotto
Generell gilt: In die AGB schreiben kann man viel, es heisst dann aber noch lange nicht, dass die AGB vor einem Gericht bestand hätten.


Richtig. Die AGB müssen wirksam einbezogen sein und einer Inhaltskontrolle nach §§ 305 c ff. BGB standhalten. Beides ist hier erfüllt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RU_Blade« (25.01.2005, 23:25)