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1

22.01.2004, 22:03

Ebay Frage

Ich wollte bei ebay was ersteigern, jedoch ist mir kurz vor Schluss dazwischen gekommen und hat mich überboten. Schön und gut, dann hab ich den gleichen Artikel nochmal von einem anderen ersteigert und diesmal auch für meinem Preis bekommen. Nun das Problem: Der, der mich bei der ersten Auktion überboten hat, hat sein Gebot zurückgezogen und nun bin ich da wieder Höchstbietender ?( Muss ich den Artikel dann auch kaufen oder nicht, da ich davon ausgegangen bin überboten worder zu sein..will ja nicht 2mal das Gleiche kaufen :rolleyes: Oder an wen muss ich mich da wenden?

2

22.01.2004, 22:10

du kannst deine Wahl ja auch wieder rückgängig machen, oder irre ich mich ? :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LXIII_HuSTLeR« (22.01.2004, 22:11)


3

22.01.2004, 22:11

Ich dachte man kann nur aus driftigen Gründen zurücktreten? Oder hab ich da falsch geguckt?

nochmal nachgucken....

4

22.01.2004, 22:11

ne, es kann jeder zurückziehen afaik

5

22.01.2004, 22:14

Man kann doch als Bietender gar nicht zurückziehen. Eher hat der Verkäufer den Höchstbietenden abgelehnt, das ist möglich.

Ist wirklich eine doofe Situation und bestärkt mich immer wieder in meinem Zweifel dieses Online-Basaars.

Würde eine mail an Ebay schicken, die müssen dazu ein Statement abgeben. Die Antwort würde mich auch mal interessieren.

6

22.01.2004, 22:21

Es gibt doch nette Leute bei ebay ;) hatte dem Verkäufer bei MSN adden können und dem hab ich meine Situation erklärt und ihm gezeigt, dass ich woanders schon das Gleiche ersteigert habe, er gab sich damit zufrieden und wir lassen es dabei :) er verkauft das dann nochmal :D

Juzam

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7

22.01.2004, 22:24

Frag trotzdem mal bei Ebay nach, es wird ja nicht jeder so freundlich sein :/

8

22.01.2004, 23:00

Es handelt sich hierbei ja um eine Auktion, bedeut, daß der Meistbietende den Zuschlag erhält -fertig. Tritt dieser zurück, kann nicht einfach der Zweite automatisch den Zuschlag erhalten. Das würde den Sinn einer Auktion auf den Kopf stellen. Man kann den Zweiten natürlich fragen, ob er noch Interesse hat, aber mehr nicht! Der Auktionator hat dann Pech.

Voraussetzung ist natürlich, daß man vorher eine Nachricht bekommen hat, daß man erstmal nicht gewonnen hat und das ist hier ja der Fall!

9

22.01.2004, 23:07

Zitat

Original von TKCB_Cranberry_
Es handelt sich hierbei ja um eine Auktion, bedeut, daß der Meistbietende den Zuschlag erhält -fertig. Tritt dieser zurück, kann nicht einfach der Zweite automatisch den Zuschlag erhalten. Das würde den Sinn einer Auktion auf den Kopf stellen. Man kann den Zweiten natürlich fragen, ob er noch Interesse hat, aber mehr nicht! Der Auktionator hat dann Pech.

Voraussetzung ist natürlich, daß man vorher eine Nachricht bekommen hat, daß man erstmal nicht gewonnen hat und das ist hier ja der Fall!


richtig ;)

Ein Vertrag kommt mit dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustane, mit keinem sonst.

Yen Si

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10

22.01.2004, 23:16

mist, wurde ja schon alles gesagt.

@DaS_kOnTinUuM_

Selbst wenn du etwas kaufst und es eigendlich nicht mehr haben möchtest gibt es immer noch legale Wege vom Kaufvertrag zurückzutreten wie zB. dem VK die Sache erklären damit er sich die Gebühren zurückholen kann, oder du nimmst dein Widerrufsrecht in Anspruch wenn es ein Gewerblicher VK ist.

