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  • "Smoerrebroed" started this thread

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1

Friday, February 5th 2010, 1:44pm

Abmahnungen per E-Mail zulässig

*** Alles unter 400 Gramm ist Carpaccio ***

2

Friday, February 5th 2010, 2:02pm

Unfassbare frechheit . Jetzt werden sicher nochmehr firmen geld fließen lassen um an daten ihrer " kunden " heranzukommen . So selten wie ich z.b. auf meine email-adresse schau würde ich wohl ein ziemliches problem haben wenn mir eine mahnung mit frist zugeschickt wird ...

3

Friday, February 5th 2010, 3:37pm

mehr als lg-hamburg brauch eigentlich nicht zu lesen um das zu glauben ?(

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4

Friday, February 5th 2010, 3:40pm

Quoted

Im Zuge dieses Urteils rät die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke allen Geschäftsleuten, ihre E-Mail Postfächer täglich zu prüfen. Aus reiner Vorsicht heraus auch den Inhalt des Spam-Ordners.


haha, schlechter scherz :respekt:

5

Friday, February 5th 2010, 7:03pm

vorgezogener Aprilscherz?
Die werten Richter haben wohl selbst keine E-Mail Adressen. ?(

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6

Saturday, February 6th 2010, 3:32pm

Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, will nur mal mein Senf dazu geben :D .

Bei Heise ließ sich in den letzten Monaten etwas über einen E-Mail Dienst der deutschen Post lesen, über welchen es möglich sein soll auch Dokumente mit Unterschrift usw. zu versenden. Bei solchen Konten kann ich mir gut vorstellen, dass Abmahnungen erlaubt sind, aber nicht bei normalen E-Mail konten. Das würde dann darin ausarten, das Anwälte Massenmails mit Abmahnungen versenden, wie sie es schon über Post machen.

7

Saturday, February 6th 2010, 5:08pm

Um auch mal wild zu spekulieren: da in der Meldung nur von "einer E-Mail Adresse" (und nicht einem E-Mail Account bei bestimmten Anbietern) die Rede ist, scheint sich das ganze auf normale E-Mail Konten zu beziehen.

D.h. jede Spam Abmahn E-Mail mit Virus Anhang, die du auf dein GMX / Googlemail oder sonstwas konto reinkriegst könnte potentiell ne rechtlich gültige, echte Abmahnung sein....

sylence

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8

Saturday, February 6th 2010, 5:35pm

Hm, doof, bei einem meiner Konten landen täglich Mails mit den Betreffzeilen "Rechnung", "Mahnung", "Letzte Mahnung" oder "Abmahnung" im Postfach. Wir sehn uns im Knast. :(

9

Saturday, February 6th 2010, 5:52pm

denke da muss man schon, dass es da einen unterschied zwischen privaten konten und geschäftskonten gibt.

Und wenn das urteil noch mehr probleme macht, schaut sich das halt ein anderes gericht mit vielleicht nicht inkompetenten richtern an.

Invader

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10

Saturday, February 6th 2010, 5:55pm

denke der kommentar drunter triffts ganz gut.

"verwechsel das nicht mit nem Freemailer-Account einer Privatperson. In diesem Fall war es glasklar so, dass der Abgemahnte seine eMailadresse als Nachrichtenkanal angegeben hat "

11

Saturday, February 6th 2010, 6:40pm

Trotzdem ist das problematisch, da man auch potentiell virenverseuchte Emails nicht mehr ignorieren darf und die Anhänge öffnen muss. Merkwürdiges Urteil meiner Meinung nach.

PS: Abgemahnt werden können auch Privatpersonen. Hast Du bspw. eine Website dann gibt es üblicherweise auch eine Kontaktadresse eines Webadmins bzw. eines Verantwortlichen - und schon existiert eine Email-Adresse, die "der Abgemahnte als Nachrichtenkanal genannt hat".

This post has been edited 1 times, last edit by "DS_Don_Grotto" (Feb 6th 2010, 6:42pm)


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12

Sunday, February 7th 2010, 12:41am

gebe ich nicht bei meiner registrierung im masters auch meine email als nachrichtenkanal an?
dadurch ist meine mail doch jetzt rein rechtlich als abmahnungswürdig einzustufen oder nicht?

Invader

Master

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13

Sunday, February 7th 2010, 3:22pm

Nur wegen einer Registrierung im Forum hast du ja nicht gleich versichert die geschäftliche Korrespondenz über Email laufen zu lassen.

Also du bist ja nicht verpflichtet nur weil du dich im masters registrierst alle paar Tage die EMails abzurufen. Dazu hat derjenige sich aber anscheinend verpflichtet.

So würd ich das sehen, korrigiert mich bitte wenn das falsch sein sollte!