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1

11.04.2011, 14:42

Rechtliches

Etwas vage, aber ich versuche es mal zu beschreiben:
Jemand hat vor einem Jahr an meinem Auto den Seitenspiegel abgetreten. Er wurde dabei von einem Zeugen beobachtet, der Polizei gemeldet und mittlerweile auch strafrechtlich verurteilt. Von Seiten der Polizei hieß es damals zu mir, dass ich den Spiegel reparieren lassen soll und dann nach dem strafrechtlichen Verfahren die entsprechenden Ansprüche stellen soll. Jetzt war es soweit und ich habe dem Täter eine Zahlungsaufforderung gesendet, der er natürlich nicht Folge geleistet hat. Ein Freund von meiner Freundin (der leider gerade nicht verfügbar ist) meinte zu mir, dass es irgendwie eine Möglichkeit gäbe, dass ganz billig sozusagen "automatisch" juristisch anzugehen. Ich habe leider vergessen, was er mir genau gesagt hat, aber irgendwie kann man wohl für 10 Euro oder so irgendwo etwas ausfüllen und dann wird alles weitere in die Wege geleitet. Der Punkt ist, dass ich für die Reparatur damals 135 Euro bezahlt habe und es sicherlich keinen Sinn macht dem Geld mit einem Anwalt nachzurennen. Hat jemand eine Idee, was der Freund gemeint haben könnte und wo und wie ich diese Möglichkeit wahrnehmen kann?
Vielen Dank für alle dienlichen Hinweise. :)
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2

11.04.2011, 16:37

Geh zum Amtsgericht(ist mittlerweile sogar online möglich) und beantrage einen Mahnbescheid. Der wird dem Schuldner zugestellt, und wenn der nicht wiederspricht kannst Du in ein paar Wochen einen Vollstreckungsbescheid abholen, den Du dann einem Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung übergibst.
Das geht ganz einfach und kostet auch nicht die Welt. (Die Kosten kannst Du auf dem Mahnbescheid eh draufrechnen).

So ein Titel auf Pfändung ist 30 Jahre gültig .

3

11.04.2011, 16:58

Vielen Dank, dann werde ich mal morgen da hingehen!
Falls jemand noch mehr dazu weiß: Ruhig immer her mit den Infos! Umgang mit Gerichten ist mir eine gänzlich unbekannte Domäne...
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4

18.04.2011, 11:08

So, noch mal ein Update und eine weitere Frage an Leute mit Erfahrung oder Juristen:

Ich habe mich jetzt weitergehend über den Mahnungsbescheid informiert und das funktioniert im Prinzip genau so, wie Jacobs es beschrieben hat. Man besorgt sich diesen Wisch, schickt ihn ans Amtsgericht und die leiten ihn weiter. Danach passiert dann:

a) er zahlt einfach und gut
b) er macht gar nichts, worauf ich einen Vollstreckungsbescheid bekomme, den ich zum Gerichtsvollzieher bringe, was dann im Endeffekt das gleiche wie a) mit mehr Aufwand bedeutet
c) er legt Einspruch ein, worauf es zu einem Zivilprozess kommen würde

Die Sachlage ist in dem Fall ganz klar und er wurde deswegen auch schon strafrechtlich verurteilt. Aber der Typ scheint entweder nicht ganz auf der Höhe zu sein oder er geht gerne vor Gericht, auch wenn es aussichtslos ist. Z.B. hat er im strafrechtlichen Verfahren quasi die Aussage von zwei Polizisten, die ihn aufgegriffen haben, angefochten. Er wurde dann darauf hingewiesen, dass die beiden jeweils mindestens einen Zeugen haben worauf er dann kleinlaut gesagt hat "ja okay, war doch so wie sie es sagen". Also die Sachlage ist klar. Aber wenn ich jetzt in so ein Verfahren müsste (z.B. weil er den Forderungspreis (Autoreparatur, aber nur Kleinkram) senken will), zahle ich im Endeffekt ja wieder mehr, als ich über den Mahnungsbescheid bekommen würde, was die Sache irgendwie unsinnig macht. Daher die Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren kostengünstig zu halten? Dann würde ich den Bescheid abgeben, sonst bin ich mir da wirklich nicht sicher gerade...
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5

18.04.2011, 11:36

das einfachste wäre du gehst zu ihm hin, trittst ihm mal richtig die fresse ein und nimmst dir einfach die kohle.

aus den von dir genannten gründen hasse ich dieses land manchmal.

6

18.04.2011, 11:53

Wenn du eine Rechtsschutz hast kannst du das doch auch gerne den Anwalt übernehmen lassen (sofern du keine RS mit SB hast ^^). Da du den Fall eh gewinnen wirst muss der Angeklagte die Kosten deines Anwalts auch übernehmen.

7

18.04.2011, 12:38

glaubst du wirklich der Typ wird Einspruch erheben?das machen die meisten Leute aus diesem Milieu eben nicht,weil sie nicht kapieren welche Folgen die ganze Geschichte haben wird.

8

18.04.2011, 13:08

@ Jacobs:
Als halbwegs rational denkender Mensch würde ich sagen: Nein. Aber er hat auch schon Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei sich gegenseitig bezeugende Polizisten eingelegt und wie gesagt vor Gericht auch nicht die beste Figur gemacht. Man könnte also historisch gesehen sagen, dass seinen Entscheidungen eher wenig Gedanken zugrunde liegen. ;)

@ Kontinuum:
Und er muss in jedem Fall die Kosten meines Anwalts tragen, wenn ich den Fall gewinne? Oder gibt es da auch wieder irgendwelche Schlupflöcher? Wenn es nicht so ist, schick' ich das Ding gleich weg. Mir geht es mittlerweile gewaltig auf den Geist, dass solche Menschen den Schutzschild der Bürokratie nutzen um sich aus so Sachen rauszuwinden. Und jetzt geht's um Prinzip, also ich will dass er zahlt, egal wie viele Termine und Formulare ich deshalt noch über mich ergehen lassen muss...
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9

20.04.2011, 16:51

Klar muss er die Kosten für deinen Anwalt bezahlen, wird er aber nicht tun.

Deshalb wird dein Anwalt auch Vorkasse machen, du hast dann 30 Jahre Zeit dir das Geld wiederzuholen

10

07.07.2011, 09:33

So, neuster Stand: Nachdem er jetzt eine Weile untergetaucht war, konnte nun eine neue Adresse ermittelt werden und ich werde ihm den Mahnbescheid erneut zustellen. Er wohnt jetzt allerdings im Zuständigkeitsbereich eines anderen Amtsgerichtes. Im Antrag auf Neuzustellung gibt es jetzt eine Zeile, wo ich das zuständige Amtsgericht angeben muss. Ist das jetzt das Amtsgericht in seinem oder in meinem Kreis?
Danke,
El.
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11

07.07.2011, 09:44

Wenn dein Freund ein Harzer ist, kannst du dir den Titel an die Backe schmieren oder verkaufen.
*** Alles unter 400 Gramm ist Carpaccio ***

12

07.07.2011, 09:46

Naja behalten und er wird verzinst. Vielleicht ist er ja irgendwann nicht Hartz IV Bezieher oder seine Rente liegt über der Pfandsgrenze oder er erbt was...
Nur wie ist es mit Verjährung bei solchen Titeln?

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13

07.07.2011, 10:49

Optimist ;) - Wenn du den Titel/Schuldschein hast, ist es an dir diesen einzulösen. Nach ein paar Jahren bist du es Leid, dem Typen hinterherzulaufen und weitere Kosten anzuhäufen. Vor allem, wenn der Kandidat noch die Stadt/Bundesland wechselt, ergeben sich schon rein praktische Hürden. Hab selbst noch einen Titel, wobei ich bei dem Mietnomaden darauf warte, dass seine Eltern sterben und er das Haus erbt - sonst ist da nie was zu holen.
*** Alles unter 400 Gramm ist Carpaccio ***

14

07.07.2011, 10:58

Dieses generellen Problems bin ich mir bewusst. Da der Titel aber 30 Jahre Gültigkeit hat, werde ich es wie Worf handhaben. Ich schicke (wenn es überhaupt soweit kommt) einmal einen zum Pfänden hin und da es kein sehr hoher Betrag ist, rechne ich mir da auch recht gute Chancen aus. Ansonsten halt siehe Worf.
Das alles beantwortet allerdings nicht die Zuständigkeitsfrage. :)
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15

