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31

16.12.2009, 16:47

Zitat

Original von kOa_Borgg

Zitat

Original von CoK_a_cola
das halte ich für ein gerücht... vermieter können ohne begründung überhaupt nicht ordentlich kündigen soviel ich weiß!

wie bitte? natürlich können sie das. Wo kommen wir denn da hin. Die fristen sind zwar länger als bei mieterseitiger kündigung. aber generell ist das ohne weiteres möglich.


sorry, aber das ist völliger blödsinn ! man darf nicht einfach so dem mieter kündigen. da gibt es nur ganz wenige ausnahmen, unter anderem der eigenbedarf für sich selber oder einen familienangehörigen/pflegekraft o.ä.. und dabei steht der vermieter in der beweispflicht, dass er wirklich genau diese wohnung dafür braucht.

32

16.12.2009, 18:05

da hast du völlig recht..borg hat net nur vom fussball keen plan :respekt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (16.12.2009, 18:05)


33

16.12.2009, 18:05

jens hat recht, selbst gerade erst gemacht.

34

16.12.2009, 18:18

grad gegoogelt. wasn das fürn scheiß. wer macht bitte so behinderte gesetze??

edit: aber so ganz recht hat jens auch nicht. störung des hausfriedens ist auch ein kündigungsgrund. (bsp laute musik etc.) wo kämen wir denn da hin, wenn man sich jeden mist gefallen lassen muss.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (16.12.2009, 18:21)


35

16.12.2009, 18:25

Zitat

Original von kOa_Borgg
grad gegoogelt. wasn das fürn scheiß. wer macht bitte so behinderte gesetze??

tja, als ob Eigentum in diesem Land noch viel zählen würde...

Man kann ja genauso in Deutschland nicht einfach einen Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen. Entweder man muss persönlich werden und den Arbeitnehmer aus persönlichen Gründern entlassen, oder es gibt nur noch das Kunstkonstrukt des "sinnentleerten Arbeitsverhältnisses": Der Arbeitgeber sagt, die Vertragsgrundlage des Arbeitsverhältnisses ist entfallen.

Das ist doch schizophren: Da kann man einem Arbeitnehmer nicht kündigen, obwohl dieser das eigene Geld verbennt, da man gegenüber einer Benchmark gemessen zu wenig verdient. Da ist irgendwie verkehrt worden, wer den das Eigentum hat und wer hier für wen arbeitet.

Ich glaube bei Mietwohnungen helfen dem Vermieter explizte Zeitverträge. Wenn der Mieter dann aber einfach nicht aus der Wohnung ausziehen will, hat der Vermieter trotzdem ein Problem.

36

16.12.2009, 18:57

also es gibt wirklich bescheuerte gesetze, aber dazu gehört der mieterschutz sicherlich nicht.

natürlich darf man gekündigt werden, wenn gegen den mietvertrag verstoßen wird (belästigung, zahlungsverzug, unerlaubte benutzungen der wohnung usw usf), aber dass man nicht einfach grundlos gekündigt werden darf find ich gut. wo kämen wir denn da hin, wenn jeder von heute auf morgen (oder meinetwegen auch von heute auf in 6 monaten) aus der bude rausgeschmissen werden darf, nur weil man mal stunk beim vermieter gemacht hat ? da müssten man sich ja als mieter alles gefallen lassen, nur um nicht aus der bude rausgeschmissen zu werden. denn dass umziehen ein riesen stress ist, vor allem für alleinstehende, für familien mit kindern, für ältere leute, kann wohl keiner bestreiten.

37

16.12.2009, 19:05

Und wie kannst du als Vermieter die Miete deiner Wohnung anheben? Wenn es da eine größere Freiheit, außer bei Sanierungsarbeiten, geben würde, dann wäre die Problematik gar nicht so groß.

Jedenfalls kann man die Lasten eines Umzugs nicht zum Nachteil des Vermieters machen, ihm gehört die Wohnung ja!

