Original von Besoffen
Die Sachlage:
Ich war 2002 Kunde bei eins und eins. Das ist bist zum Rechtsanwalt gekommen weil ich nicht gezahlt habe. Bei diesem Rechtanwalt zahl ich schon seit 5 Jahren 10 Euro ab. Alles in Ordnung.
Dann sah ich bei meinem Konto das 16,90 Grundgebühr abging.
Das hab ich zurückgebucht ich dachte einer hat mein Kontoauszug gefunden.
Jetzt bekam ich ein schreiben von 1&1 das ich nach 5 Jahren auf einmal die Grundgebühr zahlen muss +Mahngebürhen.
Ich bin längst schon beim anderen Anbieter und nach 5 Jahren wollen die auf einmal die monatliche Grundgebühr. Dann hab ich da angerufen und nochmal schriftlich gemeldet und druck gemacht. Und trotzdem bestehen die auf einmal nach 5 Jahren auf ihre Grundgebühr.
Ist das Rechtdens?
verjährt, sofern sie die verjährung nicht durch mahnungen (für diesen betrag, rechnung) unterbrochen haben ....
rechtens ja --> anspruch besteht, allerdings mit der einrede der verjährung behaftet, so dass du nicht zahlen musst ...