Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

01.09.2010, 17:07

Eure Meinung

Habe ein Auto von gewerblich an gewerblich verkauft.
Kaufpreis: 14000 €. Käuferin hat 12500 € angezahlt und eine Abtretungsurkunde vom Finanzamt unterschrieben. Die Märchensteuer die sie zurück erstattet bekommt, würde direkt auf mein Konto überwiesen werden.

Die Abtretungsurkunde hat sie dann beim Finanzamt widerrufen (wusste nicht, das das möglich ist X( ) und mir blieb nur der Weg zum Anwalt.

Diverse Schreiben über Anwälte, bla bla bla usw. ich Klage sie Gegenklage, weil Auto angeblich Schrott. So Kam es zum Gerichtsverfahren welches ich auch gewann. Anwalt und Gerichtskosten aufgelaufen ca. 2800 € würg

So weit so gut........jetzt kam herraus, das sie sich mittlerweile in der Privatinsolvens befindet. Selbständig ist sie weiterhin, das Auto benötigt sie zum Lebensunterhalt + Harz 4....beisst sich, ist aber so.

Mein Anwalt meint, das es nicht so einfach wird, ihr das Auto wieder weg zu nehmen, da sie es für ihren Lebensunterhalt benötigt.
Aber im Kaufvertrag steht: Das Auto bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Argh, was tun ?

2

01.09.2010, 17:16

also dein anwalt hat keine idee mehr und deshalb fragst du uns?

3

01.09.2010, 17:17

RE: Eure Meinung

Zitat

Original von GWC|lazy
also dein anwalt hat keine idee mehr und deshalb fragst du uns?

Im Threadtitel steht "Eure Meinung". :rolleyes:

Zitat

Original von SiA_Ritter
Mein Anwalt meint, das es nicht so einfach wird, ihr das Auto wieder weg zu nehmen, da sie es für ihren Lebensunterhalt benötigt.
Aber im Kaufvertrag steht: Das Auto bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Argh, was tun ?

Also wenn du wirklich einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hast, ist dies schon sehr doof! Soll sie wenigstens für den letzten Teil noch ne Miete bezahlen. Ist ja doof, wenn du zwar Eigentum am Auto hast, aber keinen Nutzungsanspruch mehr.

Sie kann ja wohl auch durch eine Privatinsolvenz nicht das Eigentum an deinem Auto erlangt haben, da sie dafür hätte den fehlenden Betrag zahlen müssen.

Es kann doch kein Argument sein, dass sie das Auto für ihren Lebensunterhalt benötigt, da sie für dessen Nutzung entder einen Mietzins entrichten oder das Eigentum erwerben muss. Ich finde das eine Ungeheuerlichkeit.

Ich würde den Fall mal sehr abstrakt umformulieren und dann bei http://www.abgeordnetenwatch.de nachfragen. So ein Defekt in der Legislative gehört geändert.
Der rechtspolitische Sprecher der jeweiligen Parteien würde sich da anbieten - aktuell natürlich besonders CDU/CSU und FDP, da sie in der Regierung sind.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (01.09.2010, 17:17)


4

01.09.2010, 17:30

Seh ich das richtig, dass es noch um 1500€ geht? Ich würd mir den nerv ersparen...

das Auto wieder weg nehmen ist ebenso unsinnig. immerhin gehören ihr ja ~90%. In dem Falle müsstest du halt "Miete" zahlen. Wie das mit dem Eigentumsvorbehalt ist... k.a. Aber wenn ich sehe, dass du schon 2800€ kosten hattest + Nerv. Frag dich doch mal selbst... Eine Chance wäre zu warten, bis sie wieder liquider ist. Evtl kann man sie dann "ausnehmen".

Ich verstehe sowieso nicht, wieso man das so macht. Entweder man bezahlt bei Kauf alles oder man lässt es. Aber gut, das kann man im Nachhinein leicht sagen. :(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (01.09.2010, 17:32)


5

01.09.2010, 17:39

RE: Eure Meinung

Zitat

Original von AtroX_Worf

Zitat

Original von GWC|lazy
also dein anwalt hat keine idee mehr und deshalb fragst du uns?

