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Original von Achilles
hey,
folgende frage: meine schwester hat im august letzten jahres in den niederlanden falsch geparkt...
zunächst bekam sie ein völlig übertriebendes strafmandat von 60 €.
sie hat dann,aus der überzeugung heraus, dass sie das bußgeld nicht zahlen muss, da es sich um ein vergehen im ausland handelt, eben dies nicht getan.
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Original von Arthos
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Original von Achilles
hey,
folgende frage: meine schwester hat im august letzten jahres in den niederlanden falsch geparkt...
zunächst bekam sie ein völlig übertriebendes strafmandat von 60 €.
sie hat dann,aus der überzeugung heraus, dass sie das bußgeld nicht zahlen muss, da es sich um ein vergehen im ausland handelt, eben dies nicht getan.
das soll sie malin der schweiz machen...wieso sollte man ordnungswidrigkeiten im ausland nich bezahlen müssen?
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Original von GWC|lazy
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Original von Arthos
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Original von Achilles
hey,
folgende frage: meine schwester hat im august letzten jahres in den niederlanden falsch geparkt...
zunächst bekam sie ein völlig übertriebendes strafmandat von 60 €.
sie hat dann,aus der überzeugung heraus, dass sie das bußgeld nicht zahlen muss, da es sich um ein vergehen im ausland handelt, eben dies nicht getan.
das soll sie malin der schweiz machen...wieso sollte man ordnungswidrigkeiten im ausland nich bezahlen müssen?
bezahlen muss man grundsätzlich schon, ob das ganze aber vollstreckt wird ist die frage
This post has been edited 1 times, last edit by "Arthos" (Aug 2nd 2010, 6:03pm)
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Original von hiigara
wie gay ... wmca...
klingt ja nach nem ganz lustigen Verein -.-
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Wenn private Inkasso-Büros Jagd auf Park- und Mautsünder in ganz Europa
machen, geht es mitunter sehr ruppig zu. Sie verlangen unerschämt hohe
Bußgelder und drohen mit Gerichtsverfahren oder sogar mit der
Einschränkung der Kreditwürdigkeit.
Zu den Marktführern in Europa zählt die britische Gesellschaft „Euro
Parking Collection“ (EPC), die Kritiker als „Raubritter“ anprangern.
„Die Zahlungsaufforderungen von EPC führen zu großer Verunsicherung bei
deutschen Autofahrern“, sagt ADAC-Verkehrsjurist Michael Nissen, der
zugleich deutlich macht: „Die Vollstreckung der Forderungen ist in
Deutschland nicht möglich.“