der witz an der ganzen sache ist man kann sich seinen feger für die jährlichen arbeiten zwar aussuchen geht es aber um abnahmen/änderungen/brandschutz muss man zwingend den alten feger wieder anrufen
genau das sagen wir jedem unserer kunden auch! wer wechselt ist selber schuld! wenn was schief geht, haste nur stress am hals, weil der dann zuständige feger der ist, den du vorher nicht mehr beauftragt hast, der wird natürlich glücklich sein, wenn er genau dir jetzt aus der patsche helfen soll
Auch wenn das komplett Offtopic ist: Ist das wirklich so? Sehr ärgerlich. Mein Schwager ist ebenfalls Schornsteinfegermeister mit eigenem Bezirk. Da wir uns über unseren bislang zuständigen Bezirksschonsteinfeger schon des öfteren geärgert haben (und unseren Ärger auch kommuniziert haben - leider scheint dort lernresistenz vorzuherrschen) wollten wir eigentlich zu meinem Schwager wechseln. Wenn die eigentlichen Abnahmen weiterhin durch den bisher zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt werden müssen ist das natürlich sinnlos.
Bevor dumme Fragen kommen => Mit meinem Schwager habe ich mich hierzu bisher nicht unterhalten, vermutlich wird er mir dann wohl das gleiche sagen wie Ihr
PS: Ob mein bisheriger Schornsteinfeger "glücklich" ist, wenn er bei mir arbeitet, ist mir erstmal ziemlich schnuppe. Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten. Entweder ich habe in jeder Hinsicht freie Wahl (auch was Abnahmen, Änderungen, Brandschutz betrifft). In diesem Falle würde ich es so sehen wie Ihr und der bisherige Schornsteinfeger sollte dann den Auftrag garnicht erst annehmen (aber warum sollte ich ihn dann auch beauftragen, hat ja einen Grund zu wechseln und das ist nicht, weil ich es woanders günstiger bekomme). Die andere Möglichkeit wäre, dass ich entsprechend Eurer Aussage verpflichtet bin meinen bisherigen Schornsteinfeger für bestimmte Arbeiten zu beauftragen. In diesem Falle wird es wohl eine gesetzliche Vorschrift geben, nehme ich an, und diese nimmt zum einen mich in die Pflicht (hinsichtlich des zu beauftragenden Schornsteinfegers) andererseits dann aber hoffentlich auch den Schornsteinfeger (hinsichtlich der Pflicht den Auftrag auszuführen, da ich ja keine Möglichkeit habe, jemand anderen zu beauftragen). Ob letzterer nun glücklich ist diese Arbeiten ausführen zu müssen geht mir, gelinde gesagt, am Arsch vorbei. Ich bezahle ihn schliesslich dafür (ggf. mehr, weil sein Anfahrkosten höher werden). Wenn mich ein Kunde beauftragt für eine eine IT-Lösung zu realisieren, dann fragt der mich auch nicht, ob ich glücklich bin, sondern er fragt mich ob ich dafür qualifiziert bin und den Auftrag ausführen kann und will. Ich lege auch keinen Wert darauf, dass er mich als seinen Freund sieht, das ganze ist eine rein geschäftliche Verbindung, insofern steht es nicht zur Debatte wer glücklich und wer unglücklich ist, sondern nur ob ich (der Kunde) zufrieden bin oder nicht.
PS2: Den Sinn hinter der Bindung (ab 2013 dann halt nur noch für bestimmte Arbeiten) an einen bestimmten Schornsteinfeger durchblicke ich nicht. Könnt Ihr mich aufklären, was - abgesehen von eventuell geringeren Kosten durch besser kalkulierbare Anfahrtswege (dies wäre dann aber höchstens ein Nachteil für mich, weil ich mehr zahlen müsste => damit kann ich leben, wenn dafür meine Zufriedenheit wächst) - der Hintergrund sein mag?
PS3: Gibt es eigentlich noch andere handwerkliche Betriebe neben dem Schornsteinfeger, bei denen dem Kunden vorgeschrieben wird, wen er zu beauftragen hat?