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Original von Rommel
obs gut oder schlecht ist dass die elite das sagen hat sei dahingestellt, ist aber nun mal so, und deshalb wird eisbär mit seiner hohlen offensichtlich subjektiven egozentrischen argumentation ziemlich schnell aus dem raum argumentiert werden können, wenns drauf ankommt ...
This post has been edited 1 times, last edit by "disaster" (Dec 5th 2008, 4:40pm)
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Original von _MIB_Eisbaer
Wird das Verbrechen durch eine kurze Haftstrafe gesünd?
Sie soll doch denjenigen davon abringen wieder zu töten oder?
Was aber wenn derjenige wieder tötet und auch in der Haft andere weiterhin gefährdet bzw tötet?
Was fändest du denn nicht so barbarisch?
This post has been edited 1 times, last edit by "ToD_RoadRunner" (Dec 5th 2008, 5:17pm)
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Original von ToD_RoadRunner
Und wie ich schon weiter oben geschrieben hatte, halte ich (und mit dieser Meinung stehe ich wohl nicht alleine) die Auffassung "'wer einmal tötet, tötet immer wieder" für statistisch recht schwer belegbar.
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Original von OLV_sid_meier
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Original von DS_Deadpool
Bleibt für mich nur noch das Motiv Rache und diesen prähistorischen Reflex sollte man als Individuum überwinden können und auf keinen Fall zur Grundlage staatlichen Handelns machen.
prähistorisch ? err... i think not
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... lässt sich aus der Perspektive der heutigen herrschenden Meinung klar sagen, dass der Vergeltungsaspekt keineswegs mehr vorherrschend ist. Die Vergeltung ist also kein selbstständiger Zweck des Strafrechts neben den kriminalpolitischen Zielen der General- und Spezialprävention (die sich im Prinzip sehr vereinfacht ausgedrückt dem Aspekt der Resozialisierung widmen).
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Die Vergeltung ist also kein selbstständiger Zweck des Strafrechts neben den kriminalpolitischen Zielen der General- und Spezialprävention
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Hauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen
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herrschende meinung steht hier wohl im juristischen zshg.
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... lässt sich aus der Perspektive der heutigen herrschenden Meinung klar sagen, dass der Vergeltungsaspekt keineswegs mehr vorherrschend ist. Die Vergeltung ist also kein selbstständiger Zweck des Strafrechts neben den kriminalpolitischen Zielen der General- und Spezialprävention
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Wiki : "Hauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen"
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Original von Smoerrebroed
Ich bin gegen die Todesstrafe, doch wenn sich jedoch eine Mehrheit in D findet, die diese wieder einführen möchte, dann ist das so. So funktioniert das nun einmal in der Demokratie. Ich würde nicht auf die Idee kommen, diese Gruppe als "gestört","hirnrissig" oder sonstwie zu titulieren. Fehlt nur noch die "Entmündigung", "Erziehungslager" etc. und wir haben ein totalitäres Regime.
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Original von Hagen von Tronje
Tja, das ist wohl die Krux an der Demokratie, was Jungs ?![]()
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Original von OLV_sid_meier
was wäre den eigentlich, wenn die mehrheit für todesstrafe wäre. wie argumentiert man ,wenn man in einer demokratie den willen der mehrheit nicht durchführt ?
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Original von AtroX_Worf
Auf meinen Ansatz, Staatsanwälte und Richter direkt vom Volk wählen zu lassen ist allerdings noch keiner eingegangen.
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Original von Zecher_Falcon__
Wem denn?
Den Angehörigen? Und was ist wenn das Opfer keine Angehörigen hat?
Dem Volk als Ganzes? Auch wenn 99% des Volkes vom Fall keine Ahnung haben und nur darauf vertrauen, dass keine Fehler gemacht wurden?
Und wen tötet man, wenn die Todesstrafe sich im nachhinein als Irrtum rausstellt? Den Richter, weil er einen Unschuldigen getötet hat und wir Gerechtigkeit (in Sinne von wie du mir, so ich dir) wollen?