Im Threadtitel steht "Eure Meinung". :rolleyes:


sein letzter satz ist: "Argh, was tun ?"

6

01.09.2010, 18:01

Zitat

Original von kOa_Borgg
das Auto wieder weg nehmen ist ebenso unsinnig. immerhin gehören ihr ja ~90%.

Eigentlich gehören ihr 0%, da Eigentumsvorbehalt. Und ich glaube das mit den Prozenten ist auch unsinnig, das Eigentum geht irgendwann komplett auf die andere Partei über.
Mit solch einer Klausel will man ja gerade sich davor schützen, dass jemand nur einen Teil bezahlt.
Es ist iommerhin sein (oder das seienr Firma) Eigentum. Da ist mir vollkommen egal, ob sie das Auto für ihren Lebensunterhalt braucht oder nicht. Man kann doch nciht einfach fremdes Eigentum benutzen. Ähnlich sieht es ja auch bei Mietprellern aus, sie nutzen fremdes Eigentum und der Eigentümer hat enorme Schwierigkeiten seinen Besitzanspruch durchzusetzen.
Wer eine Monatsmiete im Rückstand ist, den kann der Vermieter imho nach diesem Monat auf die Straße setzen, die Kosten des "auf die Straße setztens" hat natürlich der Mieter zu tragen. Man sollte doch nochmal feststellen, wer hier Eigentümer und wer Mieter ist.

Zitat

Original von kOa_Borgg
In dem Falle müsstest du halt "Miete" zahlen.

Sie müsste ja wohl Miete zahlen, wenn sie einen Gegenstand nutzt, an dem sie kein Eigentum hat.

Zitat

Original von kOa_Borgg
Wie das mit dem Eigentumsvorbehalt ist... k.a. Aber wenn ich sehe, dass du schon 2800€ kosten hattest + Nerv. Frag dich doch mal selbst... Eine Chance wäre zu warten, bis sie wieder liquider ist. Evtl kann man sie dann "ausnehmen".

Durch die Privatinsolvenz müsste sie vor Rückforderungen geschützt sein.

Was ich allerdings nicht verstehe, du schreibst, du hast das Auto gewerblich an gewerblich verkauft. Welche Rechtsform hatte dann die Käuferin oder wieso war es für sie ein gewerblicher Kauf?

Zitat

Original von kOa_Borgg
Ich verstehe sowieso nicht, wieso man das so macht. Entweder man bezahlt bei Kauf alles oder man lässt es. Aber gut, das kann man im Nachhinein leicht sagen. :(

Mein Bruder ist in einer ähnlichen Situation, er bekommt nach einem Verkauf noch von einem Zinsen. Rein nominell ist der Verkaufspreis schon bezahlt, aber eben nur dank der Zinsen. Rein real hat er einfach eine gut verzinste Anlage.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (01.09.2010, 18:06)


7

01.09.2010, 18:11

Hinfahren -> aufbocken -> Felgen mitnehmen
Bei ebay verkloppen.

8

01.09.2010, 18:31

Zitat

Original von AtroX_Worf
[Also wenn du wirklich einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hast, ist dies schon sehr doof! Soll sie wenigstens für den letzten Teil noch ne Miete bezahlen. Ist ja doof, wenn du zwar Eigentum am Auto hast, aber keinen Nutzungsanspruch mehr.

Sie kann ja wohl auch durch eine Privatinsolvenz nicht das Eigentum an deinem Auto erlangt haben, da sie dafür hätte den fehlenden Betrag zahlen müssen.

Es kann doch kein Argument sein, dass sie das Auto für ihren Lebensunterhalt benötigt, da sie für dessen Nutzung entder einen Mietzins entrichten oder das Eigentum erwerben muss. Ich finde das eine Ungeheuerlichkeit.

Ich würde den Fall mal sehr abstrakt umformulieren und dann bei http://www.abgeordnetenwatch.de nachfragen. So ein Defekt in der Legislative gehört geändert.
Der rechtspolitische Sprecher der jeweiligen Parteien würde sich da anbieten - aktuell natürlich besonders CDU/CSU und FDP, da sie in der Regierung sind.


so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, ist das Auto weiterhin meins, darf es ihr aber nicht entziehen, da sie es für ihren Lebensunterhalt benötigt. Steht wohl im Isolvensrecht.
Er will aber nochmal genau nachschauen, er ist sich nicht ganz sicher....so wie ich mir nicht so sicher bin, den richtigen Anwalt gewählt zu haben



Zitat

Original von kOa_Borgg
Seh ich das richtig, dass es noch um 1500€ geht? Ich würd mir den nerv ersparen...


Tippfehler von mir...Forderung sind 2500 € + Zinsen + 2800 € Anwalts/Gerichtskosten. Ansonsten auf Geld warten ist nicht, da Insolvens.



Zitat

Original von AtroX_Worf
Was ich allerdings nicht verstehe, du schreibst, du hast das Auto gewerblich an gewerblich verkauft. Welche Rechtsform hatte dann die Käuferin oder wieso war es für sie ein gewerblicher Kauf?

Denke mal Einzelkauffrau, ist im Kaufvertrag nicht genau festgehalten.
Es ist ein älterer Verkaufswagen, sie verkauft Wurst damit.

9

01.09.2010, 18:34

wieso braucht die frau ein auto für den lebensunterhalt? dachte auto macht nur extra kosten

10

01.09.2010, 18:37

Zitat

Original von _JoD_Dragon
Hinfahren -> aufbocken -> Felgen mitnehmen
Bei ebay verkloppen.


Mein Bruder hat ne Mafiatorte zur Freundin. Vielleicht sollte sie ihre Verwandten mal benachrichtigen :D
Wenn das Auto geklaut wird, zahlt bestimmt ihre Versicherung. Dann kann ich mit meinem Titel direkt mit der Versicherung abrechnen :stupid:

11

01.09.2010, 18:47

Zitat

Original von Imp_Akhorahil
wieso braucht die frau ein auto für den lebensunterhalt? dachte auto macht nur extra kosten


steht doch oben, sie verkauft damit Wurst und bestreitet ihren Lebensunterhalt damit, ergänzt durch Hartz 4 weil es nicht zum leben reicht.

Meine Meinung: Hartz 4 abkassieren und mit Schwarzgeld durch den Wurstverkauf die Privatinsolvens versüssen

12

01.09.2010, 18:52

und das ist legal dass sie hartz 4 krigt und nebenbei wurst auf der straße verkauft? zahlt man dann steuern dafür?

13

01.09.2010, 18:56

@ritter

weiss nicht wie weit es dir hilft oder schadet...

wenn sie als hartz4 empfängerin ein auto hat,
darf es einen gewissen wert nicht übersteigen,
meine das dieser bei 7000 euro liegt.
dürfte DEIN auto also eigentlich nicht behalten,
weil sie sonst das hartz 4 verliert...

randy müsste das vielleicht genauer wissen.

14

01.09.2010, 18:57

kann man überhaupt hartz 4 bekommen, wenn man 12000k besitzt

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

15

01.09.2010, 19:22

...steht doch oben; ersts Auto gekauft, dann in Insolvenz & H4.


Zitat

und das ist legal dass sie hartz 4 krigt und nebenbei wurst auf der straße verkauft?


Ähm, nennt sich sowas nicht "Aufstocker"?

16

01.09.2010, 19:52

Zitat

Original von Yen Si
...steht doch oben; ersts Auto gekauft, dann in Insolvenz & H4.


Zitat

und das ist legal dass sie hartz 4 krigt und nebenbei wurst auf der straße verkauft?


Ähm, nennt sich sowas nicht "Aufstocker"?


jo Aufstocker.....meist sind es aber Abzocker

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

17

02.09.2010, 06:02

japp, alles Abzocker.

18

02.09.2010, 08:16

Echt krass, dass zeigt, dass man sich auf nichts einlassen soll. Kohle her, dann Ware.


Jetzt ist es natürlich zu spät, also ich würde halt dafür sorgen, dass die Forderung aufrecht erhalten bleibt und du irgendwann ans Geld kommst.

Vielleicht kannst du belegen, dass sie mit einem günstigeren Wurstwagen genau so ihre Geschäfte machen könnte? Vielleicht geht da was...

Die Privatinsolvenz war halt gut gemeint, aber wie man hier sieht, wird sie dann ausgenutzt.

Vielleicht noch überlegen, ob das ganze u.U. so geplant war, dann ist es Betrug. Ansonsten anzeigen wegen Steuerhinterziehung, ist auch ne Frage, wie sie das Auto versteuert hat, bestimmt hat sie den Vollen Kaufpreis zur Nutzung über die Jahre abgesetzt. Das zuimindest müsste doch überprüfbar sein.

19

02.09.2010, 08:47

Naja, wenn man jemandem ein Auto für 14k verkauft, der dann irgendwas abtreten muss, weiß man doch, dass es da eng ist. Drückt man dennoch auf die Risikotaste für max. Gewinn, muss man sich nicht wundern, wenn es schief geht. Da es von Beginn "nur" um 1,5k Rest ging, hätte man sich den ganzen Akt wohl schenken sollen.

Ein "bißchen Eigentumsvorbehalt" gibt es in der Tat nicht. Wird das Auto zurück gefordert (weitere Klage), wird das Ergebnis dennoch natürlich nicht sein, dass der Verkäufer es behalten kann zusätzlich zum bereits bezahlten Kaufpreis, sondern er kann es zu Geld machen und daraus seine Forderungen befriedigen; den Rest bekommt sie. Das läuft dann sicher auf die nächste Klage hinaus und sie bekommt als H4 finanzielle Unterstützung für die Gerichtsverfahren - Du hingegen nicht.

20

02.09.2010, 08:59

Zitat

Original von disaster
Naja, wenn man jemandem ein Auto für 14k verkauft, der dann irgendwas abtreten muss, weiß man doch, dass es da eng ist. Drückt man dennoch auf die Risikotaste für max. Gewinn, muss man sich nicht wundern, wenn es schief geht. Da es von Beginn "nur" um 1,5k Rest ging, hätte man sich den ganzen Akt wohl schenken sollen.



Das habe ich auch nicht verstanden, warum tut man sich sowas an, wenn die Gerichts-/ Anwaltskosten schon höher sind als der Streitwert?

21

02.09.2010, 09:06

Das sind ja nichtmal 1.500 € die du verlierst!
Du musst ja auch weniger Gewinn versteuern so what.

Wenn du weißt, dass du nichts mehr bekommen kannst oder vielleicht 5 € Raten 3 Jahre lang wozu dann der Aufwand?

Verbuch die sch.. als Erfahrung und gut ist.
Wenn dir jemand was abtritt weils sonst nicht reicht musst du eben hellhörig werden. Warum macht denn jemand sowas? Nur wenn er kaum Geld hat.

Kannst natürlich jetzt auch Zeit (kost ja nix ^^) Geld (Anwalt) und ne Menge Nerven investieren aber bringen wirds dir kaum was.

EDIT:

@Maxpower

warum sollte sie den "richtigen" Kaufpreis ansetzen? Sie wird eh kaum was verdienen wenn überhaupt und deshalb jetzt nen Aufstand machen und weiter Zeit verballern?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (02.09.2010, 09:09)


Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

22

02.09.2010, 09:26

Naja es gibt ja durchaus Situationen wo man froh ist für ein Kfz überhaupt einen "Dummen" gefunden zu haben.
Inwieweit ist ihre Behauptung das die Kiste "Schrott" sei den richtig?

23

02.09.2010, 09:30

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
EDIT:

@Maxpower

warum sollte sie den "richtigen" Kaufpreis ansetzen? Sie wird eh kaum was verdienen wenn überhaupt und deshalb jetzt nen Aufstand machen und weiter Zeit verballern?


Stell dir vor, die rechnet im ersten Jahr 5000€ als Kosten (Aufwand) für das Auto an, dann hat sie erstmal 5000€ Euro, die sie Steuerfrei verdienen kann und die nicht vom Hartz IV abgezogen werden.

D.h. sie kriegt den vollen Hartz IV satz plus alles was sie verdient. Das klingt für mich nach Ausnutzung des Sozialstaates. Sie hat nicht nur Ritter betrogen, sondern uns alle.

