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1

10.10.2014, 18:10

steuern

wie isn das wenn ich 600 euro weiterbildungskosten im monat habe und mein arbeitgeber mir 600 euro ausbildungskostenzuschuss zahlt. kann ich die aubildungskosten dann trotzdem noch von der einkommenssteuer absetzen?

2

10.10.2014, 18:38

ach ja und was isn vom lohnsteuerhilfeverein zu halten sind das loser oder taugen die was

3

10.10.2014, 18:45

denke nicht
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

4

10.10.2014, 20:26

Wenn du von der Firma die Weiterbildungskosten ersetzt bekommst, kannst du sie nicht absetzen( wird gerne versucht, aber das FA hat da ein genaues Auge drauf)
Fahrtkosten,Fachliteratur sowie Arbeitsmittel kannst du allerdings noch absetzen.(wenn sie noch nicht in den 600€ enthalten sind)

5

10.10.2014, 20:32

oh ty
wisst ihr wie das mit rückwirkendem absetzen von studienkosten ist?

6

13.10.2014, 09:09

man kann übrigens nur was von der Steuer absetzen wenn man auch welche bezahlt :S
rommel kapitalist geworden?

7

13.10.2014, 10:59

arbeiten=kapitalist?

8

13.10.2014, 11:37

joa schon, hätte eher ne hausbesetzung oder ne illegale astrologie-hotline oder sowas erwartet ?(

9

13.10.2014, 13:38

das machen eher die ökos