Hi,
ich habe mein Auto (Opel) wegen zwei Fehlern, die durch die jeweiligen Symbole am Cockpit angezeigt wurden, zur Werkstatt gebracht. Dort hat man dann das AGR Ventil getauscht (Abgasrückführung) und den Nockenwellensensor. Nachdem beides getauscht wurde und beide Fehler unverändert Bestand hatten, musste das Steuergerät getauscht werden. Nun ist für mich offensichtlich, dass weder das AGR-Ventil noch der Nockenwellensensor wirklich defekt waren.
Muß ich die auf Verdacht getauschten Teile tatsächlich bezahlen? Auf einen ersten Einwand meinerseits meinte der Werkstattman, dass der defekte Sensor zum Ausfall des Steuergerätes führte. So ein Quatsch...Aber wie soll ich das Beweisen? Oder anders gefrag, muß ich das überhaupt beweisen?
Gruß
Duke