07.07.2011, 11:32

zuständig ist das zentrale mahngerichts des bundeslands deines wohnorts (achtung: in NRW gibt es zwei!)

habe den thread gerade erst gesehen, aber zumindest in den ersten posts warst du offenbar der meinung, dass du die prozesskosten bezahlen musst, auch wenn du gewinnst
das ist allerdings ein irrtum: alle prozess- und vollstreckungskosten zahlt die unterliegende partei, theoretisch entstehen für dich durch die erfolgreiche rechtsverfolgung also keine (finanziellen) kosten

die möglichkeit, diese kosten gering zu halten, ist übrigens genau der besagte mahnbescheid, weil die andere partei die möglichkeit hat, einfach zu bezahlen und damit keine weiteren kosten zu verursachen

16

07.07.2011, 13:42

zuständig ist das zentrale mahngerichts des bundeslands deines wohnorts (achtung: in NRW gibt es zwei!)

habe den thread gerade erst gesehen, aber zumindest in den ersten posts warst du offenbar der meinung, dass du die prozesskosten bezahlen musst, auch wenn du gewinnst
das ist allerdings ein irrtum: alle prozess- und vollstreckungskosten zahlt die unterliegende partei, theoretisch entstehen für dich durch die erfolgreiche rechtsverfolgung also keine (finanziellen) kosten

die möglichkeit, diese kosten gering zu halten, ist übrigens genau der besagte mahnbescheid, weil die andere partei die möglichkeit hat, einfach zu bezahlen und damit keine weiteren kosten zu verursachen


Also ad 1: Vielen Dank für die erneute Versicherung (seitens eines Juristen, wenn ich mich richtig erinnere) zur Kostenfrage.
ad 2: Der Mahnbescheid ist längst gestellt. Er kam nur zurück, weil der Antragsgegner verzogen war. Mir geht es nciht um die Zuständigkeit des Mahngerichts, sondern welches Amtsgericht für einen entsprechenden Folgeprozess (wenn er anfechtet) verantwortlich wäre - "seins" oder "meins" - das muss ich nämlich auf der Neuzustellung angeben. Wäre super, wenn du mir das auch noch sagen könntest.
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17

07.07.2011, 14:44

war die reparatur des spiegels überhaupt so ein relevanter ausgabenposten oder gehts hier mal wieder ums prinzip ?

18

07.07.2011, 14:58

Klar hängt mein Leben nicht am Streitwert; der ist wie gesagt nicht die Welt. Aber ich finde es auch nicht akzeptabel das Ventil für den Ärger betrunkener Menschen zu sein. Wenn ich Scheiße baue, stehe ich schließlich auch dafür gerade.
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19

07.07.2011, 15:16

zuständig ist das zentrale mahngerichts des bundeslands deines wohnorts (achtung: in NRW gibt es zwei!)

habe den thread gerade erst gesehen, aber zumindest in den ersten posts warst du offenbar der meinung, dass du die prozesskosten bezahlen musst, auch wenn du gewinnst
das ist allerdings ein irrtum: alle prozess- und vollstreckungskosten zahlt die unterliegende partei, theoretisch entstehen für dich durch die erfolgreiche rechtsverfolgung also keine (finanziellen) kosten

die möglichkeit, diese kosten gering zu halten, ist übrigens genau der besagte mahnbescheid, weil die andere partei die möglichkeit hat, einfach zu bezahlen und damit keine weiteren kosten zu verursachen


Also ad 1: Vielen Dank für die erneute Versicherung (seitens eines Juristen, wenn ich mich richtig erinnere) zur Kostenfrage.
ad 2: Der Mahnbescheid ist längst gestellt. Er kam nur zurück, weil der Antragsgegner verzogen war. Mir geht es nciht um die Zuständigkeit des Mahngerichts, sondern welches Amtsgericht für einen entsprechenden Folgeprozess (wenn er anfechtet) verantwortlich wäre - "seins" oder "meins" - das muss ich nämlich auf der Neuzustellung angeben. Wäre super, wenn du mir das auch noch sagen könntest.
bin wirklich kein experte für prozessrecht, aber wenn ich mich nicht irre, ist nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dem die unerlaubte Handlung (also die Beschädigung deines Spiegels) begangen wurde
wenn das auto bei dir vor der haustür stand, wäre das also "dein" amtsgericht, andernfalls eben das örtlich zuständige

da ich nicht glaube, dass es die wirksamkeit des mahnbescheids beeinträchtigt, wenn du bei der angabe einen fehler machen solltest, würde ich das also einfach da rein schreiben (ggf. mit einem hinweis, dass es sich um den ort der unerlaubten handlung handelt) und das ding abschicken
(ich übernehme aber natürlich keine haftung für meine auskünfte ;))

