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Original von kOa_Borgg
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Original von CoK_a_cola
das halte ich für ein gerücht... vermieter können ohne begründung überhaupt nicht ordentlich kündigen soviel ich weiß!
wie bitte? natürlich können sie das. Wo kommen wir denn da hin. Die fristen sind zwar länger als bei mieterseitiger kündigung. aber generell ist das ohne weiteres möglich.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (16.12.2009, 18:21)
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Original von kOa_Borgg
grad gegoogelt. wasn das fürn scheiß. wer macht bitte so behinderte gesetze??
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Original von disaster
Halbwissen!
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Original von CoK_a_cola
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Original von disaster
Halbwissen!
i lol´d... wie ich schon sagte ohne heißes wasser ist nicht erlaubt!!! wenn das bei einer heizung zusammen läuft, darf die nicht auf nachtschaltung gesenkt werden ganz einfach. ist nur mein job aber ansonsten kenn ich mich nicht aus...
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Original von AtroX_Worf
Und wie kannst du als Vermieter die Miete deiner Wohnung anheben?
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Original von AtroX_Worf
Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (16.12.2009, 19:22)
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Original von CoK_a_cola
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Original von AtroX_Worf
Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?
der vermieter ist verpflichtet warmwasseraufbereitung wie auch immer die aussieht zur verfügung zu stellen...
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Original von CoK_a_cola
wie ich oben geschrieben hat, in küche und bad!
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Original von AtroX_Worf
Und wie kannst du als Vermieter die Miete deiner Wohnung anheben? Wenn es da eine größere Freiheit, außer bei Sanierungsarbeiten, geben würde, dann wäre die Problematik gar nicht so groß.
Jedenfalls kann man die Lasten eines Umzugs nicht zum Nachteil des Vermieters machen, ihm gehört die Wohnung ja!
Eine 6-monatige Frist für Mieterhöhungen oder Kündigungen halte ich für angemessen.
Wer in eine gemietete Wohnung Möbel so einpasst, dass sie bei einem Umzug nicht einfach wiederverwendet werden können, der ist selbst Schuld und muss dieses Risiko meiner Meinung nach auch tragen.
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Original von CoK_a_cola
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Original von AtroX_Worf
Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?
der vermieter ist verpflichtet warmwasseraufbereitung wie auch immer die aussieht zur verfügung zu stellen...
edit: um mal ein beispiel zu nennen, bin selbst vor ein paar jahren mal umgezogen in einen neubau, die anschlüsse für wasser in der küche waren vorhanden, der vermieter hat aber gesagt, dass er keinen durchlauferhitzer oder kochendwassergerät mehr zur verfügung stellt, da jede küche andere spülarmaturen hat und diese dann eh nicht passen er muss aber warmwasser zur verfügung stellen. das problem ist nur, will ich das wirklich einklagen?
also habe ich mir ein untertischgerät passend zur spüle gekauft, kostete mich damals 150 euro...
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (16.12.2009, 20:55)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (17.12.2009, 10:55)
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Original von kOa_Borgg
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Original von _MIB_Eisbaer
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung zugehen wenn das Mieverhältnis am 30.09.2008 geendet ist?
31.12.2009 korrekt!!
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Original von _MIB_Eisbaer
Gibts geschäftlich und privat Unterschiede?
afir nein.
fail... kommt auf den mietvertrag an! gewerbeverträge sind freier auszuhandeln als private. es gibt meines wissens im gewerbebereich gesetzlich keine ausschlussfristen! evtl. verjährung, also drei jahre.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (17.12.2009, 13:53)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (17.12.2009, 19:15)
Dann war es sogar ne Abschaltung...
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Wenn die Haizkörper bei voller öffnung ganz kalt werden dann ist es keine Nachtabsenkung sondern ne Nachtabschaltung und die ist vollkommener blödsinn weil man damit nicht spart.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Randy Hicky« (17.12.2009, 20:04)
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Original von E_Mielke
ob das richtig ist, glaub ich nicht so wirklich..
ich meine 12 monate nach ende des abrechnungszeitraums !
hier dieauflösung
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (17.12.2009, 20:21)
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Original von _JoD_Dragon
Wenn die Nachtabsenkung mit der Warmwasseraufbereitung gekoppelt ist hat man aber ne uralt steuerung von vor 20 Jahren.