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Dort sah er für sich klein Fortkommen mehr und gründetet zunächst mit einer Partnerin ein Fotostudio in ******, nördlich von *****. Da diese geschäftliche Partnerschaft nicht funktionierte, wagte er einen zweiten Anlauf und legte den Grundstein für KS - Fotografie Werbung Dienstleistung in *****-******.
Seit November 2000 ist er der alleinige geschäftsführende Gesellschafter der Firma. Einen schönen und abwechslungsreicheren Beruf könnte er sich nicht vorstellen, sagt der Manager. Seinen Erfolg stand und steht nichts mehr im Weg, auch wenn der Anfang sehr schwierig war nach der langen Strapaze mit seiner ehemaligen Partnerin.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NLG_playr« (24.10.2003, 15:55)
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StGB § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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