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-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

1

02.06.2004, 13:51

mal ne rechtsfrage zur schweigepflicht...

so heute ist mir ne interesante frage gekommen.

Ein Notar hat doch Schweigepflicht oder nicht?

Wenn sich jetzt einer umbringen will und sagt "he vorher will ich noch mein testament machen", darf der notar dann irgendwen von diesen absichten informieren?

OoK_Markus

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2

02.06.2004, 13:59

die schweigepflicht ist lediglich auf dinge bezogen die mit seiner arbeit zusammenhängen ... einen selbstmordkandidaten zu melden ist dann wohl mit dem job und der schweigepflicht vereinbar

myabba|abra

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3

02.06.2004, 14:41

bei nem priester wär die frage interessanter, der sollte sich ja um alles kümmern (sollen) :)

KoH_Lyncher__

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4

02.06.2004, 15:44

naja ich geh davon aus das wenn ein selbsmord-versuch vorliegt das ein Notar es berichten muss, weil eine gefährdung des Menschen vorliegt! ka aber scheint mir erleuchtent ;)

5

02.06.2004, 16:31

kann ich ja auch beichten gehen und sagen ich bring mich um, darf der Pfarrer auch nix machen :D

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

6

02.06.2004, 16:33

nun ja beim pfarrer ist es klar, der hat schweigepflicht, aber der notar?
aber wenn es nur umsachen geht die ihn was angehen, dann dürfte bzw müsste er es sogar melden.

Yen Si

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7

02.06.2004, 17:10

Zitat

Original von DaS_kOnTinUuM_
kann ich ja auch beichten gehen und sagen ich bring mich um, darf der Pfarrer auch nix machen :D


Naja in dem Fall wird er wohl was machen dürfen.
Bin zwar kein Theologe aber; Ist der Pfarrer nicht für das Seelenheil zuständig? Und ein Selbstmörder kommt doch nicht in den Himmel. Hat da der Pfarrer nicht die Pflicht eine Seele zu retten und seine Schweigepflicht zu brechen.

Oder anders gesagt:
Ist es einem Pfarrer nicht scheißegal ob Schweigepflicht oder nicht - hauptsache der Typ bringt sich nicht um. Ist sowas nicht einfach nur menschlich?

Beim Notar denke ich das er nur Schweigepflicht bei Dingen hat die nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Selbstmord ist imo Strafbar - ergo muss er es melden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (02.06.2004, 17:12)


8

02.06.2004, 17:54

selbstmord ist nicht strafbar

9

02.06.2004, 18:37

pfarrer darf keinem darüber alles erzählen nur warnen :rolleyes:

10

02.06.2004, 19:06

häää, der pfarrer hat schweigepflicht gegenüber deinen sünden, aber wenn du dich umbringen willst, ist das bist zu dem zeitpunkt noch keine sünde^^

11

02.06.2004, 19:47

selbstmord ist strafbar O.o in manchen ländern soll darauf sogar die todesstrafe stehen


ne aber der notar is nicht verpflichtet, zb wenn einer einem priester in der beichte sagt dass er einen anderen umbrigen wird ist der priester auch nicht an das Schweigen gebunden.
abgesehen davon, wenn sich der klient umbringen will und der notar das meldet und ihn somit vor dem selbstmord bewahrt - wäre es dann logisch dem notar einen prozess zu machen??

Yen Si

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12

02.06.2004, 21:25

Zitat

Original von IvoRy_SoRaTaX_
selbstmord ist nicht strafbar


stimmt.
Ich war der Meinung, es ist/war strafbar.

Was interessantes zur ärztlichen Schweigepflicht:

Zur ärztlichen Aufgabe gehört es, einem suizid-gefährdeten Patienten Beistand zu leisten und seinen Lebenswillen zu stärken. Denn die meisten Menschen,die Selbstmord begehen, befinden sich in einembehandlungsbedürftigen psychischen Ausnahmezu-stand. Kann der Arzt aber den Patienten, den er als freiverantwortlich ansieht, nicht mehr zur Umkehr bewegen, so darf er dem Geschehen straflos seinen Lauf lassen. Er darf allerdings bei der Selbst-tötungnicht anwesend sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (02.06.2004, 21:25)


13

02.06.2004, 21:38

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (27.11.2009, 10:35)


Yen Si

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14

02.06.2004, 22:29

Zitat

Original von hiigara
quelle??


Sorry, hatte sie vergessen.

http://www.rechtsanwalt-bultmann.de/dokumente/sbale01.pdf

15

02.06.2004, 22:35

danke. hier gabs mal wieder herzlich was zu lachen.

selbstmord ist natürlich nicht strafbar. im übrigen könnte man auch nur den versuchten selbstmord bestrafen, denn tote sind nie strafbar.

literaturmeinung:man kann straflos einer selbsttötung beiwohnen.
eine teilnahmehandlung ist nicht möglich, da selbstmord eben gerade nicht strafbar ist. fällt der selbstmörder allerdings in einen hilflosen lebensgefährlichen zustand (zb schwerverletzt nach versuch pulsadern zu öffnen) und man greift nicht ein, macht man sich strafbar wegen tötung durch unterlassen (strittig, bgh rechtsprechung).
ausnahmen sind denkbar bei garantenstellung (zb aus vorangegangenem tun). eine andere frage ist eine strafbarkeit wegen unterlassener hilfeleistung (strittig ob selbstmord unglücksfall, bhg sagt ja).

Yen Si

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16

03.06.2004, 00:00

naja so doof bin ich nun auch nicht um zu wissen, dass es einen Toten herzlich egal ist ob er sich mit seinem Selbsmord strafbar gemacht hat oder nicht - natürlich meinte ich, dass versuchter Selbstmord strafbar ist - was er aber hierzulande nicht ist.

17

03.06.2004, 00:19

...alles graue theorie, real pfeift kein schwein nach wenn einer einen selbstmord ankündigt und dann auch durchzieht...