24

02.09.2010, 09:49

@Max

Das schauen die sich schon genau an. Bei größeren Umsatzsteuererstattungen muss sie auch die Rechnung nachreichen und das Geld muss ja irgendwoher geflossen sein.
Spätestens wenn sie geprüft wird muss die die Belege vorlegen und deshalb wäre es beknackt wegen 1.500 € so ne sch... abzuziehen.

Außerdem ist ritter nicht der Sheriff. Wieso also sein Geld ausgeben um was nachschauen zu lassen was normalerweise früher oder später rauskommt?

Bei solchen UNternehmen wir eh nachgeschaut wo die auf einmal das Geld für ein AUto herzaubern.

CoK_a_cola

Erleuchteter

Beiträge: 4 016

Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

  • Nachricht senden

25

02.09.2010, 10:39

Zitat

Original von AtroX_Worf
Wer eine Monatsmiete im Rückstand ist, den kann der Vermieter imho nach diesem Monat auf die Straße setzen, die Kosten des "auf die Straße setztens" hat natürlich der Mieter zu tragen.


*hust*
normalerweise zwei monatsmieten rückstand oder in zwei aufeinanderfolgenden terminen mehr als eine monatsmiete, eine vereinzelte miete reicht hierfür nicht aus...

und auf die straße setzen ist immer mit einer räumungsklage verbunden, bei der auch soziale aspekte in betracht gezogen werden (kinder etc.). dabei gehen bei relative geschicktem verhalten der mieter schonmal gerne 1-2 jahre ins land, bis der mieter dann raus ist. die kosten für die räumung etc. sind vom vermieter zu zahlen und können natürlich vom säumigen mieter verlangt werden, der natürlich ohne weiteres die aufgelaufenen mietschulden und räumungskosten (ca. 4-5k euro) sofort begleicht...

wäre schön, wenn alles so leicht wäre, wie du es hier andeutest. im grunde hat man bei insolventen mietern als vermieter am ende die kosten in höhe von 5-10k euro am bein. ein ehemaliger chef von mir hat mal jemandem 1000 euro auf die hand gegeben, damit er endlich auszieht. war letztlich das günstigste was er machen konnte.

26

02.09.2010, 10:44

Zitat

Original von CoK_a_cola

Zitat

Original von AtroX_Worf
Wer eine Monatsmiete im Rückstand ist, den kann der Vermieter imho nach diesem Monat auf die Straße setzen, die Kosten des "auf die Straße setztens" hat natürlich der Mieter zu tragen.

*hust*
normalerweise zwei monatsmieten rückstand oder in zwei aufeinanderfolgenden terminen mehr als eine monatsmiete, eine vereinzelte miete reicht hierfür nicht aus...

Ich sag doch, dass dies meine Meinung ist, nicht die aktuelle Gesetzteslage. Ist vielleicht nicht deutlich genug geworden.

Zitat

Original von CoK_a_cola
und auf die straße setzen ist immer mit einer räumungsklage verbunden, bei der auch soziale aspekte in betracht gezogen werden (kinder etc.). dabei gehen bei relative geschicktem verhalten der mieter schonmal gerne 1-2 jahre ins land, bis der mieter dann raus ist. die kosten für die räumung etc. sind vom vermieter zu zahlen und können natürlich vom säumigen mieter verlangt werden, der natürlich ohne weiteres die aufgelaufenen mietschulden und räumungskosten (ca. 4-5k euro) sofort begleicht...

Das ist ja die Ungerechtigkeit! Was interessiert einen Vermieter, ob der Mieter Kinder hat oder nicht? Er will einfach nur sein Eigentum vermieten. Die gleiche Geschichte ist es doch jetzt mit dem Auto, aufgrund sozialer Interessen wird Ritter die Nutzung seines Eigentums untersagt. Das ist ja wohl ein Skandal, dass unsere Gesetzte so ausgestaltet sind.

Zitat

Original von CoK_a_cola
wäre schön, wenn alles so leicht wäre, wie du es hier andeutest. im grunde hat man bei insolventen mietern als vermieter am ende die kosten in höhe von 5-10k euro am bein. ein ehemaliger chef von mir hat mal jemandem 1000 euro auf die hand gegeben, damit er endlich auszieht. war letztlich das günstigste was er machen konnte.