Eine 6-monatige Frist für Mieterhöhungen oder Kündigungen halte ich für angemessen.
Wer in eine gemietete Wohnung Möbel so einpasst, dass sie bei einem Umzug nicht einfach wiederverwendet werden können, der ist selbst Schuld und muss dieses Risiko meiner Meinung nach auch tragen.

CoK_a_cola

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38

16.12.2009, 19:09

Zitat

Original von disaster
Halbwissen!


i lol´d... wie ich schon sagte ohne heißes wasser ist nicht erlaubt!!! wenn das bei einer heizung zusammen läuft, darf die nicht auf nachtschaltung gesenkt werden ganz einfach. ist nur mein job aber ansonsten kenn ich mich nicht aus...

39

16.12.2009, 19:11

Zitat

Original von CoK_a_cola

Zitat

Original von disaster
Halbwissen!

i lol´d... wie ich schon sagte ohne heißes wasser ist nicht erlaubt!!! wenn das bei einer heizung zusammen läuft, darf die nicht auf nachtschaltung gesenkt werden ganz einfach. ist nur mein job aber ansonsten kenn ich mich nicht aus...

Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?

40

16.12.2009, 19:13

dann sollte man aus dem loch ausziehen, oder, falls die miete gering genug ist und es einen nicht weiter stört, so weiterleben und den rest des geldes in bier investieren :)

CoK_a_cola

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41

16.12.2009, 19:13

Zitat

Original von AtroX_Worf
Und wie kannst du als Vermieter die Miete deiner Wohnung anheben?


§558 ff. BGB

ein dach über dem kopf ist ein soziales grundrecht soviel ich weiß, deshalb diese schwierigkeiten für vermieter...

CoK_a_cola

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42

16.12.2009, 19:15

Zitat

Original von AtroX_Worf
Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?

der vermieter ist verpflichtet warmwasseraufbereitung wie auch immer die aussieht zur verfügung zu stellen...

edit: um mal ein beispiel zu nennen, bin selbst vor ein paar jahren mal umgezogen in einen neubau, die anschlüsse für wasser in der küche waren vorhanden, der vermieter hat aber gesagt, dass er keinen durchlauferhitzer oder kochendwassergerät mehr zur verfügung stellt, da jede küche andere spülarmaturen hat und diese dann eh nicht passen er muss aber warmwasser zur verfügung stellen. das problem ist nur, will ich das wirklich einklagen?

also habe ich mir ein untertischgerät passend zur spüle gekauft, kostete mich damals 150 euro...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (16.12.2009, 19:22)


43

16.12.2009, 19:20

Zitat

Original von CoK_a_cola

Zitat

Original von AtroX_Worf
Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?

der vermieter ist verpflichtet warmwasseraufbereitung wie auch immer die aussieht zur verfügung zu stellen...

Nur im Bad oder auch in anderen Räumen, d.h. auch in der Küche etc.?
Ich schätze mal eine Warmwasserquelle ist ausreichend, oder?

CoK_a_cola

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44

16.12.2009, 19:24

wie ich oben geschrieben hat, in küche und bad!

45

16.12.2009, 19:29

Zitat

Original von CoK_a_cola
wie ich oben geschrieben hat, in küche und bad!

Ich habe in meiner Studentenwohnung nur Warmwasser im Bad, bei mir im Zimmer in der Kochnische nur kaltes Wasser (1-Zimmerwohnung + Bad).
Es stört mich jetzt nicht großartig, aber ich wollte den aktuellen Rechtsstand mal wissen.

Danke für die Auskunft.

46

16.12.2009, 19:44

Zitat

Original von AtroX_Worf
Und wie kannst du als Vermieter die Miete deiner Wohnung anheben? Wenn es da eine größere Freiheit, außer bei Sanierungsarbeiten, geben würde, dann wäre die Problematik gar nicht so groß.

Jedenfalls kann man die Lasten eines Umzugs nicht zum Nachteil des Vermieters machen, ihm gehört die Wohnung ja!

