Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (26.02.2012, 00:54)
Zitat
Wann darf eine Sendung durch Werbung unterbrochen werden?
In der Regel werden Fernsehwerbespots als Blockwerbung ausgestrahlt, Einzelspots müssen die Ausnahme bleiben. Dies gilt jedoch nicht bei der Übertragung von Sportveranstaltungen.
Die Einfügung von Werbespots darf dabei den Zusammenhang von Sendungen unter Berücksichtigung der natürlichen Sendeunterbrechung, sowie die Dauer und Art der Sendung nicht beeinträchtigen. Ebenfalls dürfen die Rechte von Rechteinhabern nicht verletzt werden.
Gottesdienste und Kindersendungen dürfen überhaupt nicht durch Werbung unterbrochen werden. Kinofilme, Fernsehfilme und Nachrichtensendungen dürfen für jeden programmierten Zeitraum von mindestens 30 Minuten einmal für Fernsehwerbung oder Teleshopping unterbrochen werden. Für Serien, Reihen – auch Reihen von Kinofilmen – und Dokumentarfilme gelten die allgemeinen Regeln. In die Berechnung des programmierten Zeitraumes fließt die Dauer der Werbeunterbrechungen mit ein (sog. Bruttoprinzip). Das heißt bei einer reinen Filmlänge von beispielsweise 120 Minuten (Nettofilmlänge) wird für die Berechnung der Anzahl der Werbeunterbrechungen die Dauer der Werbung selbst – beispielsweise 12 Minuten je Stunde in Ergänzung mit 7 Minuten Eigenwerbung – dazugerechnet. Somit entspricht der programmierte Zeitraum 151 Minuten, so dass der Film fünfmal durch Werbung unterbrochen werden darf. (§ 7a RStV, Ziffer 6 TV-WerbeRL).
Wie lange darf eine Werbeunterbrechung dauern?
Private Fernsehveranstalter dürfen pro Stunde maximal 12 Minuten Werbung ausstrahlen (Wann darf eine Sendung durch Werbung unterbrochen werden?). Der Veranstalter selbst muss aber nicht alle erlaubten Möglichkeiten zu Werbeunterbrechungen nutzen. Theoretisch könnte er also auch in einer Stunde einen 12-minütigen Werbeblock ausstrahlen oder aber gar keinen. Eine Werbeunterbrechung lässt sich normalerweise in zwei Teile gliedern: Im ersten ist ein Werbeblock zu sehen, im zweiten Abschnitt folgen Hinweise des Rundfunkveranstalters auf das eigene Programm. Letztere zählen aber nicht als Werbung und fließen daher nicht in die Berechnung der erlaubten Werbeminuten ein. Ebenfalls nicht als Werbung gelten Sponsorhinweise, Produktplatzierungen und unentgeltliche Beiträge im Dienste der Öffentlichkeit (einschließlich Spendenaufrufe). (§ 45 RStV, Ziffer 9 TV-WerbeRL)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »nC_$kittle_« (28.02.2012, 09:38)
Schöner Kampf, ich selbst hatte ihn 114:114 gepunktet. Die schlechte Deckung und die nicht ausreichende Kondition von Povetkin war überraschend. Aber insgesamt ging das Urteil schon in Ordnung, Huck hat imho die 10. und 11. Runde knapp verloren.
Man muss aber wirklich sagen, der Ringrichter hätte das tiefe abtauschen von Povetkin bestrafen müssen. Ich denke, dies hat letztlich den Kampf für ihn entschieden.
Bist du denn der Meinung, dass es momentan einen Schwergewichtsboxer gibt, der den beiden gefährlich werden könnte?
Ich denke nämlich nicht, dass es da momentan einen gibt. Von daher ist es klar, dass sie solche Versprechen machen können.
Die Klitschkos sind mir ja nicht unsympathisch und es sind - inzwischen - extrem gute Boxer mit idealen körperlichen Voraussetzungen. Dennoch wäre es langsam an der Zeit, dass mal ein richtig aggressiver ich-scheiss-auf-die-klitschkos-typ-tyson kommt und denen mal anständig Gegenwehr bietet. Wenn sie nämlich mal harte Treffer kassieren, dann laufen die Kämpfe ganz anders.