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1

01.03.2010, 10:08

Mietvertrag zustande gekommen?

Hallo ihr Lieben,

ich und ein Kumpel habens uns letztens eine Wohnung angesehen.
Die Schwester des Mieters und ihr Vater waren da um uns die Wohnung zu
zeigen. Wir haben gemeint wir würden sie nehmen, aber so Dinge wie Küche etc. müssten noch geklärt werden.
Sie hat dann am Samstag angerufen und gemeint wir könnten die Wohnung haben, nächsten Montag und dann Mietvertrag unterschreiben und die Wohnung übernehmen. Ich hab sie dann nochmal angerufen, weil mein Kumpel
die Wohnung doch nicht wollte, und sie meinte der Vetrag wäre bindend und wir müssten zumindest für Maez Miete aufkommen - da mündlich zustande gekommen. Allerdings wollte sie uns auf 2 Jahre bindend festnageln. Ich hab ihr gleich gesagt, dass ich nicht zahlen werde weil

a) kein schriftlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.
b) Aussage gegen Aussage steht
c) 2 Jahre Mietvertrag und Küche etc. noch nicht geregelt ist.

Kennt sich da jemand aus?
[MasterT] never looks tired or happy. He looked like he always looks. Strong!

Sir, we are Surrounded!
Excellent, we can attack in any direction

2

01.03.2010, 10:22

Zitat

Kommt es zum Streit über das Bestehen eines Vertrages oder eines vertraglichen Anspruchs, so ist diejenige Partei, die einen Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet, dass zwischen den Parteien ein Vertrag besteht. Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen nur unter den Vertragsparteien „abgesprochen“ wurde. Bestreitet die andere Partei einen Vertragsschluss, ist es meist nahezu unmöglich, einen solchen zu belegen.


macht sinn oder ?

3

01.03.2010, 10:24

Also sie und ihr Vater gelten als Zeugen und ihr Bruder als Partei oder iwe ist das?

4

01.03.2010, 10:26

oha, 2 zeugen auf der gegnerseite :D

CoK_a_cola

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Wohnort: Arnsberg

Beruf: Immobilienkaufmann

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5

01.03.2010, 10:27

mietverträge bedürfen nicht der schriftform und können auch mündlich abgeschlossen werden. die frage ist, ob der mietvertrag schon so zustande gekommen ist, zum einen ist die beweispflicht problematisch und zum anderen gibt es keine zwei übereinstimmenden willenserklärungen... antrag und annahme. es sei denn, dass die sache am samstag bereits komplett erörtert und erklärt wurde und ihr so den mietvertrag abgeschlossen habt. es fehlt immernoch die beweislast, die zunächst beim vermieter liegt.

eure annahme der mietwohnung bezog sich auf noch zu klärende umstände, die bisher nicht geklärt worden sind? falls ja, gibts immernoch keine übereinstimmenden willenserklärungen...

6

01.03.2010, 10:28

Sie hat keine Chance imho.

Aber vielleicht gibt sie auch außer gerichtlich nach wenn du sie weg knallst ;)

7

01.03.2010, 13:55

Zitat

Original von kOa_Borgg
...wenn du sie weg knallst


Vermutlich ist sie dafür zu alt? :D

8

01.03.2010, 13:56

... oder es macht das ganze noch schlimmer! :D

9

01.03.2010, 13:57

Die Aussage wegen Küche etc. ist entscheidend. Mietvertrag kann selbstverständlich mündlich - durch Angebot und Annahme- abgeschlossen werden, aber in dem Moment wo du Intersse bekundest aber daraufhin weist dass das mit Küche erst noch geklärt werden muss kommt kein Vertrag zu stande wg. essentialia negotii eines vertrages, wenn du dich dann wieder meldest ist das ein neues angebot deinerseits, was sie wiederum annehmen muss...

Partizan_ch

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Beiträge: 3 349

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10

01.03.2010, 14:14

bongo du schreibst mit der essentialia negotii vollige scheisse.

die e.n. hier betrifft mietobjekt, mietzins und evtl mietdauer wenns keine ortsüblichkeit gibt. und darüber herrscht einigkeit. die küche ist in einer wohnung eine subjektiv wesentliche nebenabrede, bzw wirksamkeitsvoraussetzung für den vertrag. oder meinetwegen eine suspensivbedingung aber im klartext: wenn die küche seinen vorstellungen entsprechend eingerichtet wird, ist der mietvertrag zustandegekommen.

er hat hier das angebot bereits gemacht "wir nehmen sie wenn die küche unseren vorstellungn entspricht" und sie hat es angenommen. und nicht "richtet mal die küche her wie ich sie will und dann sehen wir weiter" hier gibts eigentlich nichts zu diskutieren.

andererseits würde ich deinem freund empfehlen, einfach sturr darauf zu beharren, nie etwas zugesagt zu haben und ihr keinen mm entgegenkommen. sie hat ja nichts in der hand und verlieren kann er damit eh nicht. im schlimmsten fall müsste er die wohnung halt mieten aber das müsste er, wenn er es "zugibt" ja ohnehin.