20

07.07.2011, 15:41

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilproz…hnverfahren.htm



Gerade weil der Betrag nicht so hoch ist, kannst du es dir durchaus leisten, ihn jahrelang zu peinigen ! Solche Penner gehören bei Uneinsichtigkeit weggesperrt....natürlich bei Wasser und Brot.

Schicke alle paar Jahre einen Gerichtsvollzieher vorbei.....irgendwann vielleicht aber auch nicht, wirst du dein Geld mit Zinsen erhalten. Soweit ich mich erinnere kannst du den Zinssatz selber bestimmen....wenn es der Tretmaschine nicht gefällt, kann er dich ja verklagen :)

21

07.07.2011, 16:02

ich würd lieber aufpassen dass das ganze keinen sinnstiftenden bzw. religiösen stellenwert annimmt

22

07.07.2011, 18:14

Schicke alle paar Jahre einen Gerichtsvollzieher vorbei.....irgendwann vielleicht aber auch nicht, wirst du dein Geld mit Zinsen erhalten. Soweit ich mich erinnere kannst du den Zinssatz selber bestimmen....wenn es der Tretmaschine nicht gefällt, kann er dich ja verklagen :)
naja, es gibt ne obergrenze (5% bzw. 8% über dem Basiszinssatz). Also nicht ganz selbst zu bestimmen. Aber ist auf jeden Fall besser als bei jeder Bank - solange du irgendwann des Geld bekommst...

Zitat

Original von [GER]Reno
Im Roulette bin ich ja eigentlich ziemlich gut...

Attila

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23

07.07.2011, 18:20

das einfachste wäre du gehst zu ihm hin, trittst ihm mal richtig die fresse ein und nimmst dir einfach die kohle.

aus den von dir genannten gründen hasse ich dieses land manchmal.

Um dann RICHTIG was zu bezahlen, als Schadensersatz - weil der Assi dann zufällig grad n Zeugen hat und ne Rechtschutzversicherung sowieso.

:D:D

24

07.07.2011, 18:30

Naja, übertreiben will ich es auch nicht, aber abgeschickt wird das Ding auf jeden Fall. Den Titel muss ich mir ja nicht nehmen lassen. Und dann mal schauen...
Auf jeden Fall danke für die Aufklärung aller Fragen, ich lasse euch wissen, wie es ausgeht. :)
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25

08.07.2011, 19:35

einfach mal attila fragen, der schickt dann seine hells angels freunde vorbei

26

08.07.2011, 20:37

ehm ein bekannter von mir hat das finanzamt verklagt, den fall gewonnen, aber seine anwaltskosten musste er selber tragen, nur die prozesskosten musste der verlierer also das FA tragen. hatte bis zu diesem fall auch gedacht dass der verlierer alles zahlt, ist aber scheinbar nicht immer so, also vorher informieren.
Die Wahrheit kann nie falsch sein, nur schmerzhaft.

SIM_Hexe_S

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27

10.07.2011, 13:13

Finanzamt verklagt und gewonnen? :love: Richte meine allerherzlichsten Glückwünsche aus :)
Ist mir eine kleine persönliche Feier ^^
................................................................ believing I had supernatural powers I slammed into a brick wall.......

Life is uncertain. Eat dessert first!!!



Hexe@job:  8) . . .MietBAR auf Facebook

Attila

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28

11.07.2011, 06:56

einfach mal attila fragen, der schickt dann seine hells angels freunde vorbei

oder lazy, der schickt ne kaserne voller offiziere die alle so viel aufm kasten haben wie er :D

29

07.09.2011, 09:50

Update: Habe soeben die erste Rate des Geldes erhalten. Beim Zustellen des Vollstreckungsbescheids hat er wohl ein bisschen Angst bekommen. Ich danke allen, die assistiert haben. ;)
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