Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (02.10.2014, 11:41)
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Zitat
Minister für Staatssicherheit der DDR und somit einer der Hauptverantwortlichen für den Ausbau des flächendeckenden Überwachungssystems in der DDR. Wegen der Erschießung zweier Polizisten im Jahr 1931 verurteilte ihn 1993 das Landgericht Berlin wegen Mordes.
na dann mal ausfuehrlich :
Schnauze Wessi !
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (06.10.2014, 17:45)
Zitat
War die DDR ein Unrechtsstaat?
Die Antwort auf diese Frage ist ohne große Verrenkungen recht einfach zu bekommen: Staatliche Institutionen haben die DDR-Bürger flächendeckend bespitzelt, schreckten nicht vor Zersetzung zurück, bewaffnete Kräfte erschossen sogenannte „Grenzverletzter“, freie Wahlen gab es nicht und alle Macht ging von der Führung einer einzigen Partei aus. Fazit: Natürlich war die DDR ein Unrechtsstaat, was denn sonst?
Zitat
Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
Zitat
„Das Strafgesetzbuch der DDR habe zahlreiche politische Straftatsbestände gekannt wie Staatsfeindliche Hetze, Staatsverleumdung, Zusammenrottung usw.“
Zitat
„Unrecht war strukturell und politisch bedingt, Recht blieb stets willkürlich.“
Zitat
Dies begründet er mit dem Fehlen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit und Gewaltenteilung
Zitat
„Nach Ansicht von Horst Sendler ist es kennzeichnend für einen Unrechtsstaat, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird.[4] Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen.[4] Auch sei ein Staat nicht schon dann als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, wenn er nicht dem Modell des klassischen bürgerlichen Rechtsstaats und insbesondere nicht dem bundesdeutschen Rechtsstaatsbegriff entspricht.[5] Andererseits schließe der Begriff „Unrechtsstaat“ nicht aus, dass es in einem derartigen Staat auch Bereiche gibt, in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht und Gerechtigkeit geübt wird.[6] Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze. Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein.[7]“
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (07.10.2014, 21:12)