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21.06.2013, 08:10

Betreuungsgeld

Wollte mir grad den Antrag runter laden und mir fiel folgendes auf:

a) wird gezahlt für Kinder vom 15-36 Lebensmonat
b) gilt ab 1.8.2013
c) wird NICHT gezahlt für kinder die vor dem 1.8.2012 geboren wurden

Frage: Welches Kind >15 monate hat ab 1.8.2013 anspruch auf dieses geld? -> Defacto gilt das Gesetz erst ab 1.11.2013
Frage: Ist so ein Gesetz überhaupt verfassungskonform? Mit welchem Recht können einfach so die anderen Kinder ausgeschlossen werden (vor 1.12.2012 geboren)? Wo bleibt da das Gleichheitsgebot? edit: Ich meine haben 2 Jährige Kinder vor dem 1.8.12 geboren andere Bedürfnisse als die danach?

2

21.06.2013, 09:48

wtf gar nicht mehr mitbekommen dass dieser mega-schwachsinn tatsächlich umgesetzt wurde^^ :baaa:

3

21.06.2013, 10:44

edit

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (05.01.2020, 08:26)


4

21.06.2013, 10:46

Manchmal gehst du echt zu weit rommel.

Diesmal nicht :bounce:

Mein gott ist das ne bescheuerte pisse.

5

21.06.2013, 10:56

Ähm, das wurde von der CSU durchgedrückt. Sogar CDU und FDP sind eigentlich dagegen. Da es aber im Koalitionsvertrag (auf Drücken der CSU) drin steht wurde es (widerwillig) auch umgesetzt. Ich halte es auch für Schwachsinn. Allerdings hätte ich es im Sinne eines Mitnahmeeffekts natürlich auch in Anspruch genommen. Kann ich aber nicht, da meine letzte Tochter "schon" im April 2012 geboren wurde.

Die frage ist: kann mit sowas vors BVG ziehen? Hat man da überhaupt einen Hauch einer Chance auf Erfolg?

6

21.06.2013, 11:27

edit

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (05.01.2020, 08:26)


7

21.06.2013, 12:59

Stichtagsregeln hält das BVerfG im Allgemeinen für verfassungsmäßig, weil man gerade bei Begünstigungen immer irgendwo eine Grenze ziehen muss.
Verfassungswidrig ist eine solche Regel erst, wenn sie eine bestimmte Personengruppe unverhältnismäßig benachteiligt, was auch bei der Anknüpfung an ein persönliches Merkmal wie das Geburtsdatum nicht ohne Weiteres angenommen wird.

Gegen das Betreuungsgeld läuft allerdings gerade eine Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG, weil dem Bund möglicherweise die Kompetenz für das Gesetz fehlt.

8

21.06.2013, 13:10

Ich halte das auch für so eine Schwachsinnsidee, es mangelt an ganz anderen Stellen, wie Kita-Plätzen...

9

21.06.2013, 14:10

ist doch gut gemacht, dann können die das gesetzt nach der wahl sofort wieder kippen bevor es überhaupt schaden angerichtet hat. Ich denke mal, dass zählt der alte vertrag nämlich nicht mehr.

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