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Zitat
Original von Antares
Sex ist nicht so schön, wie man es sich beim wixen immer vorstellt.
Man kann auch gegen Anwälte klagen.jo oder noch nen 4ten oder 5ten und nurmehr 100k übrig haben nach den spesen/kosten ^^
Soweit ich mich mit erbschaft auseinander setzen musste, läuft das allse selten fair ab.. bin zwar kein anwalt aber kenne auch viele leute die bei sowas ähnlichem einfach leer ausgingen.
Ausserdem bei anwälten sowieso vorsichtig sein, kenne fälle da hat der anwalt sachen versprochen die nicht möglichen waren, am ende nen haufen anwaltsspesen ghehabt und komplett leer ausgegangen![]()
In der Tat kann man gegen solche Tricksereien durchaus aufdecken.Ohne Ahnung davon zu haben würde ich auch behaupten, dass man Kontobewegungen ja leicht nachvollziehen kann. Ebenso wenn irgendwelche Immobilien etc übertragen werden (wobei das ja nur mit Einverständnis des Inhabers passieren kann, somit zu Lebzeit). Sofern kein Testament besteht, sollte die Tochter ihren Pflichtteil einfordern können?
Würde wirklich nochmal nach einem Fachanwalt suchen.
Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Ist aber so, sonst würd es ja nicht Pflichtteil heißen.Zitat von »toblu«
Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.
Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.
Nochmal kurz zusammengefasst: Wenn es gar nichts gibt, greift die gesetzliche Erbfolge, also die Grundregeln des BGB.Das wäre mir jetzt allerdings neu. Wäre das der Fall könnte man sich ja das gesamte Testament sparen.Der Pflichtteil besteht übrigens immer, selbst bei Testament.