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1

24.10.2003, 15:49

rechtliche frage, juristen hierher !

also, ich habe über meinen chef ne frage, hierbei gehts um verleumdung, ja oder nein ?!
die story ist so:

eine bekannte meines chefs hat mal mit jemanden ein fotostudio gehabt. diese "partnerschaft" ging aufgrund beidseitiger differenzen den bach hinunter, soweit sogut, doch nun schreibt der gute man auf seiner webseite in der biographie folgende zeilen:

Zitat


....

Dort sah er für sich klein Fortkommen mehr und gründetet zunächst mit einer Partnerin ein Fotostudio in ******, nördlich von *****. Da diese geschäftliche Partnerschaft nicht funktionierte, wagte er einen zweiten Anlauf und legte den Grundstein für KS - Fotografie Werbung Dienstleistung in *****-******.

Seit November 2000 ist er der alleinige geschäftsführende Gesellschafter der Firma. Einen schönen und abwechslungsreicheren Beruf könnte er sich nicht vorstellen, sagt der Manager. Seinen Erfolg stand und steht nichts mehr im Weg, auch wenn der Anfang sehr schwierig war nach der langen Strapaze mit seiner ehemaligen Partnerin.
....


also, nun die frage, kann man da rechtlich irgendwas machen ? mein chef und ich streiten grad drüber, ich glaube schon, er ist sich net so sicher weil ja ihr name nicht genannt wurde, meiner meinung nach hat aber jeder der die story kennt das wissen über die ehemalige partnerschaft und somit ist das ein fundierter angriff finde ich!

eure meinungen ?
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To give anything less than your best is to sacrifice the Gift
Steve Prefontaine

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Jens2000« (24.10.2003, 15:49)


NLG_playr

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2

24.10.2003, 15:53

ich denke:

keine verleumdung, weil er die namentlich nicht genannte person noch nicht einmal beleidigt hat. bzw schlechte eigenschaften angedichtet worden sind. es ist lediglich von einer strapaziösen beziehung die rede.

EDIT: was das auf einer homepage beim persönlichen werdegang zu suchen hat, ist mir allerdings schleierhaft. mich als besucher seiner hp interessiert es jedenfalls nicht. aber das ist eine andere geschichte..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NLG_playr« (24.10.2003, 15:55)


3

24.10.2003, 16:08

jo seh ich wie playr.

weder StGB § 186 Üble Nachrede noch StGB § 187 Verleumdung will so richtig passen ...

Zitat

StGB § 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



tjo er bezieht sich aber nicht auf Sie ...

4

24.10.2003, 16:29

Ich als neutraler Leser verstehe gar nicht was da dran so anrüchig ist, wie NLG schon sagt, in dem Text sind ja keinerlei Schuldzuweisungen, Beleidungen etc. zu erkennen.

Das es für Ihn eine Strapaze war ist sicher ein subjektiver Standpunkt, doch dagegen kannst Du wohl absolut nichts machen.
Ausserdem schiesst er sich mit dem Statement doch selber ins Knie, zeugt nicht gerade von Professionalität, so eine Aussage.

Hast Du Dich in die Mutti verguckt ? ;) :D
Finde Deine Reaktion ein wenig übertrieben :D :D

5

24.10.2003, 16:46

ich hab damit nix am hut, bekannte meines chefs, danke schonmal für die antworten :)


es ging mir auch nicht genau um verleumdung, geht halt um irgendwas womit man rechtlich gegen diesen text vorgehen kann!

mir ist das ja schnuppe, frage nur für meinen cheffe

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Jens2000« (24.10.2003, 16:52)


6

24.10.2003, 18:23

nope, weder strafrechtlich noch zivilrechtlich.

btw, wo kämen wir denn da hin, wenn man nicht mal mehr von einer strapaziösen beziehung sprechen darf?

ps: der text selbst ist derart dümmlich, der verfasser hat sich damit schon mehr als ausreichend bestraft.