Gegen eine Insolvenz kann man nicht viel machen, ist ein Teil der Risikoprämie beim Zins. Man kann höchstens das Ausfallrisiko weiterverkaufen und sich somit dagegen absichern.
Das schlimme sind die Gesetzte, die säumige Mieter schützen.

27

02.09.2010, 11:03

Skandal aha - Du hast echt Ansichten... da kanns einen echt grausen.

Jeder kann mal in eine brenzlige Situation kommen und Miete oder sonstige Rechnungen nicht mehr begleichen - da kann man die leute (samt Kindern) doch nicht auf die Straße setzen...

wenn die bei der FDP auch so daherreden wundert´s micht nicht, dass die die 5% hürde nicht schaffen.

28

02.09.2010, 11:05

Zitat

Original von AtroX_Worf
Das ist ja die Ungerechtigkeit! Was interessiert einen Vermieter, ob der Mieter Kinder hat oder nicht? Er will einfach nur sein Eigentum vermieten. Die gleiche Geschichte ist es doch jetzt mit dem Auto, aufgrund sozialer Interessen wird Ritter die Nutzung seines Eigentums untersagt. Das ist ja wohl ein Skandal, dass unsere Gesetzte so ausgestaltet sind.

Stimmt, es wäre besser, wenn wieder mehr Kinder auf der Strasse leben müssten. Ist ja eh nur Abschaum, auf den das dann zutreffen würde. :rolleyes:

Ganz ehrlich, ich finde das ein Stück weit gut so (und ich bin selbst Vermieter!). Das ist nämlich wieder ein typischer Fall, in dem die Kinder von den Eltern vor der Gesellschaft als Geiseln genommen werden. Ich persönlich fände es in diesen Fällen besser, wenn den Eltern die Kinder entzogen werden. Ich rede jetzt nicht von Fällen, wo durch Pech usw die Eltern mal keine 2 Mieten zahlen konnten. Ich rede von den echten Mietnomaden, die sehr stattlich Leben und dieses System bis zum Erbrechen ausnutzen. Der einzige Grund dass die nicht raus fliegen sind da nämlich die Kinder. Und dass sie das Geld nicht haben kann aus meiner Sicht eigentlich nur einen Grund haben: sie WOLLEN nicht zahlen. Wenn sie nicht KÖNNEN, wären sie H4 Fälle. Und das ist an sich der Traum für jeden Vermieter. Da kommt das Geld nämlich imho direkt vom Amt ohne durch die Hand des Mieters zu laufen.

29

02.09.2010, 11:10

Zitat

Original von kOa_Borgg

Zitat

Original von AtroX_Worf
Das ist ja die Ungerechtigkeit! Was interessiert einen Vermieter, ob der Mieter Kinder hat oder nicht? Er will einfach nur sein Eigentum vermieten. Die gleiche Geschichte ist es doch jetzt mit dem Auto, aufgrund sozialer Interessen wird Ritter die Nutzung seines Eigentums untersagt. Das ist ja wohl ein Skandal, dass unsere Gesetzte so ausgestaltet sind.

Stimmt, es wäre besser, wenn wieder mehr Kinder auf der Strasse leben müssten. Ist ja eh nur Abschaum, auf den das dann zutreffen würde. :rolleyes:

Natürlich nicht, die Gemeinschaft springt in solchen Fällen mit Transferzahlungen ein. Aber wie du schon richtig schreibst, Kinder werden als Geiseln genommen und der Vermieter trägt die sozialen Kosten, nicht die Gesellschaft insgesamt. Dies finde ich falsch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (02.09.2010, 11:10)


30

02.09.2010, 11:13

Es ist beides falsch. Sowohl, dass der Vermieter quasi die gesellaschftlichen Kosten trägt, als auch, dass diese Geiselnahme überhaupt möglich ist. Hier ist der Gesetzgebe mal mit Kreativen Ideen gefragt. Was bieten unsere Regierungsparteien hier? Wird sowas überhaupt diskutiert? Ich hab da noch nie was gehört. Und bei der Opposition siehts da sicher nicht besser aus... ?(