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09.10.2008, 10:39

Festplatte eingeschickt - Geld zurück bekommen

Vor einiger Zeit ging meine Festplatte innerhalb der Gewährleistung kaputt. Ich habe die Platte eingeschickt. Als ich nach einiger Zeit nichts mehr von denen gehört habe, habe ich nachgefragt. Antwort: Mir wurde eine Gutschrift von 27,37€ erstellt, da die reklamierte Ware weder repariert noch ausgetauscht werden konnte. Der Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware verfügten, zusammen.

Die Festplatte war Teil eines kompletten PCs, den ich damals dort geordert hatte. Für 27€ kann ich mir noch nicht mal die günstigste Festplatte dort bestellen. Ich will kein Geld, sondern einen funktionierenden PC, wie ich ihn damals geordert habe. Warum schicken die mir nicht eine alternative Festplatte zurück, das wäre doch das Mindeste.

Aber wahrscheinlich habe ich dort bei einer weiteren Reklamation keine Chance, oder?

2

09.10.2008, 11:38

Daten / Neuwert der alten und wie lang im Gebrauch? wenn die eh nur noch 40€ wert war würd ich mir doch keinen Stress machen und für ca. 50€ 'ne neue kaufen,

Beiträge: 2 649

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3

09.10.2008, 12:18

Ich gehe mal davon aus, dass du die Platte als Einzelstück gekauft hast und nicht zusammen mit dem PC. Wieso konnte die reklamierte Ware (Platte) denn nicht ausgetauscht werden?

Wenn die Ware innerhalb der Gewährleistung Schaden nimmt hast du gemäß §439 BGB Anspruch auf Nacherfüllung.

4

09.10.2008, 13:12

Die Platte war Teil des PCs, den ich mir per PC-Builder habe zusammen bauen lassen. Da dies nun ein 3/4 Jahr her ist, nehme ich an, dass es diese Festplatte nicht mehr gibt. Ich brauche auch keine tausend mal bessere Festplatte. Ich dachte nur es wäre selbstverständlich, dass ich eine Ersatzplatte bekomme, falls die Festplatte nicht mehr verfügbar ist.
Alleine das Hinschicken und das Porto für den Transport der neuen Platte beträgt ja schon locker 1/3 der rückerstatteten Summe.

5

09.10.2008, 13:38

das Porto musst doch auch ned du bezahlen - oder? den Anspruch siehe Smoerrebroeds Posting haste, musst also nur schauen was für dich der angenehmste Weg is ihn durchzusetzen

6

09.10.2008, 13:58

Sehe ich auch so. Wenn es die Platte nimmer gibt, muß die Firma einen entsprechenden, gleichwertigen Ersatz (z.B. Nachfolgemodell, anderer Hersteller) liefern.

7

10.10.2008, 09:57

alternate?

9

10.10.2008, 14:41

merke: defekte teile immer direkt zum hersteller schicken und nicht erst den umweg über den händler machen.

ausnahme: du hast bei amazon bestellt. die schicken dir auf kulanz direkt ein neues teil oder ersetzen den vollen kaufbetrag, selbst wenn sie es mittlerweile günstiger im angebot haben.
alle anderen händler schicken das ding dann selbst erst zum hersteller. das dauert natürlich alles länger.

10

10.10.2008, 14:54

Aber der haendler ist fuer den ersatz zustaendig, nicht der hersteller :)

11

10.10.2008, 15:03

Hinzu kommt, dass ich den Hersteller hier mit irgendeiner kleinen Auslandsvertretung hier habe, während ich den Händler hier direkt packen kann, um Druck zu machen. Mir war das so wirklich lieber. Dafür habe ich die längere Wartezeit gerne in Kauf genommen.

12

10.10.2008, 15:31

Zitat

Original von MaxPower
Aber der haendler ist fuer den ersatz zustaendig, nicht der hersteller :)


wo hast du das denn her?

die garantie gibt normalerweise der hersteller, also ist der hersteller auch für ersatz zuständig. der händler gibt idR nur eine gesetzlich vorgegebene gewährleistung.

wie gesagt, der händler macht ja idR auch nix anderes als das defekte teil zum hersteller zu schicken. also warum nicht einfach den umweg über den händler sparen?
naja, jedem das seine. bei umweg über den händler kann man aber normalerweise mindestens 2 wochen wartezeit draufrechnen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »jens« (10.10.2008, 15:33)