11

01.03.2010, 14:34

Welcher Vermieter besteht denn auf einen mündlichen Mietvertrag? Da bleibt er ja auf fast allen sonstigen Kosten sitzen.

Yen Si

Erleuchteter

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Wohnort: Boizenburg/Elbe

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12

01.03.2010, 14:39

Zitat

Sie hat dann am Samstag angerufen und gemeint wir könnten die Wohnung haben


Habt ihr in diesem Telefongespräch die Wohnung angenommen oder nicht bzw. wurde die Sache mit der Küche (+Rest) hier noch mal erwähnt?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (01.03.2010, 14:40)


13

01.03.2010, 14:49

Die rechtliche Seite hat cola ja schon ausreichend beschrieben.

Der guten Dame freundlich aber bestimmt mitteilen das auch kein mündlicher Vertrag zustandegekommen ist. Wenn sie dies anders sehen würde, dann müsste sie es einfordern bzw. einklagen.

Und deshalb vor Gericht zu laufen macht kein normaler Mensch. Und dort müsste sie auch erst einmal Recht bekommen (die Anzahl der Zeugen sind hier eher zu vernachlässigen). Was bei den Gesprächen gelaufen ist und wie es jeder gesagt oder wie er es verstanden haben will kann aus der Ferne eh keiner beurteilen. Einfach bei obiger Version bleiben "kein mündlicher Vertag zustandegekommen" und gut ist.

Und wie Dude schon sagte, der Vermieter stellt sich dermassen schlechter mit einem mündlichen Mietvertrag, macht also auch keinen Sinn.

14

01.03.2010, 20:11

einfach auf partizan hören ;)

15

01.03.2010, 21:12

genau, er hat den größten.

16

01.03.2010, 23:29

partizan hat völlig recht.
es bedarf nicht der schriftform und die e.n. sind alle benannt.
allerdings ist es (wie der gute auch schon betont) hier eine situation in der man davon ausgehen kann, dass die potenzielle vermieterin es sehr schwer haben wird eure mündliche zusage zu belegen.

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

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17

02.03.2010, 00:06

wobei ich generell sagen muss, dass ich täglich mit solchen lölis zu tun habe, die vor dem schriftlichen mietvertrag für gewerbe- / wohnräume mündlich "verbindlich" zustimmen und dann wieder abspringen und von nichts wissen wollen. umgekehrt wird es auch vermieter geben, die einem eine wohnung mündlich versprechen und sie dann trotzdem jemandem mit geringerem risiko vermieten.

ich berate vermieter / bauherren / hauseigentümer u.ä. und habe noch nie versucht, den an sich wirksamen mietvertrag durchzusetzen. mit dem gleichen aufwand kann man die wohnung auch an jemand neu vermieten, der sie auch zu schätzen weiss. ich mache die abgesprungenen mieter zwar darauf aufmerksam, dass ich auf den vertrag bestehen könnte, biete ihnen aber eine aufwandsentschädigung zu ihren lasten aus culpa in contrahendo an. diese wird dann auch häufig akzeptiert und bezahlt weil es viel weniger ist als die miete bis zum nächst ordentlichen kündigungstermin berappen zu müssen.

man muss dem pöbel immer eine auswahlmöglichkeit bieten, damit er das gefühl hat, etwas gespart zu haben, solange man gleichzeitig wenigstens das negative interesse ersetzt kriegt. wenn sie schlau ist, bietet sie euch einen kompromiss an :-p

18

02.03.2010, 00:50

cic gibts doch eigentlich gar nicht mehr...
du bist noch jurist alter schule, oder? :D
hab ich damals nämlich auch gelernt.

wird doch jetzt alles über §823 und garantenstellung usw abgedeckelt, oder irre ich mich? :D

19

02.03.2010, 01:36

Zitat

du bist noch jurist alter schule

Er ist Schweizer!  8)