Eine 6-monatige Frist für Mieterhöhungen oder Kündigungen halte ich für angemessen.
Wer in eine gemietete Wohnung Möbel so einpasst, dass sie bei einem Umzug nicht einfach wiederverwendet werden können, der ist selbst Schuld und muss dieses Risiko meiner Meinung nach auch tragen.


darf man doch, gibt nur die vorschrift max. 20% in 5 jahren ...

CoK_a_cola

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47

16.12.2009, 19:50

puh jetzt wirds gefährlich mit dem halbwissen ;)

also 20 % in 3 jahren und auch nur dann, wenn der mietspiegel der jeweiligen stadt/gemeinde es hergibt!

48

16.12.2009, 20:40

Zitat

Original von CoK_a_cola

Zitat

Original von AtroX_Worf
Und wenn man gar kein heißes Wasser hat, sondern nur kaltes?

der vermieter ist verpflichtet warmwasseraufbereitung wie auch immer die aussieht zur verfügung zu stellen...

edit: um mal ein beispiel zu nennen, bin selbst vor ein paar jahren mal umgezogen in einen neubau, die anschlüsse für wasser in der küche waren vorhanden, der vermieter hat aber gesagt, dass er keinen durchlauferhitzer oder kochendwassergerät mehr zur verfügung stellt, da jede küche andere spülarmaturen hat und diese dann eh nicht passen er muss aber warmwasser zur verfügung stellen. das problem ist nur, will ich das wirklich einklagen?

also habe ich mir ein untertischgerät passend zur spüle gekauft, kostete mich damals 150 euro...


die rechtslage ist wie so oft im mietrecht: hat man die mängel schon bei anmietung kann man später net weinen...und muss damit klar kommen.
anders ist es ,wenn man zb erst viel später nur noch kaltes wasser hat,oder ne kalte bude,oder,oder ..sind das mängel die beseitigt gehören oder man kann halt mit ankündigung die miete im gewissen rahmen senken ,wenn der vermieter keine abhilfe schafft....verpooft man die mangelmeldung,hat man irgendwann sein recht verwirkt.

ebenso hatte ich schon 5 jahre die miete gekürzt..der vermieter wollte von den letzten 2 jahren das geld zurück,sowie seine räumungsklage durchsetzen...allerdings hatte er sein recht längst verwirkt !!
hinzu kam...das ich meinen 17 jahre alten teppichboden aus drei zimmern haben wollte...(da dieser bei anmietung verlegt war,gehört er zur mietsache)und von ihm was neues verlegt haben wollte...er weigerte sich natürlich...nur die richterin fand das net witzig und nun liegt alles NEU !!! :P

sein anwalt meinte vor gericht,wenn ich alles neu möchte,müsste ich mit entsprechender mieterhöhung rechnen....was natürlich nonsens ist..weil es geht um mängelbeseitigung und nicht um modernisierung...lol
im übrigen ,wenn man 20 jahre seine miete immer pünktlich zahlt..kann man auch irgendwann erwarten,das die arschgeigen mal was erneuern von der kohle und net nur kassieren...bonzenpack !!!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (16.12.2009, 20:55)


CoK_a_cola

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49

17.12.2009, 10:52

ein recht auf mangelbeseitigung kann nicht verpuffen, einzig das recht auf minderung unter gewissen voraussetzungen...

das mit den teppichböden ist halt normal, der mieter zahlt für die abnutzung der wohnung seinen mietzins, ist das zubehör der wohnung abgenutzt, hat der VERMIETER die sache zu erneuern. gleiches gilt bei allen anderen vom vermieter eingebauten sachen (armaturen, gemeinschaftswaschmaschinen, duschkabine etc.). einzig dabei zu beachten ist der kleinreparaturparagraph in mietverträgen, der eine reparatur von den vom mieter benutzten teilen (heizkörperventile, lichtschalter, rollladenbänder etc.) bis zu 75,00 € je einzelfall auf den mieter umlegbar macht.

