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Ich hatte den Führerschein in meinen 11 Jahren schon leider zweimal weg. Einmal wegen
zu nahem auffahren und einmal wegen zu schnellen Fahrens ! *schäm Wird das aufgerechnet ?
Nein, das gibt Mengenrabatt :thumbsup:Ich hatte den Führerschein in meinen 11 Jahren schon leider zweimal weg. Einmal wegen
zu nahem auffahren und einmal wegen zu schnellen Fahrens ! *schäm Wird das aufgerechnet ?
Wenn man ein Unternehmen wieder auflöst, ist man doch mit diesem Unternehmen nicht gescheitert. Das ist man nur bei einer Insolvenz.
Das würde ich ihm als böswillige Unterstellung zurückfeuern. Gerade der Richter darf sowas net sagen ^^Als Richter würde ich sagen: Sie dachten Sie kommen so damit durch da sie keinen Führerschein dabei hatten
wenn er wirklich stand, steht ähm liegt die Beweislast beim Richtereinige richter sind geil, mein vater wurde mal in seinem auto angefahren an einem parkplatz und der richter hatte ihn gefragt ob er "stand".
Er sagte ja, aber der richter meinte verkehrsrechtliches stehen und nicht physikalisches und dann wollten sie ihn fast noch bestrafen dafür wegen falschaussage![]()