11

22.01.2004, 23:28

Ich muß auch sagen: Wenn du bei einer Auktion überboten wirst, bist du raus aus allem. Es spricht aber für dich als Mensch, DaS_kOnTinUuM_, daß du dich weiterhin dem Verkäufer verpflichtet fühlst, obwohl das eigentlich nicht mehr dein Problem ist. Meinen Respekt, ganz ehrlich.

12

23.01.2004, 06:30

Ich hatte vor 2 Jahren auch mal einen netten Käufer für mein Auto. Der hat mich auf 3000 DM Schadensersatz verklagt, weil ich ihm als Höchstbietenden nicht das Auto verkauft habe.

Die Rechtslage war damals sehr umstritten, Rechtschutz wollte nicht einspringen. Naja.....war eine Lehre für mich ! Jedenfalls habe ich ihm das Auto nicht mehr geben wollen ;) Achtung Ironie.........

Partizan_ch

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13

23.01.2004, 10:52

würde dich auch verklagen, wenn ich vielleicht was wertvolles für wenig geld bei dir ersteigert hätte und du es mir dann nicht geben willst :P

14

23.01.2004, 11:49

Zitat

Original von SiA_Ritter
Ich hatte vor 2 Jahren auch mal einen netten Käufer für mein Auto. Der hat mich auf 3000 DM Schadensersatz verklagt, weil ich ihm als Höchstbietenden nicht das Auto verkauft habe.

Die Rechtslage war damals sehr umstritten, Rechtschutz wollte nicht einspringen. Naja.....war eine Lehre für mich ! Jedenfalls habe ich ihm das Auto nicht mehr geben wollen ;) Achtung Ironie.........


gabs da noch kein mobile.de oder autoscou24.de ? :P

15

23.01.2004, 15:59

Zitat

Ich hatte vor 2 Jahren auch mal einen netten Käufer für mein Auto. Der hat mich auf 3000 DM Schadensersatz verklagt, weil ich ihm als Höchstbietenden nicht das Auto verkauft habe.


Du scheinst den Sinn einer Versteigerung nicht ganz verstanden zu haben.

16

23.01.2004, 16:16

hab denen mal eine Mail geschrieben, bin mal auf die Antwort gespannt.

Yen Si

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17

23.01.2004, 18:11

bekommst garantiert irgendeinen Textbaustein.

18

23.01.2004, 23:32

Als "zweithöchster Bieter", also wenn der höchstbieter vom Kauf zurücktritt oder sich nicht meldet bist du nicht verpflichtet den Artikel abzunehmen! :)

In so einem Fall müssen beide Parteien, sprich Käufer und Verkäufer einverstanden sein.

19

24.01.2004, 10:30

Zitat

Original von SiA_MaxPower

Zitat

Original von SiA_Ritter
Ich hatte vor 2 Jahren auch mal einen netten Käufer für mein Auto. Der hat mich auf 3000 DM Schadensersatz verklagt, weil ich ihm als Höchstbietenden nicht das Auto verkauft habe.

Die Rechtslage war damals sehr umstritten, Rechtschutz wollte nicht einspringen. Naja.....war eine Lehre für mich ! Jedenfalls habe ich ihm das Auto nicht mehr geben wollen ;) Achtung Ironie.........


gabs da noch kein mobile.de oder autoscou24.de ? :P



Doch gab es schon aber ich kannte es nicht !
Ausserdem musste ich das Auto ganz schnell loswerden.

@Tamper, danke für die Aufklärung.

20

25.01.2004, 16:55

Zitat

vielen Dank fuer Ihre Anfrage, was Sie tun koennen, wenn Sie wieder
Hoechstbieter sind.

Kaeufer koennen nur unter aussergewoehnlichen Umstaenden von Ihrem Gebot
zuruecktreten. Ebenfalls koennen Verkaeufer Gebote auf Ihre Auktion
streichen, wenn gute Gruende dafuer vorliegen.
In beiden Faellen wird der Zweitbieter wieder der Hoechstbieter.

Der Zweitbieter hat jedoch keinerlei Verpflichtung. Das bedeutet, dass
dieser Bieter den Artikel nicht kaufen muss. Umgekehrt muss der Anbieter
den Artikel auch nicht an diesen Zweitbieter verkaufen.



so siehts nach ebay aus :)
also ises ok ^^