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1

Tuesday, April 27th 2010, 4:36pm

Strafmaß

Heute morgen stand ein 8köpfiges Zöllnerteam bei uns in der Wg, nachdem sie sich gewaltsam Zutritt zu unserer Wohnung geschaffen haben.
Ziel war mein Mitbewohner, der in folgenden Fällen verdächtigt wurde:

- gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Arztneimitteln zu Dopingzwecken im Sport und des gewerbsmäßigen Betrugs

...dass der Beschuldigte xxxx erhebliche Mengen an Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport an eine Vielzahl von Personen im In- und Ausland gewinnbringend veräußert und in weiteren Fällen gegenüber diversen Bestellern vorgibt, solche Arzneimittel zu liefern, obwohl er hierzu nicht in der Lage oder willens ist.

Wie sieht denn so generell das Strafmaß für so etwas aus
weiß nichts über Umfang oder Größe des Betrugs.
[MasterT] never looks tired or happy. He looked like he always looks. Strong!

Sir, we are Surrounded!
Excellent, we can attack in any direction

This post has been edited 1 times, last edit by "FROST_FireFox" (Apr 27th 2010, 4:37pm)


2

Tuesday, April 27th 2010, 4:52pm

Tod durch Entmannung



Im Ernst, soviele Juristen haben wir nicht hier, vielleicht wärst du in einem entsprechenden Forum besser dran.

Ede G

Unregistered

3

Tuesday, April 27th 2010, 5:21pm

Ich würde die 10 %-Regel anwenden. 10 % aller Drogen, die bei ihm gefunden wurden, muss er selber schlucken, in einem Schwung, versteht sich. :bounce:

4

Tuesday, April 27th 2010, 5:22pm

wenn du nach dem StGB gehst, gibt's bei gewerbsmäßigem Betrug 6 Monate bis 10 Jahre. Ohne genau Angaben, wie eventuelle Vorstrafen, gefundene Mengen, sonstige Beweise etc, lässt sich das schwer sagen. Vor allem wie schwer die Verbindung zu Doping im Sport wiegt.

This post has been edited 1 times, last edit by "Don_Dakota" (Apr 27th 2010, 5:23pm)


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5

Tuesday, April 27th 2010, 5:41pm

Quoted

Original von Don_Dakota
Vor allem wie schwer die Verbindung zu Doping im Sport wiegt.

Wiegt diese Verbindung überhaupt? Es gibt doch meines Wissens in Deutschland kein Straftatbestand Doping.

Man müsste also eher strafmildernd anführen können, dass man seine Kunden nicht abhängig gemacht hat. ;)

6

Tuesday, April 27th 2010, 5:50pm

vielleicht meinen die damit irgendwelche verbotenen substanzen, was ziemlich hässlich wäre für den.

b0ng0

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7

Tuesday, April 27th 2010, 6:36pm

strafmaß misst sich afaik danach, ob er zudsätzlich noch ne minderjährige weggeknallt hat.

8

Tuesday, April 27th 2010, 7:02pm

Hier tun sich ja Abgründe auf, is ja wie auf meiner Arbeit... :rolleyes:

9

Tuesday, April 27th 2010, 7:58pm

@Worf

Viel Spaß bei dem Plädoyer ;)

Ob das Dopen alleine ein Straftatbestand ist weiß ich nicht. aber der Besitz, der Handel und dass er es den Sportlern zugänglich gemacht hat (wenn er es denn war) schon.
Wenn Amphetamine u.ä. unter den Substanzen sind kommt noch das Betäubungsmittelgesetz dazu.

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10

Tuesday, April 27th 2010, 8:01pm

Quoted

Original von Don_Dakota
Wenn Amphetamine u.ä. unter den Substanzen sind kommt noch das Betäubungsmittelgesetz dazu.

Jo, dass ist es ja immer beim Drogenbesitz. Der Konsum ist ja meines Wissens auch nicht strafbar, solange man dann kein Auto etc. fährt.

12

Tuesday, April 27th 2010, 8:52pm

Darum liebe ich das Masters so... :bounce: