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1

11.02.2004, 08:47

ebay...

g'morgn und s'gott...

hab mal a frage: wie viel versand zahl ich von ebay germany nach österreich? bin zu meschugge das dort zu finden :baaa:

kann mir ma jemand den link zu den auslandsgeschäften posten wo versand nach österreich steht? oder gleich hier rein? :P

weil ebay austria is so sucky... ?(

thx schoma...

Zitat

Original von nC_$kittle_
Muss ich dann auch Hitler lieber mögen [...] nur weil er Deutscher ist?

Zitat

Original von CF_Icey
ich hab eine Hakenkreuzfahne über meinem Bett und einen Adolf-Hitler-Schlafanzug mit zugehöriger Bettwäsche

2

11.02.2004, 10:23

Das kommt ganz darauf an, was der Versender an P&P haben will! :D


3

11.02.2004, 10:39

hmm...dachte da gibbet einheitliche versand preise.

hab aber über icq schon help bekommen... :P

aber sagen wir ich will ne CD, zahl ich 2,50 porto oder sowas, hm? und gibbet es dann keine zusätzlichen gebühren von ebay? also CD 10 € versand 2,50 €...mehr zahl ich dann nicht?

manno..warum kann österreich sich nicht an deutschland anhängen :D is nicht alles so kompliziert :P

4

11.02.2004, 10:52

meistens steht da ja verkäufer übernimmt ebay-gebühren und käufer porto und versand.

5

11.02.2004, 10:56

Hm, ich steiger eigentlich des öfteren bei ebay.de mit, und Versand nach Österreich ist nicht viel Teurer als der innherhalb Deutschlands.
Hängt halt stark davon ab wo du mitsteigerst - n Kühlschrank oder ne Waschmaschine wird wahrscheinlich schon n bisserl was kosten, aber für "normale" Sachen rechne ungefähr mit 1-2 Euro mehr als für den Deutschland-Versand angegeben.

Btw, um die Ebay Gebühren muss sich normalerweise der *Verkäufer* kümmern, die musst du *nicht* zusätzlich zahlen, ausser es is ausdrücklich bei der jeweiligen Versteigerung angegeben.

Zitat

manno..warum kann österreich sich nicht an deutschland anhängen :D is nicht alles so kompliziert :P


Is doch auch so nicht kompliziert - einfach mitsteigern, und dann halt mal den Verkäufer anfragen um wieviel mehr der Versand kosten wird - is normalerweise nich viel.
Ausserdem, willste wirklich in nem Land ohne Wurstsemmeln leben? *g*
Oder Krapfen,...oder...Häferleinsatz... :)

greets,
plexiq

6

11.02.2004, 11:09

Zitat

Original von ]I[plexiq
Ausserdem, willste wirklich in nem Land ohne Wurstsemmeln leben? *g*
Oder Krapfen,...oder...Häferleinsatz... :)

ok überredet - ich bleib ösi :D

aha so is das also, d0nke :P dann steigere ich heut gleich mal wo mit  8)

7

11.02.2004, 11:26

kannst gern nen sehr günstigen celeron 500 haben :)

8

11.02.2004, 11:29

Zitat

Ausserdem, willste wirklich in nem Land ohne Wurstsemmeln leben? *g*
Oder Krapfen,...oder...Häferleinsatz...


Dafür ist wirklich guter Fisch bei euch Mangelware ! :P :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OoK_Stein« (11.02.2004, 11:29)


Yen Si

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9

11.02.2004, 12:08

Ich verkaufe selbst auf ebay und habe den ein oder anderen Kunden in Ösiland.
Versandkosten liegen bei mir zwischen 2 EUR unversichert und 4 EUR versichert -> für Kleinkram.
Päckchen nach Austria kostet per DP 8,00, Paket 16,50 EUR (bis 5 KG)

ebay-Gewbühren auf den Käufer abzuwälzen ist lt. ebay-AGB verboten.
Selbst wenn es in der Artikelbeschreibung steht.

Grundsätzlich gilt; erst fragen - dann bieten!
Sonst ist es zu spät.

Auch darauf achten, dass du bei einem Händler kaufst und nicht von Privat. Sonst hast du keine Garantie und kein 14-tägiges Rückgaberecht.

Geld nie im Brief nach Deutschland schicken sondern per Überweisung mit IBAN und BIC/SWIFT

ab Warenwert 300 EUR immer mit Treuhandservice.

Und Bewertungen vorher durchlesen -> Vk unter 90 % positive BeWert meiden


Achso, es gibt KEINE Einheitlichen Versandkosten.
Jeder macht das wie er will. Also vorher klären.
Ansonsten gilt - was in der Auktion steht ist rechtlich für dich bindend.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (11.02.2004, 12:10)


10

11.02.2004, 13:07

Zitat

Original von Yen Si
Auch darauf achten, dass du bei einem Händler kaufst und nicht von Privat. Sonst hast du keine Garantie und kein 14-tägiges Rückgaberecht.

naja...ich kauf mir ja bei ebay keinen pc oder tv ;) also garantie brauch ich da ned^^ hauptsächlich für kleine, seltene sachen wie CD's und games nutz ich das...

und € 8,- kostet ein päcken?!?! is ja heavy :(

aber thx für die ausführliche answer :P

Yen Si

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11

11.02.2004, 14:31

Zitat

Original von RAGNAROK
[naja...ich kauf mir ja bei ebay keinen pc oder tv ;) also garantie brauch ich da ned^^ hauptsächlich für kleine, seltene sachen wie CD's und games nutz ich das...