wie mielke sagt ist eine modernisierung klar definiert:
-nachhaltige verbesserung der mietsache (z.b. parkett/fliesen für teppichböden, erneuerung der gesamten badkeramik). ein austausch teppich alt gegen neu ist keine modernisierung, ein austausch badewanne alt gegen neu ist keine modernisierung, wird das komplette bad erneuert inkl. fliesen ist es zu einem gewissen teil (instandhaltungsanteil muss herausgerechnet werden) eine modernisierung.
-nachhaltige einsparung (mehr als 5 %) von energie (wärme, warm- u. kaltwasser, strom) (z.b. erneurung der wohnungseingangstür, erneurung von fenstern, dämmung des gebäudes etc.)

man hat übrigens keinen anspruch auf modernisierung, ist ein badezimmer alt und funktionsfähig, kann man den vermieter nicht zwingen neue sachen einzubauen. grenzwertig wird es dann, wenn es nicht nur gebrauchsspuren gibt, sondern die keramik schon vergilbt oder nicht mehr zu säubern ist...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (17.12.2009, 10:55)


50

17.12.2009, 13:06

Mal ne kurze Frage.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung zugehen wenn das Mieverhältnis am 30.09.2008 geendet ist?

Gibts geschäftlich und privat Unterschiede?

51

17.12.2009, 13:13

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung zugehen wenn das Mieverhältnis am 30.09.2008 geendet ist?

31.12.2009

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Gibts geschäftlich und privat Unterschiede?

afir nein.

CoK_a_cola

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52

17.12.2009, 13:38

Zitat

Original von kOa_Borgg

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung zugehen wenn das Mieverhältnis am 30.09.2008 geendet ist?

31.12.2009 korrekt!!

Zitat

Original von _MIB_Eisbaer
Gibts geschäftlich und privat Unterschiede?

afir nein.
fail... kommt auf den mietvertrag an! gewerbeverträge sind freier auszuhandeln als private. es gibt meines wissens im gewerbebereich gesetzlich keine ausschlussfristen! evtl. verjährung, also drei jahre.

53

17.12.2009, 13:52

jo 31.12.2009 ist richtig
12 Monate nach Jahreswechsel
Das hatte ich letztens noch mit nem Kollegen.
Der ist 31.02.07 ausgezogen und bekommt kurz vor Weihnachten mitte Dezember 08 ne schöne Nachzahlung :D

Wenn die Nachtabsenkung mit der Warmwasseraufbereitung gekoppelt ist hat man aber ne uralt steuerung von vor 20 Jahren.
Und bei ner Nachtabsenkung ( wie der name schon sagt abSENKUNG ) geht die Heizung auch nicht komplett aus so das die Räume auskühlen sonder wird abgesenk. Mann bekommt dann zwar keine 23° mehr in der Bude aber frieren sollte man auch nicht.
Nen Pullöverken an und jut ist.
Wenn die Haizkörper bei voller öffnung ganz kalt werden dann ist es keine Nachtabsenkung sondern ne Nachtabschaltung und die ist vollkommener blödsinn weil man damit nicht spart.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (17.12.2009, 13:53)


54

17.12.2009, 19:13

ob das richtig ist, glaub ich nicht so wirklich..

ich meine 12 monate nach ende des abrechnungszeitraums !

hier dieauflösung

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »E_Mielke« (17.12.2009, 19:15)


55

17.12.2009, 20:03

Also mein ehemaliger Vermieter ein angesehener Dortmunder Ingenieur für Klimatechnik wollte das wir damals eine Verzichtserklärung auf warmes Wasser unterschreiben. Nachtabsenkung fing bei dem im Winter um 16.00 Uhr an, wir hatten dank Ölheizung Nebenkosten für 300,- €. Als wir dann nach entnervt auszogen wurde dann mit Fantasierechnungen die Kaution einbehalten. Wir haben dann direkt Klage eingereicht, der Vermieter musste alles auszahlen. Waren so richtig feine Leute aber sowas von asozial.

