Man kann auch gegen Anwälte klagen.jo oder noch nen 4ten oder 5ten und nurmehr 100k übrig haben nach den spesen/kosten ^^
Soweit ich mich mit erbschaft auseinander setzen musste, läuft das allse selten fair ab.. bin zwar kein anwalt aber kenne auch viele leute die bei sowas ähnlichem einfach leer ausgingen.
Ausserdem bei anwälten sowieso vorsichtig sein, kenne fälle da hat der anwalt sachen versprochen die nicht möglichen waren, am ende nen haufen anwaltsspesen ghehabt und komplett leer ausgegangen![]()
In der Tat kann man gegen solche Tricksereien durchaus aufdecken.Ohne Ahnung davon zu haben würde ich auch behaupten, dass man Kontobewegungen ja leicht nachvollziehen kann. Ebenso wenn irgendwelche Immobilien etc übertragen werden (wobei das ja nur mit Einverständnis des Inhabers passieren kann, somit zu Lebzeit). Sofern kein Testament besteht, sollte die Tochter ihren Pflichtteil einfordern können?
Würde wirklich nochmal nach einem Fachanwalt suchen.
)- Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Ist aber so, sonst würd es ja nicht Pflichtteil heißen.Zitat von »toblu«
Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.
Dieser ist immer garantiert, egal was im Testament steht. Dieser Regelt jedoch nicht das gesamte Vermögen sondern für 50% . Die Aufteilung ist etwas komplizert, da je nach Fall unterschiedlich. Aber vorrausgesetzt er war mit seiner Frau verheiratet und hat keine feste Geliebte gehabt(kein Scherz, auch dafür gibt es Erbregelungen,sog.Konkubinenanteil) Stehen der Frau bis zu 4/8tel vom Pflichtteil zu. Sollte Sie Kinder mit Ihm haben die noch nicht volljährig sind, pro Kind 1/8tel drauf bis zur höchstgrenze von 7/8tel.Dies gilt aber nur wenn keine weiteren Partizipanten dabei sind. Also ,da ich die Familienverhältnisse der genannten Person nicht kenne ist es schwierig zu sagen wieviel sie bekommt. Zumal auch nicht klar ob sieim Testament bedacht wurde.Grundlegend würd ich sagen bis zu 12,5% der Hälfte des Vermögens sollte ihr bei nicht all zu schräger Familienkonstellation zustehen.Wichtig ist noch zu wissen, das man diesen Pflichtteil ordentlich anmelden muss und zwar innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod.Zu Schenkungen wurde oben ja schon gesagt, alles was innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod verschenkt wurde ist weiterhin Erbmasse und muss aufgeteilt werden. Nochmal kurz zusammengefasst: Wenn es gar nichts gibt, greift die gesetzliche Erbfolge, also die Grundregeln des BGB.Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.