lass dir mal ne CD schicken die zerkratz ist und du weißt was ich meine. ^^

12

11.02.2004, 14:40

Also wenn die CD ernsthaft beschädigt is, muss der das auch bei der Auktion angeben. Ganz so schutzlos wie Yen Si jetzt tut ist man ja auch nicht :)

btw, lt Gesetz wird zwischen Privat & Händlerverkauf gar nicht mehr unterschieden (wenn ich mich nich irre).
Die meisten Privaten versteigern deshalb auch ausdrücklich ohne Garantie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »plexiq« (11.02.2004, 14:42)


13

11.02.2004, 15:16

@Plexiq:

Doch, es wird noch unterschieden. Aber es geht anhand der Ebay-Log´s simpel nachzuweisen das sein Auftreten einem Gewerblichen Betreiber gleichkommt und dann hast denjenigen :D

@YenSi:

Wenn recht aktiv verkaufender Ebayer und versucht die Leute so zu verarschen: In einer mail an solch einen Typen nebenbei erwähnen das man mal einen freundlichen Gruß an sein Finanzamt schicken müsste :D
(Ein Tip von heise.de)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »SenF_Ratbo« (11.02.2004, 15:17)


Yen Si

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14

11.02.2004, 15:35

Zitat

Original von ]I[plexiq
Also wenn die CD ernsthaft beschädigt is, muss der das auch bei der Auktion angeben. Ganz so schutzlos wie Yen Si jetzt tut ist man ja auch nicht :)



Natürlich nicht, aber bei einer Angebotsbeschreibung wie z.B

"Gebrauchte CD, mit Gebrauchtsspuren, spielte aber bei mir einwandfrei.
Verkauf erfolgt unter Auschluss der gesetzl. Gewährleistung"

würde ich nicht mitbieten wollen ;)

es gibt sie halt, die schwarzen Schafe unter den Verkäufern genauso wie unter den Käufern.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (11.02.2004, 15:36)


15

11.02.2004, 17:23

Man kann doch nicht einfach eine gesetzliche Gewährleistung ausschliessen?

Yen Si

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16

11.02.2004, 17:51

Zitat

Original von La_Nague
Man kann doch nicht einfach eine gesetzliche Gewährleistung ausschliessen?



Doch, zwischen Verbrauchern ist dies möglich;


Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.

17

11.02.2004, 18:28

@YenSi:

Nö, net ganz...

zitat vom heise Artikel aus der c´T 04/2004
Aber selbst bei einem kompletten Haftungsausschluss ist der Verkäufer noch nicht restlos aus dem Schneider: §444BGB lässt ihn unabhängig von allen vertraglichen Vereinbarungen dann haften, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat - oder wenn er eine Garantie übernommen hat, die den gerügten Mangel ausschliessen würde

Wenn ergo im Angebot drinsteht:
"Die CD läuft einwandfrei, aber ich schliesse aufgrund der EU Richtlinien jegliche Gewährleistung aus"

...dann hat er sich selber den §444BGB ausgehebelt.

Der c´T Artikel ist sehr interessant, wurde er von einem Anwalt verfasst :D

Yen Si

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18

11.02.2004, 18:32

stimmt, so steht es ja in meinem Text ;)

Bei der Beschreibung "CD spielte einwandfrei" sieht es aber wieder anders aus - da der VK ja schreibt das sie spielte und nicht spielt.^^

19

11.02.2004, 18:53

"CD spielte einwandfrei" hört sich für mich als Bieteroberdau einfach danach an:

"Ich hab grad CD in Abspielgerät geschoben und es funktionierte" ;)

Also eine Zusicherung einer Eigenschaft von der der Verkäufter wusste das dieses nicht so ist ---> Arglistige Täuschung.

Als Verkäufer sollte er besser schreiben:
"CD kann aufgrund von Gebrauchsspuren möglicherweise nicht mehr korrekt wiedergegeben/eingelesen werden" - ohne jegliche Erwähnung das das Teil in den letzten 100Jahren irgendwie irgendwo noch "lief" wäre wasserdicht :D

20

11.02.2004, 20:10

naja...die beschreibung von der CD die ich schon seit 10000 jahren suche^^:
"CD in gutem zustand. benützungserscheinungen. hab die CD sowohl im PC drive, CD player als auch im auto mehrere male durlaufen lassen: es traten keine probleme auf"
das reicht mir :)

und wenns doch kaputt ist: mein gott...€ 5,- :P jedenfalls wart ich noch immer auf den brief von ebay...

und probs hat ich bis dato mit auktionen nie: 2 games ersteigert - 2 mal keine probs ;) (bei www.onetwosold.at)

21

11.02.2004, 21:01

ebay macht spaß. das macht richtig süchtig.

btw, was bedeutet die Spec.Nr. eines prozessors? was sagt die aus? die wollte gerade jemand von mir wissen. hab sie auch gefunden, aber ich frag mich was der typ damit will.

22

11.02.2004, 21:23

Einerseits möchte er wissen, ob das kein gefakter/übertakteter Celli ist,

andererseits erfährt er aber auch daraus, inwieweit die der hochgetaktet werden kann und ob das teil bei einem ollen Dual-Abit mobo einsatztauglich ist.

23

12.02.2004, 08:46

Zum "Neuem EU-Recht" steht hier einiges. Ist ja recht lustig, was da mittlerweile fast jeder unter seine Auktionen runterschreibt.