Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CF_Faithhealer« (23.02.2009, 10:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Smoerrebroed« (23.02.2009, 12:54)
Zitat
Du hast keinen Führerschein und arbeitest bei einem Taxiunternehmen? Welch Ironie
Zitat
Original von MaxPower
..... In Deutschland ist es ja so, dass wehr mehr Kapital hat, auch mehr Recht hat (theoretisch natürlich nicht, aber praktisch gesehen schon).
......
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (23.02.2009, 19:50)
Zitat
Original von SIM_Hexe_S
Wo hast du das gefunden......? Bist dir sicher?
Also kann ich mich z.B. "Kiel Cocktails" nennen und bin damit nicht angreifbar? Ich meine ich hätte irgendwo überflogen, daß so etwas nicht schützenswert ist. Du kannst es dir wohl eintragen lassen, aber wenn jemand sich motiviert fühlt, kann er dagegen klagen....
Es ist ja nicht als Herkunftsbezeichung anzusehen wie zum Beispiel Nürnberger Lebkuchen.
Zitat
Du hast keinen Führerschein und arbeitest bei einem Taxiunternehmen? Welch Ironie Sy aber das konnte ich mir nicht verkneifen ^^
Zitat
Auszug aus dem Markengesetz....
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1.
denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2.
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3.
die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
....