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zuständig ist das zentrale mahngerichts des bundeslands deines wohnorts (achtung: in NRW gibt es zwei!)
habe den thread gerade erst gesehen, aber zumindest in den ersten posts warst du offenbar der meinung, dass du die prozesskosten bezahlen musst, auch wenn du gewinnst
das ist allerdings ein irrtum: alle prozess- und vollstreckungskosten zahlt die unterliegende partei, theoretisch entstehen für dich durch die erfolgreiche rechtsverfolgung also keine (finanziellen) kosten
die möglichkeit, diese kosten gering zu halten, ist übrigens genau der besagte mahnbescheid, weil die andere partei die möglichkeit hat, einfach zu bezahlen und damit keine weiteren kosten zu verursachen
bin wirklich kein experte für prozessrecht, aber wenn ich mich nicht irre, ist nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dem die unerlaubte Handlung (also die Beschädigung deines Spiegels) begangen wurdezuständig ist das zentrale mahngerichts des bundeslands deines wohnorts (achtung: in NRW gibt es zwei!)
habe den thread gerade erst gesehen, aber zumindest in den ersten posts warst du offenbar der meinung, dass du die prozesskosten bezahlen musst, auch wenn du gewinnst
das ist allerdings ein irrtum: alle prozess- und vollstreckungskosten zahlt die unterliegende partei, theoretisch entstehen für dich durch die erfolgreiche rechtsverfolgung also keine (finanziellen) kosten
die möglichkeit, diese kosten gering zu halten, ist übrigens genau der besagte mahnbescheid, weil die andere partei die möglichkeit hat, einfach zu bezahlen und damit keine weiteren kosten zu verursachen
Also ad 1: Vielen Dank für die erneute Versicherung (seitens eines Juristen, wenn ich mich richtig erinnere) zur Kostenfrage.
ad 2: Der Mahnbescheid ist längst gestellt. Er kam nur zurück, weil der Antragsgegner verzogen war. Mir geht es nciht um die Zuständigkeit des Mahngerichts, sondern welches Amtsgericht für einen entsprechenden Folgeprozess (wenn er anfechtet) verantwortlich wäre - "seins" oder "meins" - das muss ich nämlich auf der Neuzustellung angeben. Wäre super, wenn du mir das auch noch sagen könntest.
naja, es gibt ne obergrenze (5% bzw. 8% über dem Basiszinssatz). Also nicht ganz selbst zu bestimmen. Aber ist auf jeden Fall besser als bei jeder Bank - solange du irgendwann des Geld bekommst...Schicke alle paar Jahre einen Gerichtsvollzieher vorbei.....irgendwann vielleicht aber auch nicht, wirst du dein Geld mit Zinsen erhalten. Soweit ich mich erinnere kannst du den Zinssatz selber bestimmen....wenn es der Tretmaschine nicht gefällt, kann er dich ja verklagen![]()
Zitat
Original von [GER]Reno
Im Roulette bin ich ja eigentlich ziemlich gut...
das einfachste wäre du gehst zu ihm hin, trittst ihm mal richtig die fresse ein und nimmst dir einfach die kohle.
aus den von dir genannten gründen hasse ich dieses land manchmal.