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Zitat
Original von [GER]Reno
Im Roulette bin ich ja eigentlich ziemlich gut...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (04.07.2011, 18:46)
Zitat
Zu
1: Wenn der Spieler in der Mauer vor Ausführung die Hand vor dem
Gesicht hat ist es kein Handspiel, da die Bewegung der Hand zum Ball und
nicht umgekehrt zu bewerten ist. Ein Berühren des Balls ist noch kein
Vergehen. Da aber 99,9% der Fussballer ihre Hände vor den Eiern haben
gehe ich mal beim Beispiel von einer Handbewegung zum Ball aus, daher
Handspiel.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ede G« (04.07.2011, 23:01)
Zitat
Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem
Arm absichtlich berührt. Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der
Situation auf
• die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
• die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),
• die Position der Hand (Das Berühren des Balls an sich ist noch kein
Vergehen.),
• das Berühren des Balls mit einem Gegenstand in der Hand des Spielers
(Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt,
• das Treffen des Balls durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh,
Schien beinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt.
Zitat von »'Olaf Schubert«
"Fahrrad fahren ist auch nichts anderes als veganes Reiten."