Als Vermieter bekomme ich die Leute schon gekündigt, wenn es kein Grund zu kündigen gibt, dann gibt es halt auch keinen Grund den Vertrag zu lösen, schliesslich hat man sich sein Vertragspartner selbst gesucht.

Zitat


Wenn die Haizkörper bei voller öffnung ganz kalt werden dann ist es keine Nachtabsenkung sondern ne Nachtabschaltung und die ist vollkommener blödsinn weil man damit nicht spart.
Dann war es sogar ne Abschaltung... :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Randy Hicky« (17.12.2009, 20:04)


56

17.12.2009, 20:20

Zitat

Original von E_Mielke
ob das richtig ist, glaub ich nicht so wirklich..

ich meine 12 monate nach ende des abrechnungszeitraums !

hier dieauflösung


Ja aber was ist der Abrechnungszeitraum? Das Jahr 2008 oder eben der 30.09.2009.

Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet.

Das würde ersteres wohl als richtig untermauern.


@Dude

Das sind eh die schlimmsten von allen. Diejenigen die so tun als wären sie nett und ach so ehrlich und aufrichtig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_MIB_Eisbaer« (17.12.2009, 20:21)


CoK_a_cola

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57

18.12.2009, 09:31

der abrechnungszeitraum bezieht sich immer auf 12 monate. wenn jemand innerhalb eines abrechnungszeitraumes auszieht, muss derjenige schlimmstenfalls 23 monate auf seine abrechnung warten.

das es eigentümer gibt, die abrechnungen vom 01.07.-30.06. machen, ist die abrechnung dementsprechend bis um 30.06. des nachfolgejahres zu erstellen!

beispiel1: jemand zieht zum 31.01.08 aus, abrechnungszeitraum 01.01.08-31.12.08, fälligkeit der abrechnung bis maximal zum 31.12.2009 (12 monate nach ENDE des abrechnungszeitraums! egal wann er in dem jahr ausgezogen ist...

beispiel2: jemand zieht zum 31.10.08 aus, abrechnungszeitraum 01.05.08-30.04.09, fälligkeit der abrechnung bis spätestens zum 30.04.2010.

ich hoffe jetzt alles unklarheiten beseitigt zu haben ;)

58

18.12.2009, 16:17

Zitat

Original von _JoD_Dragon
Wenn die Nachtabsenkung mit der Warmwasseraufbereitung gekoppelt ist hat man aber ne uralt steuerung von vor 20 Jahren.


Alt ist die mit Sicherheit, ob 20 Jahre, weniger oder gar mehr, kann ich nichgt sagen (tippe aber auf älter). Die Heizung wird langsam kalt über Nacht irgendwann nach 1:00 Uhr und erst so ab 6:00 Uhr wieder warm(die Räume kühlen natürlich nicht vollständig aus, wenn die Fenster zu sind in der Zeit), dito das Warmwasser.

Es mag ja neue Bestimmungen für neuere Anlagen geben, doch ich kenne noch mehr Objekte, wo es exakt so ist. Wie gesagt, Vorteil: niedrige Nebenkosten.

59

04.01.2010, 03:03

seit 23 uhr kann man die heizung nur noch mit sehr gutem willen als lauwarm bezeichnen, seit 1 uhr offensichtlich komplett aus .. solangsam wirds kalt in der bude hier X(

60

04.01.2010, 13:30

Dann muss die Bude ja richtig schlecht isoliert sein. Also ich habe meine Zentralheizung auch so eingestellt, dass zwischen 0 und 6 Uhr nix geheizt wird und deswegen ist es morgens auch nicht eiskalt. Hat halt den Vorteil, dass ein Viertel des Tages kein Heizöl verballert wird. Die Nebenkosten danken es einem und von meinen Mietern hat sich da auch noch keiner beschwert.