zuständig ist das zentrale mahngerichts des bundeslands deines wohnorts (achtung: in NRW gibt es zwei!)
habe den thread gerade erst gesehen, aber zumindest in den ersten posts warst du offenbar der meinung, dass du die prozesskosten bezahlen musst, auch wenn du gewinnst
das ist allerdings ein irrtum: alle prozess- und vollstreckungskosten zahlt die unterliegende partei, theoretisch entstehen für dich durch die erfolgreiche rechtsverfolgung also keine (finanziellen) kosten
die möglichkeit, diese kosten gering zu halten, ist übrigens genau der besagte mahnbescheid, weil die andere partei die möglichkeit hat, einfach zu bezahlen und damit keine weiteren kosten zu verursachen
Also ad 1: Vielen Dank für die erneute Versicherung (seitens eines Juristen, wenn ich mich richtig erinnere) zur Kostenfrage.
ad 2: Der Mahnbescheid ist längst gestellt. Er kam nur zurück, weil der Antragsgegner verzogen war. Mir geht es nciht um die Zuständigkeit des Mahngerichts, sondern welches Amtsgericht für einen entsprechenden Folgeprozess (wenn er anfechtet) verantwortlich wäre - "seins" oder "meins" - das muss ich nämlich auf der Neuzustellung angeben. Wäre super, wenn du mir das auch noch sagen könntest.
bin wirklich kein experte für prozessrecht, aber wenn ich mich nicht irre, ist nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dem die unerlaubte Handlung (also die Beschädigung deines Spiegels) begangen wurde
wenn das auto bei dir vor der haustür stand, wäre das also "dein" amtsgericht, andernfalls eben das örtlich zuständige
da ich nicht glaube, dass es die wirksamkeit des mahnbescheids beeinträchtigt, wenn du bei der angabe einen fehler machen solltest, würde ich das also einfach da rein schreiben (ggf. mit einem hinweis, dass es sich um den ort der unerlaubten handlung handelt) und das ding abschicken
(ich übernehme aber natürlich keine haftung für meine auskünfte

)